Resolutionen des GK II verabschiedet – DGVT unterstützt Forderungen
<link file:15520>Vergütung von Psychotherapeut*innen in Ausbildung nach Grundberuf!</link>
Die Psychotherapeutenverbände des GK-II unterstützen die Forderungen der Psychotherapeut*innen in Ausbildung an den Universitätskliniken in Baden-Württemberg
An den Universitätskliniken in Baden-Württemberg fordern die Psychotherapeut*innen in Ausbildung eine Vergütung in Höhe der Entgeltgruppe 13 entsprechend ihres Grundberufes und haben zur Untermauerung ihrer Forderungen gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di zu Warnstreiks aufgerufen.
Die Arbeitgeber*innen sind bisher nicht auf diese Forderungen eingegangen und haben nur geringe Sonderzahlungen statt einer angemessenen tariflichen Einordnung angeboten. Psychotherapeut*innen in Ausbildung leisten auf der Basis ihrer vorausgehenden akademischen Ausbildung hoch qualifizierte Arbeit in den Kliniken und verdienen eine angemessene Vergütung entsprechend der tariflichen Eingruppierung ihres Grundberufes.
Wir rufen die Leitungen der Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg dazu auf, die Blockadehaltung in den Verhandlungen aufzugeben und sich konstruktiven Verhandlungen über die berechtigten Forderungen der Psychotherapeut*innen in Ausbildung zu stellen.
<link file:15521 - - "Opens internal link in current window">Solidarität mit den Streikenden in NRW!
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Die Psychotherapeutenverbände des GK-II unterstützen die Forderungen der Beschäftigten an den Unikliniken in NRW nach einem Tarifvertrag Entlastung
An den Universitätskliniken in NRW streiken die Beschäftigten seit 8 Wochen für einen Tarifvertrag Entlastung. Wir solidarisieren uns mit den Forderungen der Streikenden. Denn zu geringe Personalausstattung und chronische Überlastung des Krankenhauspersonals führen dauerhaft zu körperlich und psychisch krank machenden Arbeitsbedingungen. Als Folge daraus geben immer mehr Angehörige von Gesundheitsberufen ihre Tätigkeit im Krankenhaus auf, wodurch der Personalmangel weiter verschärft wird.
Eine zu mangelhafte Personalausstattung von Krankenhäusern führt zu Mängeln in der medizinischen Versorgung, einer verringerten Behandlungsqualität und oft auch zu Gefährdungen von Patient*innen. Zudem führen Zeitmangel und Stress des Krankenhauspersonals zu ungünstigen Bedingungen für die psychische Unterstützung der Heilung der Patient*innen, da dem Personal Zeit für persönliche Zuwendung fehlt.
Wir rufen die Leitungen der Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen dazu auf, sich konstruktiven Verhandlungen über die berechtigten Forderungen der Beschäftigten zu stellen und fordern die neue Landesregierung in NRW auf, die politischen Rahmenbedingungen für eine Entlastung des Krankenhauspersonals zu schaffen!
<link file:15518 - - "Opens internal link in current window">Zusammenarbeit von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen in der psychotherapeutischen Weiterbildung
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Die Verbände des GK-II sprechen sich dafür aus, dass Angehörige des jeweils anderen Berufsstandes als Supervisor*innen, Selbsterfahrungsleiter*innen und Dozent*innen in der Weiterbildung von Fachpsychotherapeut*innen und in der ärztlichen Weiterbildung in Fachgebieten mit psychotherapeutischen Weiterbildungsinhalten einbezogen werden können. Wir appellieren an die Vertreter*innen der ärztlichen und psychotherapeutischen Fachgesellschaften sich in ihren jeweiligen Kammern für diese Möglichkeiten einzusetzen.
Nach den Heilberufegesetzen der meisten Bundesländer können bisher Kammer nur ihre eigenen Kammerangehörigen zur Weiterbildung ermächtigen. Eine wechselseitige Anerkennung von Weiterbildungsbefugten für psychotherapeutische Weiterbildungsinhalte erscheint uns perspektivisch erstrebenswert. Damit sollte eine wechselseitige Anerkennung einer gleichwertigen Kompetenz und Befähigung auch zur Übernahme von Leitungspositionen verbunden sein.
Anzustreben wäre dazu eine möglichst breite Abstimmung der Strukturen und Inhalte der psychotherapeutischen Weiterbildung von angehenden Fachpsychotherapeut*innen und P-Fachärzt*innen.
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Der GK-II begrüßt den Vorschlag des VS der BPtK, ein Symposium zur Bereichsweiterbildung durchzuführen.
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Wir schlagen vor, dass unter dem Motto; „Verfahrens- und Methodenvielfalt“ der Einbezug der weiteren Verfahren – Gesprächspsychotherapie und wissenschaftlich begründete Verfahren - und der Methoden (z.B. Hypnotherapie, EMDR) im ersten Teil diskutiert wird.
Auch die Fragen der Verfahrens- und Methodenvielfalt in der universitären Approbationsausbildung sollte im 2. Teil des Symposiums thematisiert werden.
Darüber hinaus ist es empfehlenswert, auch Expert*innen der ärztlichen Weiterbildung einzubeziehen.