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Sonderbedarfszulassungen für Versorgung von Flutopfern (Ahrtal) – Informationen für unsere Mitglieder

29. November 2021

Aufgrund der Flutkatastrophe sieht die PTK Rheinland-Pfalz im Ahrtal einen möglicherweise nicht nur vorübergehenden (Ermächtigung), sondern dauerhaften Versorgungsbedarf (lokaler Sonderbedarf).

Psychotherapeut*innen, die eine längerfristige Perspektive in der Versorgung von Patient*innen im Ahrtal anbieten können, ermuntert die Psychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, Anträge auf Sonderzulassung zu stellen.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz:

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Rheinland-Pfalz 
KV RLP Hauptverwaltung 
Isaac-Fulda-Allee 14 
55124 Mainz 
Telefon: 06131 326 326 
E-Mail: kv-hotline@kv-rlp.de

Lesen Sie dazu auch unseren „Fahrplan Sonderbedarfszulassung“.

Für Mitglieder unseres Verbands stehen Muster-Unterlagen bereit – Muster-Antrag und weitere Muster-Dokumente können Sie per Mail über info(at)dgvt-bv(dot)de kurz anfordern, folgender Betreff genügt: „Muster-Unterlagen Sonderbedarf“.