Skip to main content
 
Urteile

Sozialgericht Dortmund: KVWL hat Honorare falsch berechnet

09. Februar 2007

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat ab dem 1. Januar 2000 die Honorare für psychologische Psychotherapeuten falsch berechnet. Das entschied das Sozialgericht Dortmund (SG) gestern [am 23.7.02] in einem Musterprozess.

 

Ein Diplom-Psychologe aus Witten hatte die KVWL auf Zahlung eines Punktwerts von zehn Pfennig für antrags- und genehmigungspflichtige zeitgebundene Leistungen verklagt. Zur Zeit liegt der Punktwert bei 8,2 Pfennig für Primär- und Ersatzkassen. Das SG warf der KVWL vor, das Honorar "auf der Basis rechtswidriger Vorgaben des Bewertungsausschusses und ihres Honorarverteilungsmaßstabes" ermittelt zu haben. Dabei monierten die Sozialrichter, daß die Berechnung auf die Ist-Umsätze der Therapeuten im Jahr 1998 abgestellt wurde. Diese Umsätze hätten auf "unangemessen niedrigen Punktwerten" basiert. Zudem habe die KVWL den Mindestpunktwert für psychotherapeutische Leistungen unrechtmäßigerweise an die Vergütungsvereinbarungen geknüpft. (Urteil des Sozialgerichts Dortmund, Az.: S 26 KA 274/00.)


[1]:Abdruck mit freundlicher Genehmigung der ÄRZTE ZEITUNG. Artikel vom 24.07.2002.