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Aktuell

Sozialpsychiatrie-Vereinbarung - Wie geht es 2009 weiter?

20. Januar 2009

Mit Schreiben vom 26.06.2008 hat der VdAK/AEV die als Anlage zum Bundesmantelvertrag Ärzte-Ersatzkassen (EKV) vereinbarte Sozialpsychiatrie-Vereinbarung (Anlage 11 EKV) zum Ende des Jahres 2008 gekündigt. Der VdAK machte in seinem Kündigungsschreiben deutlich, dass die Ersatzkassen den Abschluss einer Nachfolgeregelung anstreben.

 

Die Sozialpsychiatrische Vereinbarung gibt es seit 1994 als Anlage zum Bundesmantelvertrag mit dem VdAK sowie in Einzelverträgen zwischen KVen und Primärkassen auf der regionalen Ebene (siehe www.kvno.de/mitglieder/vertraeg/sozipsyc/index.html).

Diese Vereinbarung ermöglicht den Kinder- und Jugendpsychiatern, die Anstellung von Heil- und Sozialpädagogen in ihren Praxen. Als eigenständige Leistungserbringer im Gesundheitswesen sind diese letztgenannten Berufsgruppen nicht zugelassen. Als Mitarbeiter von Ärzten ist es ihre Aufgabe, Betreuungsleistungen von Kindergärten, Schulen und Jugendämtern zu koordinieren und Hausbesuche zu erledigen. Damit wird das gesamte familiäre und soziale Umfeld psychiatrisch kranker Kinder erfasst.

Mit der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung wurde eines der ersten auch in der Fläche funktionierenden Integrationsmodelle geschaffen. Eine Besonderheit, die sich nun als Problem erweist, da es keine gesetzliche Grundlage gibt – die Finanzierung durch die Krankenkassen ist freiwillig. Mitte des vergangen Jahres begannen die bundesweit tätigen Ersatzkassen und viele regionale Primärkassen damit, diese Vereinbarung wegen ihrer unsicheren Finanzlage unter den neuen Bedingungen des Gesundheitsfonds zum Ende 2008 zu kündigen.

Durch die Streichung der Sozialpsychiatrievereinbarung zum Ende des Jahres wäre es den niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern nicht mehr möglich gewesen, die eigens dafür eingestellten MitarbeiterInnen aus dem sozialpädagogischen, psychologischen oder ergotherapeutischen Feld zu finanzieren. Je Behandlungsfall und Quartal erhält der Arzt diese Leistung mit etwa 160 Euro vergütet. Dadurch würde nicht nur die Qualität der Arbeit leiden, sondern es könnte auch deutlich weniger Kindern und Jugendlichen geholfen werden. Mit dem Einsatz solcher MitarbeiterInnen kann ein Kinderpsychiater z. B. bis zu 400 PatientInnen behandeln, alleine sind nur 100 bis 150 (Quelle Ärztezeitung vom 14.7.) möglich.

Am 5.12. 2008 meldete die Ärztezeitung, dass die Fortführung der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung zunächst auch für 2009 gesichert sei. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband hatten eine entsprechende Übergangsvereinbarung abgeschlossen, die bis zum 31. März 2009 gilt.

Darüber hinaus verständigten sie sich darauf, bis zum 1. April 2009 einen Anschlussvertrag zu erarbeiten, mit dem die qualitätsgesicherte Versorgung mit sozialpsychiatrischen Leistungen sichergestellt werden kann.

"Die Übergangsvereinbarung soll den Vertragspartnern Zeit für eine dauerhafte Vereinbarung geben und gleichzeitig den Betroffenen die Sicherheit, dass ihre Versorgung nicht gefährdet ist", sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz, der Ärztezeitung. Unklar ist allerdings, ob die Krankenkassen einem Rahmenvertrag tatsächlich beitreten werden. Die Möglichkeit, regionale Einzelvereinbarungen zu treffen, bleibt bestehen. Die einzelnen Krankenkassen machen den Beitritt vom Inhalt der zukünftigen Regelung abhängig, so sollten z. B. gleiche Vergütungsregelungen für alle Krankenkassen gelten. Zurzeit ist es wohl noch offen, welche Kassen diesem Vorschlag beitreten. Dieser Zustand entziehe den sozialpsychiatrischen Praxen die Planungsgrundlage für die Zeit nach dem 31. März 2009, so dass diese sich gezwungen sähen, ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen jetzt zum Ende des 1. Quartals 2009 zu kündigen, um dem Risiko nicht refinanzierbarer Personalkosten zu entgehen. Befürchtet wird, dass damit die seit 1994 ausgebauten sozialpsychiatrischen Strukturen für psychisch kranke Kinder und Jugendliche zusammenbrechen würden.

Die Bundestagsfraktion der Grünen hat sich dieser Thematik in einer kleinen Anfrage (16/11490) an die Bundesregierung angenommen und wissen wollen, wie es um die Zukunft der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung bestellt ist. Die Abgeordneten fragen unter anderem, wie viele Kinder- und Jugendpsychiater in Deutschland in der ambulanten Versorgung praktizieren und wie viele psychisch kranke Kinder und Jugendliche pro Jahr von Kinder- und Jugendpsychiatern behandelt werden.

Die Anfrage vom 19.12.2008 finden Sie unter dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/114/1611490.pdf

Antwort der Bundesregierung vom 5.1.2009 (16/1551)

Waltraud Deubert