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Psychiatrie  • VPP 3/2009

Sozialraumorientierung als Motor der Selbstbestimmung? [1]

10. Juli 2009
 

Gemeindpsychiatrische Konzepte in der Sozialen Arbeit neu überdenken

Der Begriff „Sozialraumorientierung“ ist aktuell in aller Munde. Mobilisierung von (Selbsthilfe-) Ressourcen – zielgruppen- und bereichsübergreifend – ist der Anspruch. Insbesondere in der Jugend- und Sozialarbeit, aber mehr und mehr auch im kommunalen Bereich prägt das Konzept die praktische Arbeit. Verspätet ist die Diskussion nun auch in der Psychiatrie angekommen. Fabian Kessl unterzieht in seinem Vortrag auf der DGSP-Jahrestagung Entwicklung, Konzeption und Praxis von „Sozialraumorientierung“ einer kritischen Betrachtung.   

Herzlichen Dank für die Einladung im Rahmen der DGSP-Jahrestagung etwas zum Verhältnis von Sozialraumorientierung und Selbstbestimmung zu sagen. Es zeichnet die DGSP aus, dass sie die Offenheit besitzt, sich von Überlegungen benachbarter Felder anregen zu lassen. Schließlich kann dies zu Irritationen führen, weil die eingeladenen Referenten häufig einen anderen Blick auf die Dinge haben, als man es bisher gewohnt ist. Einen Blick, den man unter Umständen zurückübersetzen muss in die eigene disziplinäre und professionelle Sprache, in Ihrem Fall die der Sozialpsychiatrie. Oder einen Blick, der anregt, die bisherigen Deutungshorizonte der eigenen Disziplin und Profession zu überschreiten, die bisherigen Grenzen zu verschieben.

Zumindest ein wenig einer solchen Irritation hoffe ich mit meinen nachfolgenden Überlegungen auslösen zu können. Mein Thema ist die Sozialraumorientierung. Diese hat sich in der Sozialen Arbeit, vor allem in der Kinder- und Jugendhilfe in den vergangenen fünfzehn Jahren als Programmprinzip fast flächendeckend durchgesetzt. Von der Notwendigkeit einer sozialraumorientierten Neujustierung ist daher inzwischen auch in der Mehrheit der kommunalen Leitbilder und Konzeptionspapiere sozialpädagogischer Träger die Rede.

Die Organisationsstruktur vieler Kommunen ist in den vergangenen Jahren mit zum Teil erheblichem Aufwand sozialraumorientiert umgestaltet worden. Innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe sind es vor allem drei Bereiche, in denen Sozialraumorientierung seit den 1990er-Jahren zuerst und auch am deutlichsten implementiert wurde: die Hilfen zur Erziehung, die Kinder- und Jugendarbeit, vor allem die offene Kinder- und Jugendarbeit, und die Gemeinwesenarbeit.

Sozialraumorientierung – ein Leitprinzip in der Sozialen Arbeit

Wenn man die Landschaft der Sozialen Arbeit im Jahr 2008 betrachtet, so ist nach anderthalb Jahrzehnten sozialraumorientierter Neujustierung festzustellen, dass diese  auch in weiteren Feldern, wie der Altenhilfe, der Familienhilfe, der Behindertenhilfe und in den letzten anderthalb Jahren unter dem Stichwort „kommunaler Bildungslandschaften“ auch innerhalb der neuen Ganztagsschulen, Platz greift. Außerdem nehmen angrenzende Felder, wie eben das der Sozialpsychiatrie, die Sozialraumorientierung als Organisations- und Handlungsprinzip inzwischen immer deutlicher auf und knüpfen damit an eigene Traditionen, im hiesigen Fall vor allem den Bereich der Gemeindepsychiatrie, an.

Das Prinzip der Sozialraumorientierung hat sich also – zumindest in der Sozialen Arbeit – inzwischen klar etabliert. Daher sprechen manche Vertreter bereits davon, dass „die [sozialraumorientierte] Saat aufgegangen sei“ (vgl. Gillich 2004). Andere Autoren konstatieren durchaus martialisch, „die [sozialraumorientierte] Revolution [sei] vorbei, wir haben gesiegt“ (Oelschlägel/Hinte/Lüttringhaus/Preis 1997). Doch wovon reden wir eigentlich, wenn wir von einer „sozialraumorientierten Neujustierung Sozialer Arbeit“ sprechen? Und was wurde eigentlich erreicht, mit der relativ umfassenden veränderten Konzeptualisierung Sozialer Arbeit in sozialraumorientierten Formen?

Vergewisserung 1: Was bedeutet eigentlich „Sozialraumorientierung“?

Sichtet man die sozialpädagogische Debatte zur Sozialraumorientierung und insbesondere die sozialraumbezogene Diskussion in der Kinder- und Jugendhilfe, so fällt auf, dass man sich sehr uneinig darüber ist, was „Sozialraum“ eigentlich meinen soll. Die einen Autoren bezeichnen damit einen Stadtteil oder ein Quartier – zumeist im städtischen Kontext –, die anderen die direkte Nachbarschaft einzelner Haushalte, einen Straßenzug. Andere Autorinnen beschreiben den Handlungsraum bestimmter Bewohnergruppen als Sozialraum, den Aktionsraum einer Clique von Jugendlichen, die sich eine Bushaltestelle als nachmittäglichen Aufenthaltsort angeeignet hat, beispielsweise. Wieder andere Autoren sprechen schließlich eher abstrakt und umfassend vom Gemeinwesen als Sozialraum (vgl. dazu Kessl/Reutlinger 2007).

Trotz dieser begrifflichen Uneinigkeit lässt sich in den Bestimmungsversuchen eine Gemeinsamkeit dahin gehend feststellen, dass der Sozialraum zumeist als territorialer Nahraum verstanden wird. Auch wenn vom direkten Handlungsraum die Rede ist, wird dieser zumeist territorial verortet.

Eine sozialraumorientierte Soziale Arbeit ist deshalb im Sinne der vorherrschenden Überzeugung dadurch gekennzeichnet, dass sozialpädagogische Maßnahmen an und in diesen Orten ansetzen sollen: eine stadtteilorientierte Soziale Arbeit mit Beratungsangeboten indem Stadtteil oder die sozialräumliche Jugendarbeit an dem Platz, den die Jugendlichen der Clique sich angeeignet haben.

Sozialraumorientierte Strategien sind in diesem Sinne also Verortungsstrategien. Doch in welcher Weise sollen solche sozialraumorientierten Verortungsstrategien realisiert werden? Es lassen sich vier konzeptionelle Haupteigenschaften der sozialpädagogischen Sozialraumorientierung ausmachen: (1) Prävention, (2) Effektivität, (3) Adressatenorientierung und schließlich (4) die kleinräumige Inklusion. Zur Prävention formuliert der Berliner Erziehungswissenschaftler Richard Münchmeier (2003, S. 2 f.): „Wenn wir wollen, dass die Menschen ihr Leben selber in die Hand nehmen können, führen können, ihren Alltag selber bewältigen können, sodass  möglichst Probleme nicht entstehen, müssen wir gucken, dass im sozialen Raum Ressourcen, Gelegenheitsstrukturen, Qualitäten, Zugang zu Hilfen, zu Know-how, zu Beratung, zu Kontakt, zu Entlastung, zu Rekreation usw. vorhanden sind.“ Auf der präventiven Dimension zielt die sozialraumorientierte Neujustierung sozialpädagogischer Angebote also darauf, im Nahraum potenzieller Adressaten und Klientinnen eine sozialpädagogische Infrastruktur aufzubauen, beispielsweise durch eine Angebotsstruktur für jugendliche Cliquen, die als möglicherweise deviant identifiziert werden. Effektiv soll die sozialraumorientierte Neujustierung Sozialer Arbeit deshalb sein, weil mit einer nahräumlichen Verortung der Angebote diese passgenauer würden, so die Befürworterinnen und Befürworter weiter. Die Hoffnung ist auf dieser Dimension, dass eine nahräumliche Verankerung der Angebote eher den Bedürfnissen der Klientengruppen entspreche - beispielsweise deren Wünsche aufnehmen könne –, wenn das Beratungsangebot eines sozialpädagogischen Trägers in einem als benachteiligt markierten Stadtteil selbst verankert wird. Sozialraumorientierte Maßnahmen gelten als adressatenorientiert, weil sie an den Ressourcen der Adressatinnen und Klienten ansetzen sollen, d.h. bisher nicht genutzte, beispielsweise nachbarschaftliche Unterstützungspotenziale aktivieren sollen. Dies könne zum Beispiel durch aktivierende Befragungen unter der Stadtteilbevölkerung geschehen, mit der die Ressourcen der Bewohnerinnen erfasst und bekannt gemacht werden sollen. Auf eine kleinräumige Inklusion sind sozialraumorientierte Strategien schließlich ausgerichtet, weil nicht nur bisher scheinbar ungenutzte Integrationspotenziale nutzbar gemacht werden sollen, sondern weil sie neue Vergemeinschaftungsräume versprechen. Nachdem die nationalstaatlichen Räume als wohlfahrtsstaatlich verfasste Zusammenhänge zunehmend weniger die Integrationsleistung erbringen, die sie in der Hochzeit des wohlfahrtsstaatlichen Arrangements im 20. Jahrhundert versprachen, scheint vielen der Nahraum als neuer Vergemeinschaftungsraum, als kleinräumiger Inklusionsraum die Lösung für die Frage, wie die Gesellschaft in Zukunft zusammengehalten werden soll. Verortet werden soll eine solche sozialraumorientierte Soziale Arbeit auch daher vor allem in überschaubaren Wohnarealen, in Stadtteilen, Nachbarschaften oder Quartieren.

Zusammenfassend könnte man als gemeinsames Ziel aller sozialraumorientierten Strategien und Vorgehensweisen also formulieren, diesen gehe es primär um die (Re-) Konstruktion nahraumorientierter Integrationsstrukturen innerhalb der Bevölkerungsgruppen spezifischer Wohnareale – was durch eine Verortung der sozialpädagogischen Infrastruktur in diesen Arealen und eine möglichst passgenaue Ausrichtung der Angebote an den Bedürfnissen der Klienten und Nutzerinnen realisiert werde.

Vergewisserung 2: Historische Vorläufer

Bevor ich zur Frage des Verhältnisses von Sozialraumorientierung und Selbst- und Fremdbestimmung komme, möchte ich noch eine „historische Fußnote“ setzen. Das scheint mir deshalb nötig, weil die Sozialraumorientierung in den Feldern Sozialer Arbeit, aber nicht nur dort, keine prinzipielle Neuerfindung der 1990er-Jahre darstellt. Vielmehr finden sich in den Strategien der Gemeinwesenarbeit - analog zur Gemeindepsychiatrie – bereits seit den 1960er-Jahren Vorläufer der heutigen Sozialraumorientierung. Dennoch unterscheiden sich die damalige Gemeinwesenarbeit und die heutigen Programme der Sozialraumorientierung – und diese Differenz ist nicht unerheblich. Die historische Vergewisserung kann diese Unterschiede nicht nur verdeutlichen, sondern damit auch einige Blindstellen in der aktuellen Diskussion aufdecken.

Frühere Programme, die als Vorläufer der aktuellen Sozialraumorientierungskonzepte gelesen werden können, sind vor allem durch staats- wie ökonomiekritische Analysen motiviert. Carl Wolfgang Müller formulierte dazu 1973 (S. 229): „Sozialarbeit, wie immer man es wenden mag, ist untrennbar mit der Entwicklung des Kapitalismus in unserem Lande verbunden.“ Auf derartige staats- wie ökonomiekritische Analysen wurde mit der Forderung nach einer Transformation dieser fremdbestimmten Ökonomie- und Staatsformationen in Strukturen kollektiver Selbstbestimmung reagiert, was durch eine gemeinwesenarbeiterische Intervention erreicht werden sollte. Die Macht der Selbstorganisation von Bevölkerungsgruppen, Gruppen sozialpädagogischer Klientinnen und Klienten, sollte eine Gegenmacht zur Herrschaft von Staat und Ökonomie erzeugen. Auch das Ergebnis damaliger Interventionen waren grundlegende Neuorganisationen – vor allem des bisherigen Anstaltswesens, beispielsweise im damaligen Kinderheimbereich.

Entsprechend beschreiben Vertreter einer reformerischen Position der bundesdeutschen Erziehungshilfe die damaligen Entwicklungen im Rückblick auch in folgender Weise: „Zunächst modernisierten und differenzierten sich die Heime selbst. […] Unter dem Vorzeichen von De-Institutionalisierung und Dezentralisierung wurden Gruppen in die Gemeinde oder den Stadtteil verlagert, Außenwohngruppen entstanden, aus Reforminitiativen entwickelten sich Verbünde von Wohngruppen, Jugendwohnkollektive und Kleinstheime“ (Koch u.a. 2002, S. 25).

Gemeinwesenarbeiterische, aber auch frühe gemeindepsychiatrische Programme führten also dazu, dass die zentralisierte Anstaltsförmigkeit von Heim- und Klinikstrukturen dezentralisiert und deinstitutionalisiert wurde. Motivation dieser gemeinwesenbezogenen Strategien war es, die Bewohnerinnen und Bewohner in das jeweilige Gemeinwesen zu re-integrieren. Auch heutige sozialraumorientierte Programme setzen auf Dezentralisierung und Deinstitutionalisierung. Dennoch zeigen sich zwischen den Vorläuferprogrammen der heutigen Sozialraumorientierung und den aktuellen Strategien meines Erachtens immense Unterschiede. Inzwischen werden nämlich Dezentralisierungs- und Deinstitutionalisierungsstrategien zumeist nicht mehr gegen bestehende politische Entscheidungsinstanzen gefordert, sondern von diesen aktiv befördert.

Charakteristisch für die aktuellen sozialraumorientierten Strategien ist es daher, dass die frühen Diskussionen um eine sozialraumorientierte Neujustierung sozialpädagogischer Angebote inzwischen im Zentrum politischer Auseinandersetzungen angekommen sind und in manchen Bereichen bereits dabei sind, hegemonial, also politisch bestimmend, zu werden. Die vormalige Institutionalisierungskritik hat also inzwischen zu institutionellen Konsequenzen geführt. Und das hätten sich die staats- und ökonomiekritischen Gemeinwesenarbeitskämpfer der 1970er- und 1980er-Jahre nun wahrlich nicht träumen lassen.

Sozialraumorientierte Strategien stehen also inzwischen im Mittelpunkt aktueller politischer Programme. Politisch-administrative Programme formulieren selbst das Ziel einer Sozialraumorientierung, fokussieren selbst die Mobilisierung der nahräumlichen Ressourcen der Bewohnerinnen und Bewohner. Zugespitzt formuliert: Der veränderte Wohlfahrtsstaat selbst hat inzwischen auf die vormalige Staatskritik reagiert. Und diese Kritik wollte Räume der Selbstorganisation, der Selbstbestimmung für die Adressatinnen und Klienten der sozialpädagogischen oder sozialpsychiatrischen Angebote ermöglichen – oder, wie es in manchen sozialraumorientierten Strategien auch heute wieder heißt, es ging um „Selbstorganisation“ statt um „staatliches Handeln“ (vgl. Hinte 2001).

Ist also mit der Aufnahme dieser Fremdbestimmungskritik und der damit verbundenen Selbstbestimmungsforderung die damalige Kritik in Form der sozialraumorientierten Neujustierung in der Sozialen Arbeit angekommen – die sozialraumorientierte Saat also wirklich aufgegangen oder gar die Revolution gewonnen, wie die eingangs zitierten Kollegen mutmaßen? Sind wir der Umsetzung der kritischen Forderung nach einer Mobilisierung von Selbstbestimmung zur Überwindung von Fremdbestimmung zumindest in konzeptioneller Weise also ein Stück näher gerückt?

Um eine Antwort auf diese Frage zu finden, scheint es mir sinnvoll, sich mit der Bestimmung des Verhältnisses von Fremd- und Selbstbestimmung zu beschäftigen, um abschließend eine Einschätzung formulieren zu können, inwieweit sozialraumorientierte Strategien berechtigterweise oder eben nicht berechtigterweise als Selbstbestimmungsstrategien kategorisiert werden können.

Nahräumliche Selbstbestimmung?

„Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung“ – mit diesen Worten kann bereits die konzeptionelle Kurzformel der Aufklärung für das Ziel menschlichen Daseins im mitteleuropäischen Raum seit dem 17. Jahrhundert beschrieben werden. Innerhalb sozialwissenschaftlicher und sozialphilosophischer Debatten ist mit der Moderne die Frage vernünftigen Denkens und Handelns in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt. Daran anschließende pädagogische Programme suchen dementsprechend die Selbstverwirklichung der Einzelnen, d.h. eine möglichst weitgehende Ausbildung autonomer Handlungsfähigkeit, zu ermöglichen. Oder anders gesprochen: Seit der Aufklärung stellt Mündigkeit Aufgabe und Zielsetzung von Erziehungs- und Bildungsprozessen dar: Pädagogisches Handeln orientiert sich an der Ausbildung individueller „Subjektivität“, an der Ausbildung subjektiver Selbstbestimmung. Allerdings sind pädagogische Programme nicht nur prinzipiell auf die Ermöglichung von Selbstbestimmung ausgerichtet, sondern sie drehen sich auch um die Frage, wie viel Fremdbestimmung nötig ist, um diese subjektive Selbstbestimmung zu erzeugen. Bildungsprozesse sind daher nicht nur als Prozesse der Entfaltung, sondern immer auch als Prozesse der Bearbeitung und Belehrung der Subjekte zu bestimmen. Die als notwendig angesehene „Bearbeitung“ der Akteure mit dem Ziel der Selbstbestimmung, d.h. der damit erreichten „Entfaltung“ von Selbstbestimmung, weist also auf den immer auch erforderlichen Anteil von Fremdbestimmung hin. Pädagogisches Handeln charakterisiert also ein grundlegendes Paradox: Ein bestimmtes Maß an Fremdbestimmung erscheint notwendig, um Selbstbestimmung überhaupt erst erreichen zu können. Dieses Paradox wird klassischerweise dahin gehend aufgelöst, dass die notwendige Fremdbestimmung als Voraussetzung der zukünftigen subjektiven Fremdbestimmung verstanden wird. Die pädagogische Fremdbestimmung erfährt ihre Rechtfertigung also durch den Verweis auf das „eigentliche“ Ziel pädagogischen Handelns (Telos): die subjektive Selbstbestimmung. Wenn diese erreicht ist, ist die Fremdbestimmung unnötig geworden, so die grundlegende Idee des Pädagogischen, wenn man so will die „pädagogische Hoffnung“.

„We don’t need no education“

Sozialraumorientierte Programme sind bemerkenswerterweise häufig nicht durch diese pädagogische Hoffnung geprägt, sondern von einer Denktradition, die sich gegen diese Annahme einer konstitutiven Fremdbestimmung wendet: Sie basieren zumeist auf einer „antipädagogischen“ Tradition. Fremdbestimmung wird aus dieser Tradition, die sich auf eine bestimmte Lesart des Rousseauismus beruft, abgelehnt. Der Plot von Rousseaus Bildungsroman „Émile“, auf den sich diese Tradition beruft, geht folgendermaßen: Der fiktive Erzieher in diesem Roman führt den fiktiven Zögling, der den Namen Émile trägt, aus der Stadt heraus in die Natur, weil die bestehende Kultur nach Ansicht von Rousseau keine guten Entwicklungs- und Bildungsbedingungen bereitstellt. Diese Figur wird von Antipädagoginnen in der Weise interpretiert, dass pädagogisch-institutionelle Eingriffe prinzipiell abzulehnen sind und stattdessen der Wille des Einzelnen im Mittelpunkt von Entwicklungsprozessen gestellt sein müsse – der Einzelne soll also der Kultur des Pädagogischen, den Einflüssen der Pädagogen entzogen werden. In entsprechenden sozialraumorientierten Programmen ist in diesem Zusammenhang davon die Rede, die „Interessen“ der Wohnbevölkerung müssten deren Ausgangspunkt darstellen und damit sei die Selbstbestimmung der entsprechenden Bewohner zu fokussieren. Diese seien von der gesellschaftlichen Fremdbestimmung, wie sie durch sozialpädagogische Programme erzeugt werde, zu befreien. Mit der alten ‚Pink Floyd’-Liedzeile ließe sich also die entsprechende Programmformel solcher sozialraumorientierter und zugleich „antipädagogischer“ Programme anstimmen: „We don’t need no education.“

Damit sind wir allerdings bei der meines Erachtens notwendigen Problematisierung der sozialraumorientierten Programme angekommen. Und die stellt sich, was die Selbstbestimmungsfrage angeht, in zweifacher Weise dar. Erstens stellt sich mit Blick auf „antipädagogische“ Sichtweisen ein generelles Problem. Nicht nur mit Blick auf ihre Rousseau-Interpretation erweisen sie sich als vorschnell und verkürzt, denn Rousseaus Figur der Herausführung des Émile aus der Kultur in die Natur ist keineswegs eine Metapher für den Entzug pädagogischer Strategien. Sie ist vielmehr eine Metapher für die Offenheit des Bildungsprozesses – die Rousseau mit Blick auf die absolutistische Gesellschaft am Ende des 18. Jahrhunderts nicht als gegeben sah.

Auch der Wille des Menschen selbst war für Rousseau etwas, was sich erst ausbilden muss und nicht einfach als Ausgangspunkt gesetzt werden kann, wie das in entsprechenden „antipädagogischen“ Programmen der Fall ist. Daher ist es ein zwar im ersten Moment schön klingendes, aber entweder naives oder sogar patriarchales Programm, sozialraumorientierte Strategien am „Bedürfnis“ und den „Wünschen“ der Bewohnerinnen und Bewohner anzusetzen.

„Adaptive Präferenzen“

Das lässt sich auch an dem Phämomen der so genannten adaptivenPräferenzen verdeutlichen, das seit einigen Jahren in der Sozialforschung eine große Rolle spielt. Mit dem Begriff der adaptiven Präferenzen wird darauf hingewiesen, dass Menschen ihre Wunsch- und Bedürfnisstrukturen den jeweiligen Lebensbedingungen anpassen, d.h., ihre Interessen vom jeweiligen sozialen Kontext abhängig sind – und keineswegs frei gewählt. Das heißt, Menschen formulieren ihre Bedürfnisse mehrheitlich mit Blick auf den Möglichkeitsraum, der ihnen zur Verfügung steht. Wenn wir das nicht berücksichtigen und stattdessen die „Wünsche“ und „Interessen“ einzelner Bevölkerungsgruppen als gegeben betrachten und schlicht zum Ausgangspunkt sozialpädagogischer – oder auch sozialpsychiatrischer Interventionsstrategien machen –, sind die Entwicklungs- und Bildungsprozesse der Menschen von vornherein strukturell beschränkt.

Und damit ist auch bereits das zweite Problem hinsichtlich der Verhältnisbestimmung von Fremd- und Selbstbestimmung benannt: Auch die pädagogische – und noch deutlicher die „antipädagogische“ – Position berücksichtigt höchstens unzureichend das Dilemma, dass Entwicklungs- und Bildungsbedingungen von den Bedingungen des Möglichen abhängen. Oder am Beispiel formuliert: Überschuldete Menschen oder Menschen, die sich mit Stigmatisierungs- oder anderen Ausschließungstendenzen konfrontiert sehen, stehen dadurch deutlich weniger Möglichkeiten der Entwicklung und Bildung zur Verfügung als anderen Menschen, die sich nicht derartigen Ausschließungstendenzen ausgesetzt sehen.

Trotz der systematischen Schwierigkeiten der aktuellen sozialraumorientierten Programme, die damit angedeutet sind, weisen die so genannten antipädagogischen Programme, aber auch die frühen Vorgängerprogramme der heutigen Sozialraumorientierung – beispielsweise die Gemeinwesenarbeit und die frühe Gemeindepsychiatrie – auf entscheidende Probleme hin. Sie skandalisieren nämlich die institutionalisierten Formen eines fremdbestimmten Lebens beispielsweise in den Erziehungsanstalten der 1960er-Jahre im bundesdeutschen Kontext. Und diese Kritik war in diesen Jahren mehr als notwendig, wie uns die beginnende Aufarbeitung der Missbrauchsgeschichten in bundesdeutschen Erziehungsanstalten der 1950er- und 1960er-Jahre in den vergangenen Monaten zeigen kann - ein halbes Jahrhundert später. Endlich! Und dennoch ist mein Einwand gegenüber den aktuellen sozialraumorientierten Programmen damit nicht vom Tisch zu wischen. Denn ihre berechtigten Einwände im Sinne eines Einklagens von Selbstbestimmungsräumen formulierten die früheren Programme in den 1960er- und vor allem 1970er-Jahren in einem grundlegend anderen Kontext, als dies die gegenwärtigen sozialraumorientierten Programme tun.

Zugespitzt gesagt: Während die Gemeinwesenarbeit, aber auch die Gemeindepsychiatrie, ihre Forderungen damals im Kontext eines gesellschaftlich geteilten generellen Integrationsversprechens formulieren konnte, ist dieses Versprechen am Beginn des 21. Jahrhunderts sehr, sehr brüchig geworden. Zwar ist auch in den 1970er-Jahren das damals bestimmende Rehabilitationsideal – als solches wurde das Integrationsversprechen ja übersetzt – keinesfalls für alle Klientinnen und Adressaten real geworden, aber es konnte auch institutionalisierungskritischen Positionen als Argumentationsbezug dienen. Das heißt, damals konnte vor diesem Hintergrund skandalisiert werden, dass die Bedingungen der Möglichkeit für eine menschenwürdige Entwicklung und angemessene Bildungssituationen nicht für alle Gesellschaftsmitglieder gelten oder realisiert werden. Unsere heutigen Argumente auf den Hintergrund eines solchen generellen Integrationsversprechens zu beziehen, wird mit dem Brüchigwerden der Idee einer kollektiven wohlfahrtsstaatlichen Sicherung menschlicher Notlagen in den vergangenen fünfundzwanzig Jahren aber dilemmatisch oder sogar unmöglich. Die Idee eines allgemeinen Integrationsversprechens und eines damit verbundenen Rehabilitationsideals ist politisch nämlich zunehmend delegitimiert und stattdessen in wachsendem Maße von einem Eigenverantwortungs- und Kontrollideal überformt. Und in diesem Kontext stehen nun die aktuellen sozialraumorientierten Programme – ohne dass sie diesen Kontext angemessen reflektieren.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Selbstverständlich ist es weiterhin wünschenswert und sehr notwendig, Selbstbestimmungsräume für die Adressaten und Klientinnen so weit und umfassend wie nur möglich zu gestalten und zu ermöglichen. Nur müssen derartige Strategien mit Blick auf die zunehmend fehlenden kollektiven Sicherungsstrukturen für eine wachsende Zahl von Gesellschaftsmitgliedern geschehen, und das macht die Sache komplizierter. Es ist nicht nur nicht ausreichend, frühere Selbstbestimmungshoffnungen nur zu reproduzieren. Eine solche Haltung steht auch in der Gefahr, entweder zu einer politisch naiven und damit wenig wirkmächtigen oder einer opportunistischen Positionierung zu führen.

An dieser Stelle sei nur daran erinnert, dass Transferleistungen seit 1998 um 13 Prozent reduziert wurden, um zu verdeutlichen, was ich mit Brüchig-Werden der Integrationsidee meine, und dass sich daraus handfeste Konsequenzen ergeben. In sozialpädagogischen Sozialraumorientierungsdebatten spielen solche Ausschließungsprozesse verblüffenderweise aber höchstens eine marginale Rolle.

Veränderte Kontextbedingungen

Mit Blick auf die vier konzeptionellen Charakteristika der Sozialraumorientierung (siehe oben) kann man zusammenfassen, in welche Gefahren eine sozialraumorientierte Neujustierung der Sozialen Arbeit und - wenn man diese Strategie unkritisch aufnimmt – auch der Sozialpsychiatrie gerät, wenn sie nicht auf die grundlegend veränderten Kontextbedingungen Bezug nimmt – und sich kritisch-reflexiv dazu verhält.

1. Mit Blick auf „Prävention“ gerät die sozialraumorientierte Neujustierung in die Gefahr, bestimmte Bevölkerungsgruppen als Zielgruppen von Präventionsstrategien überhaupt erst mit zu konstruieren. Wie wir in einer Studie in einem so genannten benachteiligten Stadtteil in einer mittelgroßen bundesdeutschen Stadt sehr deutlich zeigen konnten: Von homogenen Bevölkerungsstrukturen kann in den so genannten benachteiligten Stadtteilen nicht nur nicht die Rede sein; im Vergleich zu sehr wohlhabenden Stadtteilen sind die Bevölkerungsgruppen sogar extrem heterogen. Sozialraumorientierte Programme konstruieren aber häufig eine scheinbare Homogenität durch die Gemeinsamkeit, dass in solchen Quartieren mehr Menschen von Transferleistungen leben als in anderen. Diese Homogenität ist aber eine reine Außenkonstruktion, die durch entsprechende sozialraumorientierte Strategien sogar noch verstärkt werden kann, wie die Evaluationsergebnisse zum Begleitprogramm „Soziale Stadt“ belegen. Sollen Selbstbestimmungsräume „sozialraumorientiert“ eröffnet und ermöglicht werden, dann kann dies nicht geschehen, wenn von einer Vorstellung homogener Bevölkerungsgruppen ausgegangen wird.

2. Hinsichtlich des Aspekts der Effektivität sollte sich sozialraumorientierten Strategien die Frage stellen: Effektiv in Bezug auf welche Form der Selbstbestimmung? Welche Art der Selbstbestimmung soll durch die sozialraumorientierten Strategien realisiert werden? Und diese Frage ist eine gesellschaftspolitisch drängende Frage, weil das Integrationspostulat, das in den Konzeptionen der meisten sozialpädagogischen Träger heute noch immer reproduziert wird – mit Blick auf die Diffusion des wohlfahrtsstaatlichen Versprechens einer kollektiven Sicherung menschlicher Notlagen –, brüchig geworden ist. Und die Annahme, in kleinräumigen Einheiten könnte sich nun, da der nationalstaatliche als wohlfahrtsstaatlicher Raum zunehmend weniger Existenzsicherung erzeugt und garantiert, eine neue Vergemeinschaftung und Sicherungsstruktur gegen menschliche Notlagen ausbilden. Dies ist meines Erachtens nicht nur verheerend naiv, sondern sogar einigermaßen perfide. Denn damit suchen sozialraumorientierte Strategien das Potenzial zur Heilung dort, wo die Probleme am stärksten kumulieren, wie der niederländische Sozialforscher Jan Duyvendak vor einigen Jahren einmal formuliert hat. Mal ganz abgesehen davon, dass im bundesdeutschen Kontext immer noch etwa 75 Prozent der Gesellschaftsmitglieder, die in Armut leben, außerhalb der so genannten sozialen Brennpunkte leben.

3. Das Problem mit dem Aspekt der Adressatenorientierung habe ich mit Blick auf die so genannten adaptiven Präferenzen ja bereits benannt: Eine reine Orientierung am „Bedürfnis“, an den „Interessen“ und an den „Wünschen“ der Adressaten und Klienten kann als Selbstbestimmungsorientierung nicht überzeugen, ja führt in ein systematisches Dilemma.

4. Und auch das Dilemma hinsichtlich des Aspekts der Inklusion in kleinräumigen Einheiten habe ich mit Hinweis auf die perfide Strategie, das Heilversprechen in den sozialpolitisch am stärksten vernachlässigten Zusammenhängen zu suchen, bereits angedeutet. Denn die – beispielsweise unter dem Label einer Forderung nach mehr bürgerschaftlichem Engagement – markierte Hoffnung auf die Aktivierung von kleinräumigen Inklusionseinheiten in Stadtteilen gerät in die Gefahr, das Brüchigwerden einer ehemals wohlfahrtsstaatlich abgesicherten kollektiven Integrationsstrategie menschlicher Notlagen unproblematisiert zu lassen. Und das ist verheerend, weil damit die ungleichen Bedingungen der Möglichkeit auch noch räumlich fixiert werden. Diese kleinräumige Inklusion vollzieht sich ja bereits, allerdings am anderen Ende des sozialen Raums der Gesellschaft: Stadtteile wohlhabender Bevölkerungsmitglieder konstruieren längst kleinräumige Inklusionseinheiten. In höchst exklusiver Weise werden hier – im extremsten Fall durch die Implementierung so genannter „gated communities“, also umzäunten und von privaten Sicherheitsdiensten bewachten Wohnarealen – Lebenswelten von dem Rest der Gesellschaft abgegrenzt. Doch es geht auch viel subversiver und nicht weniger ausschließend, wie die Stratifizierung durch Wohnungspreise in den bundesdeutschen Städten zeigt: Preise, die sich nur ein bestimmtes Milieu leisten kann, aber auch die soziale Milieukontrolle, wenn bei der Auswahl der Mieter bereits sortiert wird, wer denn in den entsprechenden Wohnungen einzieht und wer nicht - und zwar nicht nur durch die Vermieter, sondern auch die potenziellen Mieterinnen und Mieter, womit wir wieder bei den adaptiven Präferenzen wären. Mit all diesen Strategien schließen sich die herrschenden Milieus von den anderen, subalternen ab.

Nicht der Raum ist „das Problem“

Die Quartiere, die Soziale Arbeit nun sozialraumorientiert bearbeiten soll, finden sich damit eher noch weiter mit Ausschließungsprozessen konfrontiert und auch mit einer symbolischen Inszenierung ihrer Stadtteile als benachteiligt. Was dann den Bewohnern bei Bewerbungsgesprächen auch noch zum handfesten Nachteil geraten kann, obwohl ihre Lebenssituation primär mit strukturellen Benachteiligungen und damit mit bestehenden Macht- und Herrschaftsverhältnissen zu tun hat und nicht primär mit der Tatsache, wo sie wohnen. Denn das ist das Grundmissverständnis vieler sozialraumorientierter Programme: Das Problem sei im Raum verortet, das Problem sei das Problem einzelner Stadtteile oder Quartiere, ja manche Autoren meinen sogar, soziale Probleme seien inzwischen räumliche Probleme geworden. Doch dafür gibt es überhaupt keinen wissenschaftlichen Beleg: Was stimmt, ist, dass sich in bestimmten Wohnarealen mehr Menschen, die in Armut oder in Überschuldung leben, wiederfinden – aber bitte: Was hat das mit dem jeweiligen territorialen Raum zu tun? Was wir hier beobachten, ist kein Raum-, sondern ein Effekt der sozialen Lage der Bewohner.

Also sollten wir uns, wenn wir uns mit einer Erweiterung der Selbstbestimmungsräume beschäftigen wollen – und das sollten wir dringend tun –, mit diesen Lageeffekten, also mit den Bedingungen der Möglichkeit von Entwicklungs- und Bildungsbedingungen beschäftigen und nicht mit dem Mythos, irgendwelche Territorien und ihre Bewohnerinnen seien nun das neu zu erkennende Problem. Das und nicht weniger steht als Aufgabe einer sozialraumbezogenen Sozialen Arbeit – und sicherlich auch einer entsprechenden Sozialpsychiatrie – an.

Prof. Dr. Fabian Kessl hat die Professur für Theorie und Methoden der Sozialen Arbeit im Fachbereich Bildungswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Bei dem Artikel handelt es sich um die gekürzte und bearbeitete Fassung seines Vortrags auf der DGSP-Jahrestagung 2008 in Leipzig. E-Mail-Kontakt: fabian.kessl@uni-due.de

Literatur beim Verfasser.

((BU))

Foto: Achim Lange, Fotozirkel der Gesop gGmbH, Dresden
Foto: Achim Lange, Fotozirkel der Gesop gGmbH, Dresden
Foto: Michaela Hoffmann

((Zitate))

„Sozialraumorientierte Strategien stehen inzwischen im Mittelpunkt aktueller politischer Programme“
„Interessen sind vom jeweiligen Kontext abhängig – und keineswegs frei gewählt“ 
„Die Integrationsidee ist brüchig geworden“

[1] Quelle: Rundbrief der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V., Ausgabe 2/April 2009, 33. Jg. Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Autorin und der Redaktion.