Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats zum Modellprojekt der Techniker Krankenkasse „Qualitätsmonitoring in der ambulanten Psychotherapie“
Die Ergebnisse der sog. TK-Studie wurden im Sommer 2011 nach vielen Jahren des TK-Modellprojekts in Westfalen-Lippe, Hessen und Südbaden vorgestellt. Von der Techniker Krankenkasse und auch von interessierten anderen Seiten wurden die Ergebnisse als wichtig und wegweisend dargestellt, indem sie beispielsweise überzeugend belegen würden, dass Psychotherapie in der Routineversorgung effektiv und außerordentlich effizient ist. Ferner sei gezeigt worden, dass das Gutachterverfahren aufgehoben werden müsse.
Nach den ersten euphorischen Bewertungen durch Autoren und interessierte Öffentlichkeit hat sich der wissenschaftliche Beirat, der von den beteiligten KVen und der Techniker Krankenkasse eingerichtet worden war und der dieses Projekt über viele Jahre hinweg begleitet hat, intensiv mit den Ergebnissen und den möglichen Schlussfolgerungen beschäftigt. Nachfolgend geben wir die resümierende Stellungnahme wieder, die durchaus weniger begeistert klingt.
Wir veröffentlichen nachfolgend die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats zum Modellprojekt der Techniker Krankenkasse „Qualitätsmonitoring in der ambulanten Psychotherapie“ im Wortlaut.
Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats zum Modellprojekt der Techniker Krankenkasse vom 11. Mai 2012:
Der Abschlussbericht der TK-Studie (2011)[1] dokumentiert sehr transparent die differenzierten, aber unter wissenschaftlichem Blickwinkel letztlich doch eindeutigen Ergebnisse der Vergleichsstudie. Die Ergebnisse konnten die hochgesteckten Erwartungen vieler Kritiker des Gutachterverfahrens nicht erfüllen. Im Anschluss an die Vorlage des Berichtes gab es eine Presseerklärung der TK (2011)[2], Stellungnahmen von Verbänden und Berichte, die dem Wissenschaftlichen Beirat Anlass geben, eine kurze Zusammenschau und wissenschaftlich kritische Bewertung der Studie vorzunehmen.
Im Modellprojekt wurde von den Vertragspartnern Techniker Krankenkasse (TK) und den drei beteiligte Kassenärztlichen Vereinigungen der Wissenschaftliche Beirat mit dem Ziel verankert, „ ...die Korrektheit des methodisch-statistischen Vorgehens und die Folgerichtigkeit der inhaltlichen Ergebnisinterpretation zu prüfen und zu dokumentieren... Die Ergebnisse werden den Vertragspartnern zur Verfügung gestellt.“ Der Wissenschaftliche Beirat hat das Projekt seit 2005 engagiert und kritisch begleitet. Die Zusammenarbeit im Beirat war von Beginn an vertrauensvoll und produktiv und hat sich auch mit den Evaluatoren über die Jahre hinweg konstruktiv und kooperativ gestaltet.
Ausgangssituation
Der Ablauf des hoch ambitionierten und aufwändigen Projektes war in der Psychotherapeutenschaft von Anfang an durch Vorschusslorbeeren auf der einen Seite und tiefsitzende Skepsis auf der anderen Seite begleitet. Dies hat einerseits das Interesse an der Studie gesichert, belastete andererseits aber auch die Umsetzung des Projektes.
Anerkennenswert ist, dass sich die Technikerkrankenkasse hier bereit gefunden hat, ein seit bald 40 Jahren eingeführtes Element der ambulanten Vertragspsychotherapie und der vorausschauenden Qualitätsprüfung, das Antrags- und Gutachterverfahren, im Vergleich mit einem alternativen Vorgehen, auf seine Effektivität hin zu überprüfen. Angesichts der Diskrepanz von Aufwand und Vergütung ist das Verfassen der Berichte bei vielen niedergelassenen Psychotherapeuten nicht sehr beliebt. Die im Rahmen des Modellprojektes vergleichend erprobte alternative Vorgehensweise stellte das mehrfach wiederholte Monitoring mit Routinefragebögen der ambulanten Psychotherapie-Patienten und die daran gekoppelte Therapie-Genehmigung dar. Die Studie entspricht damit der Forderung vieler Psychotherapeuten, die das seit den 60-er Jahren im Wesentlichen unveränderte Antrags- und Gutachterverfahren kritisieren und nach Alternativen fragen.
Evaluationsplan und seine Umsetzung
Die Evaluatoren um Prof. W. Lutz und Prof. W. Wittmann hatten im Evaluationsplan (2003) eine quasi-experimentelle (clusterrandomisierte) Feldstudie vorgesehen, welche nun in den drei beteiligten KV-Bezirken Westfalen-Lippe, Hessen und Südbaden in der Routineversorgung der beteiligten Studientherapeuten umgesetzt wurde.
Bewertung der rekrutierten Stichprobe von Studientherapeuten: Die Zahl der angestrebten Studientherapeuten, die sich an der Studie beteiligen sollten, wurde erreicht. Es beteiligten sich 403 Therapeuten. Die ursprünglich angestrebte Stichprobengröße von 1.000 vollständigen Patienten-Datensätzen konnte jedoch nicht erreicht werden. Von den 4.452 TK-Patienten, die die Einschlusskriterien erfüllt hatten und von den Studientherapeuten während der Projektlaufzeit behandelt wurden, wurden nur 2.177 Patienten um eine Studienteilnahme gebeten. Davon haben 1.708 einer Teilnahme zugestimmt. Hiervon ließen sich für 300 Patienten vollständige Datensätze, d.h. Assessments zu allen drei Erhebungszeitpunkten (Therapieanfang, Therapieende, Katamnese) erfassen. Von 597 Patienten erhielten die Evaluatoren Therapieanfangs- und Therapieendeassessments, von 468 Patienten waren Daten zu Therapieanfang und Katamnese verfügbar. Besonders auffällig ist, dass die Therapeuten der Kontrollgruppe (KG: übliches Antrags- und Gutachterverfahren) nur etwa halb so viele Patienten für die Studie auswählten wie die Therapeuten der Interventionsgruppe (IG: Monitoring ohne Gutachterverfahren, wie oben skizziert). Dies stellt die Vergleichbarkeit der Patientenstichproben in Frage. Über den Therapieverlauf hinweg ist zudem eine erhebliche Drop Out-Rate bis zur Katamnese festzustellen, die über der von vergleichbaren Studien liegt (73% [bezogen auf Katamnesedatensätze] bzw. 82% [bezogen auf vollständige Datensätze]). Durch Selektion und Drop Out konnten somit von den Patienten der Studientherapeuten nur zwischen 6,7% [vollständige Datensätze] und 13,4% [Daten zu Therapieabschluss] in die Auswertung eingehen. Hierdurch erscheint schließlich die Verallgemeinerbarkeit der Ergebnisse begrenzt.
Ein erhebliches Problem für die Auswertung ergab sich daraus, dass entsprechend den Verträgen zwischen TK und KVen keine separaten Auswertungen für die einzelnen Therapieverfahren zugelassen waren. Es konnten somit keine entsprechenden Gewichtungen (Adjustierungen) oder geschichtete Auswertungen vorgenommen werden. In die späteren Auswertungen, beispielsweise für die Therapiedauer-Unterschiede, zwischen IG und KG gingen also alle Therapien ein, ohne dass man etwa hätte berücksichtigen können, dass nur ca. 1/3 der beteiligten Therapeuten tiefenpsychologisch ausgerichtet waren und nur ca. 1% psychoanalytische Psychotherapien waren.
Für die Unterschiedsprüfungen zwischen Interventions- und Kontrollgruppe wurden die Assessments genutzt, die bei allen Patienten eingesetzt worden waren. Als Hauptinstrumente wurden patientenseitig das Brief Symptom Inventory (BSI), das Inventar Interpersoneller Probleme (IIP-D) und das Beck Depressions-Inventar genutzt. Für die Ergebnisse wurde eine bislang wenig verbreitete Berechnungsmethode der integrierenden Ergebnisdarstellung gewählt. Dabei wurden sogenannte multiple Ergebniskriterien berechnet, in die die Werte der verschiedenen Instrumente eingerechnet wurden.
Zielsetzung der Studie
Die beiden zentralen Studienfragen richteten sich auf die erwartete Überlegenheit des Monitorings gegenüber dem traditionellen Gutachterverfahren.
1.) Es sollte die Hypothese geprüft werden, ob die Therapien der Interventionsgruppe (Monitoring) effektiver sind als die der Kontrollgruppe (herkömmliches Gutachterverfahren).
2.) Es sollte die Hypothese geprüft werden, ob die Behandlungen in der Interventionsgruppe wirtschaftlicher sind (mit Blick auf gesundheitsökonomische Kosten-/Nutzenaspekte) als in der Kontrollgruppe.
Die Studie diente zugleich auch dazu, das zu überprüfende Monitoring-System auf der Basis von Routinefragebögen für Therapeuten und Patienten selbst erst zu entwickeln und in der Fläche zu erproben. Das System sollte für Therapeuten und Patienten zeitnah objektive Rückmeldungen über den Therapieverlauf liefern. Hier zeigte sich, dass das entwickelte, methodisch anspruchsvolle Rückmeldesystem von den Therapeuten und auch den Patienten der Interventionsgruppe in den Zufriedenheitsbefragungen durchaus geschätzt wurde. Einschränkend muss berücksichtigt werden, dass sich die Erfassung der Zufriedenheit nur auf die Therapeuten bezieht, die sich für die Studie freiwillig gemeldet hatten. Es ist wahrscheinlich, dass die Therapeuten, die dem Monitoring-Modell skeptisch gegenüber standen, sich eher an der Studie nicht beteiligten. Zudem waren zwischenzeitlich 102 Therapeuten ausgeschieden.
Zentrale Studienergebnisse
Zur ersten Studienfrage: Nach den differenziert dargestellten Auswertungen stellen die Autoren zusammenfassend fest, dass die zentrale Hypothese der Studie nicht bestätigt wurde. Es fand sich für die Hauptzielgröße kein Unterschied zwischen Interventions- und Kontrollgruppe, weder beim Vergleich der Verbesserungen zum Therapieende, noch bei der Prüfung der Verbesserungen zur Jahreskatamnese. Die erwartete Überlegenheit des Therapie-Monitorings gegenüber dem traditionellen Gutachterverfahren als Genehmigungsmethode konnte damit nicht belegt werden. Auch die sorgfältige Berücksichtigung möglicher Störvariablen (Confounder) konnte diesen Befund nicht ändern.
Zur zweiten Studienfrage: Das zweite Studienziel richtete sich auf die Frage, ob das Monitoring zu einer besseren Wirtschaftlichkeit in der Therapie beiträgt, etwa weil die Therapien kürzer sind oder weil die Patienten weniger Arbeitsunfähigkeitszeiten haben. Diese Frage konnte nicht vollständig geprüft werden, weil von Seiten der TK keine Daten zu den möglichen gesundheitsökonomischen Outcome-Variablen vorlagen. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass die Therapien bei den Therapeuten der Interventionsgruppe signifikant und deutlich länger dauerten als bei denen der Kontrollgruppe (IG: Mittelwert 41,3, Median 41,0; KG: Mittelwert 37,0, Median 30,0).
Weitere Studienergebnisse
Die Studie wurde auch genutzt, um zusätzlich interessierende Fragen explorativ zu untersuchen. Hier gab es einige interessante Ergebnisse, die jedoch aufgrund der methodischen Einschränkungen der Studie nicht überbewertet werden dürfen.
Es zeigte sich, dass bei allen Therapien, von denen Katamnese-Daten vorliegen, im Durchschnitt sehr deutliche Verbesserungen in dem erwähnten integrierenden Ergebnismaß erzielt werden konnten (Effektgröße/Effektstärke d=1,0). Dies galt sowohl für die Interventionsgruppe als auch die Kontrollgruppe. Das Ergebnis kann man als Hinweis auf die Wirksamkeit von Psychotherapie auch unter Praxisbedingungen interpretieren. Dabei muss allerdings auch der eingangs erwähnte erhebliche Drop-Out der Patienten und die Selektivität der Stichprobe berücksichtigt werden. Die Frage der Generalisierbarkeit auf die ambulante Psychotherapie kann deshalb nicht sicher beantwortet werden. Unter anderem muss man berücksichtigen, dass Katamnese-Daten bevorzugt von denjenigen Patienten vorlagen, die zum Therapieende bereits größere Verbesserungen gezeigt hatten. Lobenswert ist die entsprechende Adjustierung der Katamnese-Daten, die den Einfluss einzelner Selektionseffekte rechnerisch zu kompensieren versucht. Ob dies fachlich zu rechtfertigen ist, ist allerdings unsicher.
Interessant sind auch die Überlegungen zum gesundheitsökonomischen Nutzen von Psychotherapie, die im Ergebnisbericht angestellt werden. Danach errechnen die Evaluatoren explorativ einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen von 2 bis 4 Euro pro in die Therapie investierten Euro. Diese zunächst durchaus beeindruckende Feststellung muss vor dem Hintergrund interpretiert werden, dass von der Techniker Krankenkasse aus verschiedenen Gründen, wie bereits erwähnt, entgegen dem Studienplan keine gesundheitsökonomischen Outcome-Daten zu den Probanden vorgelegt werden konnten. Die Evaluatoren haben dieses Manko dadurch umgangen, dass sie die gefundenen Verbesserungen bei den Effektivitätsmaßen in der Katamnese-Stichprobe per Analogschluss (auf der Basis von erwarteten Effekten auf das Bruttosozialprodukt) in einen gesundheitsökonomischen Nutzen der ambulanten Psychotherapie für die Gesellschaft umgerechnet haben. Dieses in der Gesundheitsökonomie und Psychotherapieforschung bislang nicht übliche Vorgehen hat zwar vor dem Hintergrund der vorliegenden Daten nur begrenzte Aussagekraft, bietet aber für die weitere Forschung ggf. hohes Anregungspotential.
Resume[3]
Die Bedeutung psychischer Störungen für die Gesundheitsversorgung nimmt ständig zu, auch zeigen sich die beträchtlichen volkswirtschaftlichen Kosten von psychischen Störungen immer deutlicher (Arbeitsunfähigkeitsdaten, Frühberentungen). Der Techniker Krankenkasse gebührt daher große Anerkennung, dass sie dieses Modellprojekt und seine sorgfältige Evaluation finanziert hat, denn es ist überfällig, dass zu den Potentialen der ambulanten Richtlinien-Psychotherapie und möglicher Weiterentwicklungen in der realen Versorgung Untersuchungen vorgenommen werden.
Das Monitoringverfahren, so bestätigt die vorliegende Studie, stellt in Bezug auf die Effektivität keine Alternative zum Antrags- und Gutachterverfahren dar, zumindest nicht in der hier erprobten Art und Weise, d.h. der Verknüpfung mit der Therapiegenehmigung. Die Diskussion um das Antrags- und Gutachterverfahren und um die geeignete Form der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung muss also weitergehen, denn Psychotherapie ist wirksam. Das wurde schon in vielen Studien belegt und auch die vorliegende Untersuchung liefert dazu als Feldstudie plausible Hinweise.
Die Ergebnisse der Studie sind mit Blick auf das primäre Studienziel zwar bescheiden. Die Studie zeigt aber, dass psychotherapeutische Versorgungsforschung im Feld möglich ist und dass sie auch wichtige Entwicklungsperspektiven untersuchen kann. Schließlich gibt die Studie wertvolle Hinweise darauf, dass neue Modelle der Versorgung vor ihrer Einbindung in den Versorgungsalltag sorgfältig und unabhängig evaluiert werden müssen, da sie unter den Bedingungen der Versorgungsrealität unter Umständen nicht die Wirkung entfalten, die sie in der Theorie und kleineren Vorstudien versprochen hatten.
Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats:
Dr. Heiner Vogel, Dr. Josef Brockmann, Prof. Dr. Franz Caspar, Prof. Dr. Gerd Rudolf, Prof. Dr. Ulrich Stangier, Prof. Dr. Carl-Eduard Scheidt
Korrespondenzadresse:
Heiner Vogel, Universität Würzburg
Abteilung für Medizinische Psychologie, Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaften
Klinikstr. 3, 97070 Würzburg, Tel. 0931-31-82718, h.vogel@uni-wuerzburg.de
[1] Abschlussbericht zum Modellvorhaben nach § 63 Abs. 1 SGB V (online unter www.tk.de)
[2] Presseerklärung der TK vom 26.5.2011 (online unter www.tk.de)
[3] Ein ausführlicher Beitrag zu der Studie befindet sich derzeit in der Begutachtung.