Systemische Therapie wird nun auch für Kinder und Jugendliche von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt
„Die Ausrichtung der Systemischen Therapie eignet sich aufgrund der Einbeziehung des sozialen Umfelds insbesondere für Kinder und Jugendliche. Vor dem Hintergrund der zuletzt während der Corona-Pandemie deutlich gestiegenen Häufigkeit psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen begrüßen wir, dass mit der Systemischen Therapie nun eine weitere passgenaue psychotherapeutische Behandlungsform zur Verfügung steht“, so Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Psychotherapie und psychiatrische Versorgung.
Als nächsten Schritt legt der G-BA den Richtlinienbeschluss dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur rechtlichen Prüfung vor. Hat das BMG nichts zu beanstanden, wird die Änderung der Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in Kraft. Zur Anwendung kann diese jedoch erst kommen, wenn der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab entschieden hat. Der Bewertungsausschuss hat dafür maximal sechs Monate nach Inkrafttreten des Beschlusses Zeit.