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Annelie Scharfenstein, Montabaur

TK-Modellprojekt "Qualitätsmonitoring in der ambulanten Psychotherapie"[1]

29. Januar 2007

Schon Ende 2003 hatte die Techniker Krankenkasse die inhaltlichen Grundlagen und den vorläufigen Ablaufplan des Modellprojektes "Qualitätsmonitoring in der ambulanten Psychotherapie" nach § 63 Abs. 1 SGB V festgelegt. Eine gut 1-jährige Phase konzeptioneller Entwicklung war voraus gegangen.

 

An der Gestaltung waren ausgewiesene Experten aus Forschung und Praxis, Vertreter aus beratenden Fachausschüssen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Landespsychotherapeutenkammern beteiligt. Die wissenschaftliche Begleitung leisten Prof. Werner Wittmann (Mannheim) und Prof. Wolfgang Lutz (Bern). Seit Herbst 2005 ist es nun soweit: Das auf 3 1/2 Jahre angelegte Projekt ist in drei Modellregionen gestartet (KV Westfalen-Lippe; KV Hessen; KV Baden-Württemberg, Bereich der ehem. KV Südbaden).

Ausgangspunkt für dieses Modellprojekt war für die TK, dass das einzige Qualitätssicherungsinstrument in der ambulanten Psychotherapie, das seit 1967 bestehenden Gutachterverfahren, keine Rückmeldungen der Patienten erfasst und keine Therapieergebnisse dokumentiert. Alternativen, die psychotherapeutische Leistungen dokumentieren und Aspekte der Prozess- und Ergebnisqualität evaluieren - also zu mehr Transparenz beitragen - wurden zwar in den Psychotherapierichtlinien zum 1. Jan. 2000 vereinbart, aber bisher nicht umgesetzt.

Die Hauptfragestellung der TK lautet: Führt der Einsatz von Qualitätsmonitoringinstrumenten des TK-Modells in ambulanten Psychotherapien zu einer höheren Ergebnisqualität (Effektivität) im Vergleich zur traditionellen Richtlinienpsychotherapie?
Die TK möchte in ihrem Projekt also neue Formen der Qualitätssicherung (QS) überprüfen. Das betrifft die interne QS, für die drei Maßnahmen vorgesehen sind, ebenso wie die externe QS (eine Maßnahme).

Interne QS:

1. Basisdokumentation und erweiterte Eingangsdiagnostik: Im Modellprojekt wird das traditionelle Gutachterverfahren für die vorgesehenen Langzeittherapien ausgesetzt. Stattdessen finden eine umfassende Basisdokumentation und standardisierte Diagnostik zu Symptom- und Beziehungsaspekten statt.

2. Monitoring im Verlauf der Therapie: Sowohl die Erhebung der Eingangsdaten wie auch der Verlaufsdaten aus 2, 3 oder 4 Zwischenmessungen (Qualitätsmonitoring) werden an die Psychotherapeuten (in der Interventionsgruppe) zurückgemeldet. Die Therapeuten erhalten aus den Daten generierte empirisch gestützte Entscheidungshilfen (Lutz & Tholen, 2003; Tholen et al., 2005) für den Beginn einer Psychotherapie oder für ihre Weiterführung. Die Entscheidung selbst über eine Beendigung der Therapie oder eine Änderung der Therapiestrategie bleibt aber in jedem Fall beim Behandler.

3. Abschlussdiagnostik und Erhebung der Ergebnisqualität: Sie erfolgt bei Therapieabschluss und zur 1-Jahres-Katamnese analog zur Erstmessung.

Externe QS:

4. Modifiziertes Gutachterverfahren: Ausgewählte Gutachter der KBV werden erst bei einer Verlängerung einer Langzeittherapie aktiv - zu Beginn nur, wenn die Inventare keine klinischen Auffälligkeiten zeigen: Die Gutachter entscheiden auf der Grundlage des Kurzberichtes, der Eingangsdiagnostik und des Qualitätsmonitorings.
In den drei Modellregionen nehmen insgesamt etwa 400 Psychotherapeuten aller Richtlinienverfahren teil, die insgesamt 2.000 erwachsene Patientinnen und Patienten in der Studie behandeln. Die Teilnahme ist natürlich freiwillig.
Der Modellansatz soll für alle drei Richtlinienverfahren geprüft werden, also für Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse. Die an der Teilnahme interessierten Psychotherapeuten werden somit geschichtet (separat für die drei Gruppen) ausgewählt.
Die Psychotherapeuten werden je zur Hälfte der Studiengruppe und der Kontrollgruppe nach Zufallsverfahren zugeordnet. Die Randomisierung der Patienten erfolgt somit indirekt. Weiterhin wurden regionale Projektbeiräte gebildet, die fortlaufend über den Studienverlauf informiert werden. Für das Gesamtprojekt ist ein wissenschaftlicher Beirat eingerichtet, der das Projekt kontinuierlich und engagiert begleitet. Die Mitglieder (3 Verhaltenstherapeuten, 3 Psychoanalytiker [2]) wurden von den drei beratenden Fachausschüssen der Modellregionen gewählt.
Die am Modellprojekt teilnehmenden Psychotherapeuten werden für den Einsatz der diagnostischen Verfahren kostenlos qualifiziert; die benötigten Instrumente erhalten sie zu ihrer Verfügung, entweder als Papier-Bleistift- oder als elektronische Version. Die Individualauswertung und Rückmeldung an die Therapeuten während einer Therapie erfolgt durch das Apparatezentrum Hogrefe in Göttingen, die wissenschaftliche Auswertung durch die Institute der Universitäten Bern und Mannheim. Der Datenschutz ist gewährleistet, der Projektträger, die Techniker Krankenkasse, ist in die Datenübertragung und -auswertung nicht eingebunden.
Um auf die Ausgangslage zurückzukommen: Angesichts der methodischen Kritik am Gutachterverfahren, seiner hohen Kosten und der inzwischen elaborierten Möglichkeiten der standardisierten Diagnostik halten viele KollegInnen es für erforderlich, Alternativen zum Gutachterverfahren zu untersuchen und wissenschaftlich zu bewerten. Sie begrüßen deshalb die Durchführung dieses Pilotprojektes der Techniker Krankenkasse und sind gespannt, ob das zu untersuchende Vorgehen Qualität und Transparenz in der Psychotherapie verbessern kann.
Wenn auch Sie sich näher informieren möchten: Auf der Internetseite: externer Link in neuem Fenster folgtwww.tk-online.de/tk-modell-psychotherapie  finden sich unter anderem eine ausführliche Projektbeschreibung (incl. Literaturangaben), die verwendeten Instrumente, der Evaluationsplan und Antworten auf häufig gestellte Expertenfragen.

Dr. Annelie Scharfenstein
Gelbachstr. 2
56410 Montabaur
E-Mail E-Mail Link folgtannelie@rz-online.de

Literatur:

Lutz, W. & Tholen, S. (2003). Die Entwicklung von Entscheidungsregeln zur Evaluation der Psychotherapiegenehmigung und Verlängerung. Universität Bern. unveröffentlicht.

Tholen, S., Lutz, W., Stulz, N. & Tschitsaz, A. (2005). Die Entwicklung eines problem- und störungsspezifischen Feedbacksystems zur Aufnahme und Verlaufsbeurteilung der Psychotherapie. In W. Lutz, J. Kosfelder & J. Joorman (Hrsg.). Misserfolge und Abbrüche in der Psychotherapie psychischer Störungen - Wie lassen sie sich erkennen, wie vermeiden und was lässt sich aus ihnen lernen? (S. 101-120). Bern: Verlag Hans Huber.


[1] Leicht ergänzte Fassung eines Beitrags für den Mitgliederbrief 4/05 (S. 7-8) von Vereinigung/Deutscher Psychotherapeutenverband (DPTV). Wir danken für die freundliche Genehmigung zum Nachdruck!

[2] Als Vertreter für die Psychoanalyse/tiefenpsychologische Psychotherapie sind dabei: Dr. Josef Brockmann, Frankfurt/M., Prof. Gert Rudolf, Heidelberg, und Prof. Carl Eduart Scheidt, Freiburg (Sprecher des Beirats), als Vertreter der Verhaltenstherapeuten: Prof. Franz Caspar, Zürich, Dr. Heiner Vogel (stellvertr. Sprecher) und Prof. Ulrich Stangier, Jena.