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Aktuell  • Honorarentwicklung  • Vereine und Verbände  • Ergänzungs-Rosa Beilage 1/2008

Treffen der GK II-Verbände am 13. April 2008 in Würzburg

08. Mai 2008

Einen Überblick über die Themen und die Initiativen der Fach- und Berufsbände im GK II gibt der folgende Bericht:

 

Zurzeit läuft die Novellierung der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte (und damit auch der GOP, der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Die Bundesärztekammer (BÄK) hatte bereits Ende 2006 begonnen, einen eigenen Vorschlag für einen neu gefassten Katalog zu erarbeiten. Die Bundespsychotherapeutenkammer ist daran beteiligt, bzw. federführend Dieter Best als Gebührenordnungsbeauftragter der BPTK. Nach der Überarbeitung des Leistungskatalogs folgt die Überarbeitung der Bewertungen. Hierzu fand eine Informationsveranstaltung der BÄK am 2.2.2008 statt. Die Bewertung soll sich zukünftig an den Praxiskosten und an der Arbeitszeit orientieren, entsprechend wie im EBM. Das Projekt soll im Juni abgeschlossen sein, so dass das gesamte GOÄ-Konzept dann dem BMG übergeben werden kann.

Der wissenschaftliche Beirat Psychotherapie hat die neuropsychologische Psychotherapie umfassender als bisher anerkannt. Er bestätigte am 31. Januar 2008, dass die neuropsychologische Therapie insgesamt für hirnorganische Störungen (Anwendungs­bereiche 12) als wissenschaftlich anerkannte Psychotherapiemethode gelten kann.
Am 15.1.2008 fand ein Gespräch im Bundesgesundheitsministerium/BMG zu der 2008 auslaufenden 40%-Quote für Ärzte nach § 101 Abs. 4 SGB V statt. Thema war außerdem noch die Versorgungs­problematik im KJP-Bereich. Die Krankenkassen, die KBV und die Fachärzte waren der Meinung, dass man die Quote fortführen sollte, konnten sich aber unterschiedliche Prozentzahlen und eine Befristung vorstellen. Die vorgeschlagenen Prozentzahlen variieren von 20 % (BMG) und zusätzlich 10 % für KJP, Krankenkassen 25 %, KBV 30 % bis zur unveränderten Quote von 40 % (Fachärzte). Näheres finden Sie unter „Bericht des BMG zur Versorgung mit psychotherapeutischen Leistungen durch ganz oder überwiegend psychotherapeutisch tätige Ärzte und durch Psychotherapeuten“.

G-BA-Neustrukturierung – Wie bereits berichtet, ändert sich die Zusammensetzung des G-BA, der zukünftig aus dreizehn Mitgliedern bestehen wird und seine Entscheidungen in einem für alle Fragen zuständigen Beschlussgremium treffen wird. Hier werden alle Entscheidungen sektorenübergreifend getroffen. Der bisherige eigene Beschlusskörper der Psychotherapeuten im G-BA (Unterausschuss Psychotherapie) sollte ursprünglich ganz abgeschafft werden. In der Zwischenzeit fanden etliche Gespräche der psychotherapeutischen Vertreter mit den Trägerorganisationen (KBV, KZBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und der neue Spitzenverband der Krankenkassen) statt mit dem Ziel, den Unterausschuss „Psychotherapie“ mit seinen Aufgaben im bisherigen Umfang doch noch zu erhalten. Soweit bisher absehbar, wird es zwar weiterhin einen Unterausschuss „Psychotherapie“ geben, allerdings mit einem wesentlich engeren Zuschnitt, der sich im Kern auf die Regelungen der Richtlinienpsychotherapie bzw. deren Fortschreibung beschränkt. Die Verfahrensanerkennungen und die Qualitätssicherung werden in anderen Ausschüssen verhandelt. Außerdem soll die Geschäftsordnung neu beschlossen werden. Es soll nun versucht werden, über die Geschäftsordnung des G-BA, die zzt. erarbeitet wird, im Rahmen von Arbeitsgruppen doch noch bei relevanten Beschlüssen zur Psychotherapie beteiligt zu werden. Die Bundespsychotherapeuten­kammer führt hier schon entsprechende Gespräche mit dem BMG; die GK II-Verbände werden ebenfalls initiativ.

Die Lage in Bezug auf den neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ist zzt. schwer abzuschätzen. 2009 soll durch die Einführung des Orientierungswertes die regional ungleiche Honorierung beendet werden. Bisher liegt der Punktwert der Psychologischen Psychotherapeuten bei rd. 5,1 Cent. Der Orientierungswert für 2009 soll bei ca. 4 Cent liegen. Angesichts dieser Diskrepanz würden die Psychotherapeuten nicht einmal von der Punktmengenerhöhung profitieren. Im Gegenteil: Wenn der Orientierungswert in dieser Höhe liegt, müsste man mit einem Honorarverlust von ca. 10 % rechnen. Da es aber sehr wahrscheinlich nur einen Orientierungswert geben wird, könnte eine Lösung darin bestehen, für psychotherapeutische Leistungen einen Zuschlag von mindestens 10 % vorzusehen, damit die Psychotherapeuten wieder auf die „angemessene Vergütung“ kommen. Allerdings ist nach wie vor umstritten, was unter „angemessen“ zu verstehen ist. Auch der neue EBM hat dieses Problem nicht gelöst. Die Urteile vor dem Bundessozialgericht besagen, dass das Einkommen der Psychotherapeuten bei maximalem Einsatz mindestens dem Durchschnittseinkommen der Fachärzte entsprechen muss. Nach einem Beschluss des Bewertungsausschusses ist es aber nicht möglich, dieses Mindesteinkommen zu überschreiten. Die GK II-Verbände nehmen Stellung zu diesen vorgesehen Regelungen und deren Umsetzung durch die Selbstverwaltung.

Waltraud Deubert