Fachgruppe Angestellte
TVöD
10. Juni 2025
Ab dem 1. Januar 2026 können TVöD-Beschäftigte freiwillig ihre wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöhen. Diese Regelung gilt zunächst für fünf Jahre und kann nach der Probezeit befristet vereinbart werden. Für die zusätzlichen Stunden gibt es gestaffelte Zuschläge, die Erhöhungsstunden gelten jedoch nicht als Überstunden.
Weiterführender Link:https://www.medhochzwei-verlag.de/News/Details/191033