Veränderung der Antrags- und Bewilligungsschritte für Verhaltenstherapie in der ambulanten Richtlinienpsychotherapie
Beide Ausschüsse sind hälftig von Krankenkassenvertretern und von Vertretern der Leistungserbringer, also d. h. hier der Ärzte, besetzt. Wenn es um psychotherapierelevante Themen geht, ist die "Leistungserbringer-Bank" wiederum hälftig von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten besetzt.
Im vergangenen Jahr wurde vom Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten (BVVP) beim Bundesausschuss der Antrag eingereicht, die Antrags-/Bewilligungsschritte und die Höchstgrenzen für Therapiestunden in der Verhaltenstherapie zu ändern (vgl. Rosa Beilage 1/00, S. 15 ff). Die DGVT hatte diese Anträge unterstützt. Der Arbeitsausschuss hat den Antrag geprüft und mit der Bitte um Ergänzung und ausführliche Begründung zurück gegeben. Die Leitfragen des Arbeitsausschusses richteten sich darauf, empirische Evidenz für die beantragten Veränderungen aufzuzeigen (d. h. qualifizierte empirische Studien, die die höhere Stundenzahl rechtfertigen) und zu erläutern, ob sich mittlerweile das Theoriesystem der Verhaltenstherapie geändert hat, so dass jetzt die früheren kurzen Therapiezeiten, das Markenzeichen der VT, nicht mehr genügen. Die Antwort auf diese Nachfrage, so war schnell klar, müsste sehr sorgfältig vorbereitet werden, um das - insgesamt sicher berechtigte Anliegen - nicht zu gefährden.
Dies auch deshalb, da in der gegenwärtigen gesundheitspolitischen Diskussion ja eher die Frage behandelt wird, ob Psychotherapie überhaupt zum Pflichtkatalog der GKV gehören soll und nicht, ob PT-Leistungen ausgeweitet werden.
Am 6. September d. J. trafen sich dann die Antragssteller mit weiteren Experten und Vertretern der DGVT und der Fachgruppe Klinische Psychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie, um über die weiteren Schritte zu beraten.
Ergebnis: Der Antrag soll aufgesplittet werden!
- Antrag A: Verringerung der Anzahl der Bewilligungsschritte (45 plus 35 statt 45 plus 15 plus 20).
Begründung: extrem ungünstiges Verhältnis von Prüfaufwand und genehmigter Leistung bisher (vgl. Köhlke, 2001 ). - Antrag B: Veränderung der Höchstbewilligungszeiten für Verhaltenstherapie (80-100; Angleichung an Tiefenpsychologie).
Begründung: zu erstellende Übersicht an Therapiestudien; Notwendigkeit längerer Behandlungen bei bestimmten Diagnosegruppen und Diagnosebedingungen (Komorbidität, Chronizität); Änderung der VT-Theoriekonzepten dahingehend, dass VT sich in den letzten 10 Jahren (anders als in den 70er Jahren) mit weiteren Diagnosen (Borderline, schwere Essstörungen) und Erkrankungsbedingungen beschäftigt als in der Anfangszeit der VT beschäftigt und für diese Bereiche differenzierte Störungsmodelle vorgelegt und erfolgreich erprobte Therapieansätze entwickelt hat.
In der Arbeitsgruppe wurden die Aufgaben verteilt - die Ergebnisse sollen spätestens zum Jahresende beim Bundesausschuss vorgelegt werden, so dass im Frühjahr mit Entscheidungen zu rechnen ist.