ver.di-Info: Erkrankung mit COVID-19 am Arbeitsplatz – Informationen für Beschäftigte und Beamt*innen
Eine COVID-19-Erkrankung am Arbeitsplatz kann bei Beschäftigten einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen, für deren Bearbeitung die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen zuständig sind.
Bei Beschäftigten, die durch ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz mit COVID-19 erkranken, sollte unbedingt eine Meldung an den zuständigen Unfallversicherungsträger erfolgen. Die Arbeitgeber haben gem. § 193 Abs. 2 SGB VII und § 16 BioStoffV hier eine Anzeigepflicht, wenn Anhaltspunkte für eine Berufserkrankung vorliegen. Dies wird jedoch häufig nicht vorgenommen bei Betrieben und Einrichtungen, die nicht zum Gesundheitsdienst, der Wohlfahrtspflege und Laboratorien gehören. Dies mit der Begründung, dass COVID-19 nur in ausgewählten Bereichen eine Anerkennung als Berufskrankheit erhält. Die Meldung kann deshalb auch von den Beschäftigten selbst vorgenommen werden.
Da es immer noch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse über COVID-19 und deren (Langzeit-)Folgeerkrankungen gibt, ist es umso wichtiger, die Meldungen vorzunehmen.
ver.di setzt sich dafür ein, dass COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt wird und zwar nicht nur bei medizinischen und pflegerischen Tätigkeiten.
Wenn der Arbeitgeber die Meldung nicht abgibt, kann der Beschäftigte selbst die Meldung übernehmen. Dazu genügt es, eine E-Mail oder einen Brief an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu schreiben mit dem Satz: „Ich beantrage die Anerkennung meiner während der Tätigkeit erworbenen Infektion mit Covid-19 als Berufskrankheit“. Damit wird ein Anerkennungsverfahren ausgelöst, bei dem die zuständigen Unfall-versicherungsträger prüfen müssen, ob die Voraussetzungen vorliegen.
Alternativ können auch diese Online-Formulare genutzt werden:
- Arbeitsunfall: www.dguv.de/de/ihr_partner/unternehmen/unfallanzeige/index.jsp
- Berufskrankheit: www.dguv.de/bk-info/index.jsp
Dann prüft die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse, ob eine Erkrankung als Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit anerkannt wird.
In einem kurzen Flyer hat ver.di die wichtigsten Informationen für Beschäftigte zusammengetragen.
Für Beamt*innen gelten andere Regelungen. Hier finden sich entsprechende weitergehende Informationen.