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Rosa Beilage 2/2015

Ver.di-Vorschläge und Forderungen zur Reform der Psychotherapieausbildung (März 2015)

11. Mai 2015
 

(wd). In den letzten Monaten hat sich auch die Fachkommission PP/KJP von ver.di ausführlich mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung beschäftigt und die alte Broschüre zum Thema neu gefasst.

Eine Reform des Psychotherapeutengesetzes ist überfällig, so ver.di, um vor allem die prekäre Situation der Psychotherapeut/-innen in Ausbildung (PiA) zu beenden. Ein zentrales Problem ist, dass PiA während ihrer vorgeschriebenen „praktischen Tätigkeit“ meist keine oder nur eine sehr geringe Vergütung ihrer Leistungen erhalten. Der Grund ist eine Lücke im Psychotherapeutengesetz: Da ihr Status während der praktischen Tätigkeit nicht regelt ist, ist ein Wirrwarr von Regelungen die Folge. Diese reichen vom ungeregelten „Gaststatus“ ohne Vertrag über „Praktikantenverträge“ bis hin zu Angestelltenverhältnissen im Einzelfall. Hinzu kommt die derzeit übliche Praxis der privaten Finanzierung der sogenannten Ausbildung durch die Teilnehmenden.

Ver.di wird sich – wie bereits in der Vergangenheit – aktiv in den Reformprozess einbringen. In ver.di organisierte Psychologische Psychotherapeut/-innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-innen und PiA haben die zentralen Anforderungen an die Reform der Psychotherapieausbildung aus gewerkschaftlicher Sicht diskutiert. Das Ergebnis steht in dieser Broschüre, die ver.di nun schon zum dritten Mal aktualisiert auflegt.

Die Vergütung in der Weiterbildung muss entsprechend der beruflichen Qualifikation, dem Masterabschluss, erfolgen. Da die Weiterbildung mit Approbation und Fachkunde abschließt, fordert ver.di für die Psychotherapeut/-innen eine Eingruppierung auf Facharztniveau.

Die Broschüre "Reform der Psychotherapieausbildung" ist im März 2015 erschienen.[1] ver.di-Mitglieder erhalten sie kostenlos bei Sandra Koziar (sandra.koziar@verdi.de).


[1]gesundheit-soziales.verdi.de/service/ publikationen/++co++d242c4d8-2af3-11e2-8f69-52540059119e

Quelle: Rosa Beilage zur VPP 2/2015