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Vergütung der zeitgebundenen Leistungen im Kapitel 35 EBM steigt um 3,85 %.

14. Februar 2025

Aber: Absenkung der Zuschläge zur Finanzierung unserer Personalkosten! André Podziemski, DGVT-BV-Landessprecher Niedersachsen und Mitglied im BFA Psychotherapie der KV Niedersachsen, informiert hierzu.

 

André Podziemski, DGVT-BV-Landessprecher Niedersachsen und Mitglied im BFA Psychotherapie der KV Niedersachsen, informiert hierzu.

„Der Orientierungswert und damit die Preise für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen ist zum 1. Januar 2025 um 3,85 Prozent gestiegen. Er beträgt 12,3934 Cent. Das bedeutet für die KZT/LZT 116,62 Euro. Gleichzeitig hat der Erweiterte Bewertungsausschuss mit Wirkung zum 01.04.2025 eine Absenkung der Zuschläge beschlossen, die zur Finanzierung der Personalkosten beitragen sollen. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass ein Teil der Personalkosten in die Bewertung der extrabudgetären Leistungen (Sprechstunden, Therapiestunden, Akutbehandlungsstunden) eingerechnet worden sind. Das Ganze orientiert sich weiterhin an der gerichtlich erstrittenen Mindestvergütung für uns Psychotherapeut*innen (Grundsatz des Bundessozialgerichts für unsere Facharztgruppe ist, dass ein/e vollausgelastete/r Psychotherapeut*in mit durchschnittlich 36 Therapiestunden je Woche mindestens den Ertrag vergleichbarer Fachärzt*innen erzielen können muss). Das ist nicht akzeptabel und die Entscheidung des BA zeigt wieder einmal, wie wichtig es für uns ist, weiter für ein angemessenes Honorar zu kämpfen. Bitte legen Sie also weiterhin regelmäßig Widerspruch gegen Ihre Honorarbescheide ein.“

EBM

 

 

 

ab 01.01.2025

ab 01.04.2025

35571

 

 

Punkte

186

159

 

 

 

In Euro

23,05

19,71

35572

 

 

Punkte

77

66

 

 

 

In Euro

9,54

8,18

35573

 

 

Punkte

95

81

 

 

 

In Euro

11,77

10,04