Vergütung der zeitgebundenen Leistungen im Kapitel 35 EBM steigt um 3,85 %.
André Podziemski, DGVT-BV-Landessprecher Niedersachsen und Mitglied im BFA Psychotherapie der KV Niedersachsen, informiert hierzu.
„Der Orientierungswert und damit die Preise für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen ist zum 1. Januar 2025 um 3,85 Prozent gestiegen. Er beträgt 12,3934 Cent. Das bedeutet für die KZT/LZT 116,62 Euro. Gleichzeitig hat der Erweiterte Bewertungsausschuss mit Wirkung zum 01.04.2025 eine Absenkung der Zuschläge beschlossen, die zur Finanzierung der Personalkosten beitragen sollen. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass ein Teil der Personalkosten in die Bewertung der extrabudgetären Leistungen (Sprechstunden, Therapiestunden, Akutbehandlungsstunden) eingerechnet worden sind. Das Ganze orientiert sich weiterhin an der gerichtlich erstrittenen Mindestvergütung für uns Psychotherapeut*innen (Grundsatz des Bundessozialgerichts für unsere Facharztgruppe ist, dass ein/e vollausgelastete/r Psychotherapeut*in mit durchschnittlich 36 Therapiestunden je Woche mindestens den Ertrag vergleichbarer Fachärzt*innen erzielen können muss). Das ist nicht akzeptabel und die Entscheidung des BA zeigt wieder einmal, wie wichtig es für uns ist, weiter für ein angemessenes Honorar zu kämpfen. Bitte legen Sie also weiterhin regelmäßig Widerspruch gegen Ihre Honorarbescheide ein.“
EBM |
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ab 01.01.2025 |
ab 01.04.2025 |
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35571 |
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Punkte |
186 |
159 |
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In Euro |
23,05 |
19,71 |
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35572 |
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Punkte |
77 |
66 |
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In Euro |
9,54 |
8,18 |
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35573 |
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Punkte |
95 |
81 |
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In Euro |
11,77 |
10,04 |