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Gesundheitsreformen

Vertragsarztrecht: KBV informiert über neue Gesetzestexte

24. April 2007
 

Das neue Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) modifiziert eine Reihe von Gesetzestexten. So sind vor allem im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) im Sozialgerichtsgesetz (SGG) und in der Zulassungsverordnung für Ärzte (Ärzte-ZV) verschiedene Änderungen zu finden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)veröffentlichte am 2. Januar 2007 den neuen Wortlaut im Internet.

In einer Gegenüberstellung der alten und der neuen Rechtslage hat die (KBV) die im Bundesanzeiger nur in sehr verkürzter Form publizierten Änderungen als richtigen Gesetzestext ausformuliert. "Dieser soll den Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten als aktuelle Rechtsgrundlage dienen, bis das VÄndG im Bundesgesetzblatt erscheint und die neuen Beck-Texte gedruckt sind", informiert die (KBV) unter:

www.kbv.de/themen/10001.html