DGVT und DGVT-BV unterstützen die Forderung der BPtK nach einem absoluten Schutz psychotherapeutischer Gespräche. Vertraulichkeit ist eine unverzichtbare Grundlage psychotherapeutischer Versorgung. Approbierte Heilberufe müssen bei Überwachungs- und Auskunftsmaßnahmen mit anderen Berufsgeheimnisträgern gleichgestellt werden.