Wahlen zur Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer frühestens im April 2006
Zu diesem Zeitpunkt ging das Sächsische Staatsministerium und dessen für die Gesundheitsberufe zuständiger Referent Jürgen Hommel noch von einem Termin Ende 2005 für die Gründung der Kammer aus.
Inzwischen zeichnet sich ab, dass der Terminplan eng werden dürfte. Zwar hat der Sächsische Landtag die mit der länderübergreifenden Kammergründung notwendig gewordenen Gesetzesänderungen zwischenzeitlich beschlossen, doch steht dieses Prozedere in den anderen vier beteiligten Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen noch an. Jürgen Hommel rechnet damit, dass sich die jeweiligen Landtage in ihren ersten Plenarsitzungen nach der Sommerpause im Oktober mit diesem Thema befassen werden. Sobald das letzte Land die Ratifizierungsurkunde hinterlegt hat, wird das zuständige Sächsische Staatsministerium den Errichtungsausschuss (EA) der zu gründenden OPK berufen. Es muss dann nach Ansicht Jürgen Hommels noch mit einer Zeitspanne von ca. sechs Monaten gerechnet werden, bis die Wahl stattfinden kann (der Staatsvertrag der fünf Länder sieht in Art. 5 vor, dass der EA nach Maßgabe der vorläufigen Wahlordnung die Wahl zur ersten Kammerversammlung innerhalb von längstens zwölf Monaten nach Bestellung des Errichtungsausschusses durchführt). Mit den ersten Wahlen zur OPK ist somit realistischerweise frühestens im April 2006 zu rechnen (und spätestens 12 Monate nach der Berufung des Errichtungsausschusses).
Eine Errichtungsgruppe mit VertreterInnen der Psychotherapeuten(verbände) aller fünf beteiligten Länder hat in den letzten zwei Jahren bereits Entwürfe zur Kammersatzung, zur Wahlordnung, zur Meldeordnung und zur Beitragsordnung vorbereitet mit dem Ziel, dass diese Ordnungen nach der Verabschiedung durch den Errichtungsausschuss dann rasch in Kraft treten können.
Interessantes sieht der Entwurf einer Wahlordnung der Errichtungsgruppe vor: im Unterschied zu den Wahlordnungen der Kammern in den meisten westlichen Bundesländern (Ausnahmen Bremen, Schleswig-Holstein) soll die Wahl zur OPK als eine reine Personenwahl stattfinden, Listen sollen generell nicht zugelassen werden. Den KandidatInnen soll nur die Möglichkeit offen stehen, auf dem Wahlzettel hinter ihrem Namen durch einen Zusatz die Verbandszugehörigkeit kenntlich zu machen.
Spannend wird es sein zu beobachten, ob die Mitglieder der Errichtungsgruppe und des letztlich beschließenden Errichtungsausschusses in den nächsten Monaten diese sehr nachhaltige Auffassung zum Wahlrecht beibehalten oder ob sich hier - unter Einbezug der Erfahrungen aus den bereits bestehenden Kammern - noch Änderungen ergeben werden.