Was tun beim Verdacht auf sexuellen Missbrauch?
Der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ hat Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden herausgegeben. Die Institutionen erhalten konkrete Anweisungen, was beim Verdacht auf sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu tun ist. Die Leitlinien wurden von der Arbeitsgruppe II des Runden Tisches unter der Leitung des Bundesjustizministeriums erarbeitet. Öffentliche und private Institutionen haben daran mitgewirkt. Ziel war es, den Schutzauftrag der Institutionen für das Kindeswohl mit der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs in Einklang zu bringen.
Weitere Informationen:
Die Leitlinien stehen zum Download zur Verfügung auf der Homepage der Bundesjustizministeriums www.bmj.de. Sie sind allerdings nach ganz einfach zu finden …
Klicken Sie auf „Medien“ und dann auf „Nachrichten“. Dort geben Sie den Suchbegriff „Runder Tisch“ ein. Gehen Sie auf „Runder Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch“. Sie sehen rechts unten ein Kästchen mit „Dokumenten“, und hier finden Sie die Leitlinien.