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Rosa Beilage 1/2016

Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP)

11. Februar 2016
 

Ursprünglich sollte PEPP ab 2015 verpflichtend eingeführt werden. Aufgrund anhaltender Kritik hatte der Gesetzgeber 2014 die Einführungs- bzw. Optionsphase um weitere zwei Jahre verlängert mit dem Ziel, PEPP weiterzuentwickeln. In den Jahren 2013 bis 2016 kann PEPP damit auf freiwilliger Grundlage eingeführt werden („Optionsphase“). Ab 2017 soll das neue Entgeltsystem dann verpflichtend angewendet werden, so die aktuelle gesetzliche Vorgabe.

Die Einführung des pauschalierenden Entgeltsystems Psychiatrie und Psychosomatik - kurz PEPP - ist aber weiterhin in der Diskussion - nicht zuletzt aufgrund eines Beschlusses der SPD-Bundestagsfraktion von Anfang Januar 2016, mit dem diese eine endgültige Abschaffung von PEPP beschlossen hat.

Der bereits begonnene sogenannte strukturierte Dialog mit dem Bundesministerium für Gesundheit wird am 18.02.2016 fortgeführt. An diesem Gespräch nehmen einzelne Vertreter/innen der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), der Aktion Psychisch Kranke (AKP), der Bundespsychotherapeutenkammer und weitere teil.

Das ehemalige Bündnis (Attac, Gewerkschaft ver.di, Soltauer Initiative, Paritätischer Gesamtverband u.a.), das sich im vergangenen Jahr für einen Stopp von PEPP eingesetzt hatte, berät aktuell über Möglichkeiten, um gemeinsam und mit "einer Stimme" noch einmal grundsätzliche Forderungen an die Politik zu stellen. Zunächst ist für den 18.02. initiiert von der Initiativgruppe PEPP eine Kundgebung vor dem Bundesministerium für Gesundheit geplant.

Weiterhin betonen die Fachgesellschaften und Verbände der Plattform Entgelt ihre grundsätzliche Ablehnung der PEPP-Entwicklung und fordern stattdessen eine Weiterentwicklung eines Finanzierungssystems, welches sich an den Konzepten der alten Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV), d.h. an krankenhausindividuell verhandelten Budgets, ausrichtet. Hierfür gibt es gute Gründe, denn viele Krankenhäuser haben erhebliche Kosten durch die Vorhaltung von Leistungen im Rahmen der Pflichtversorgung oder durch Spezialangebote und viele andere kostenträchtige Leistungen, die im diagnoseorientierten PEPP-System nicht abbildbar sind.

Demgegenüber sagen inzwischen viele Insider des Systems, dass der laufende Weg zur PEPP-Einführung eigentlich nicht mehr umkehrbar ist, zumal inzwischen bereits der größte Teil der psychiatrischen/psychosomatischen Kliniken ihre Abrechnung umgestellt hätten oder damit befasst seien.

Vor diesem Hintergrund dürften die Vorschläge der Bundespsychotherapeutenkammer (die wir in der letzten Rosa Beilage bereits vorgestellt hatten) vermutlich konsensfähig sein: Ein „Hybrid-System“, bei dem die Leistungsvergütung mit Strukturelementen verknüpft wird. Spannend wird es dann aber werden, ob die Politik bereit ist, die für dieses Modell notwendigen verpflichtenden Struktur-/Personalstandards festzusetzen und ob deren Finanzierung auch gewährleistet werden soll. Beides wäre auch ohne PEPP der Dreh- und Angelpunkt für eine moderne psychotherapeutisch orientierte stationäre psychiatrische und psychosomatische Versorgung.

Waltraud Deubert und Heiner Vogel