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Berufsbild KJP / PP

Widerspruch gegen Abrechnungsbescheid

16. Januar 2007
 

An die FreiberuflerInnen in der DGVT

Liebe KollegInnen,

spät (ich selber bin auch erst heute dazu gekommen) aber hoffentlich noch nicht zu spät möchte ich Sie/Euch über die Möglichkeit informieren, sich dem Widerspruchsverfahren des DPTV unter dem dem Label der DGVT anzuschließen. Für diejenigen unter Ihnen/Euch, die bisher noch keinen Widerspruch gegen den letzten Abrechnungsbescheid der Kassenärztlichen Vereinigung (Quartal 3/99) eingelegt haben und dies noch tun wollen, könnte die weiter unten vorgeschlagene Form - auch für weitere Widersprüche - sinnvoll sein.

Zum Hintergrund: Nach verbreiteter Auffassung bekommen die niedergelassenen PP und KJP ein zu geringes Honorar ausgezahlt. Hiergegen kann Widerspruch (! Widerspruchsfrist, s. Abrechnungsbescheid) bei der zuständigen KV eingelegt werden. Sollte der Widerspruch negativ beschieden werden, kann der Klageweg beschritten werden. Es ist wenig sinnvoll, daß jede/r einzeln Betroffene/r klagt, sondern daß eine Musterklage angestrengt wird. Diese wurde vom DPTV in Auftrag gegeben. DPTV-Mitglieder können sich der Musterklage anschließen, DGVT-Mitglieder als solche auch. Die geschätzten Kosten dürften sich pro Person auf ca. 100,- 200,- DM belaufen (je mehr Leute sich beteiligen, desto günstiger wird es).

Zum konkreten Ablauf: Was ist zu tun?

  1. Widerspruch formulieren bzw. Textvorschlag/Kopiervorlage (s.u.) ergänzen, innerhalb von 4 Wochen nach Ausstellung des Abrechnungsbescheides an KV senden/faxen
  2. Widerspruchsbelege (Einschreibbeleg, Fax-Sendeprotokoll) sammeln
  3. Eine Kopie des Widerspruchs nebst Beleg an mich senden (Anschrift s.o.) zwecks zentraler Sammlung für den Fall der Klage

 

Absender (Abrechnungsstempel)

 

Kassenärztliche Vereinigung
Abrechnungsstelle

Datum

Widerspruch gegen den Honorarabrechnungsbescheid .........

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den o.g. Honorarabrechnungsbescheid lege ich Widerspruch ein.
Hiermit erkläre ich, daß ich Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) bin und mich an dem Widerspruchs-Sammelverfahren des Deutschen Psychotherapeutenverbandes (DPTV) beteilige.
Mit meinem Widerspruch wende ich mich gegen die Honorierung der psychotherapeutischen Leistungen auf der Grundlage des Psychotherapie-Budgets der Kassenärztlichen Vereinigung.
Weiterer Vortrag bleibt vorbehalten. Insbesondere verweise ich auf die vom DPTV im Rahmen des Musterprozesses vorgetragene Sachargumentation.
Ich bitte deshalb, das Widerspruchsverfahren ruhen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

 

(Unterschrift)