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Waltraud Deubert

Wie geht es weiter mit dem Präventionsgesetz?

23. Februar 2007

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der allgemeinen Gesundheitsvorsorge gestoppt. Mit seiner Unions-Mehrheit rief die Länderkammer am Freitag den Vermittlungsausschuss an.

 

Die unionsregierten Bundesländer teilen zwar grundsätzlich das Ziel des Gesetzes. Sie bemängeln aber, dass die für die Prävention geplanten Mittel von 250 Millionen Euro jährlich ausschließlich von den Sozialversicherungen und damit von den Beitragszahlern aufzubringen sind.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat der Union eine «Blockadepolitik» beim Gesetz zur Stärkung der allgemeinen Gesundheitsvorsorge vorgeworfen. Durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses hätten die unionsgeführten Länder ihre «Unzuverlässigkeit» gezeigt, sagte die Ministerin am Freitag in Berlin. «Das ist bis ins Letzte abgesprochen gewesen.» 14 von 16 Gesundheitsminister der Länder hätten dem Projekt bereits zugestimmt, seien davon aber auf Druck von CDU-Chefin Angela wieder abgerückt.

 


24.04.2005

Wie geht es weiter mit dem Präventionsgesetz?

Noch ist das Präventionsgesetz nicht endgültig verabschiedet! Nach zahlreichen Eckpunktepapieren (seit Juni 2003) und Referentenentwürfen (seit Oktober 2004) wurde der Gesetzentwurf bei der Anhörung im Bundestagsausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung am 9. März 2005 zwar allgemein als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet, aber im Detail umfassend kritisiert. (siehe hierzu gemeinsame Stellungnahme[1] auf der Homepage der DGVT unter www.dgvt.de --> Politisches --> Gesundheit und Sozialpolitisches --> Prävention und Gesundheitsförderung).

Hauptkritikpunkte:

  • Es fehlen verbindliche Ausführungen zur finanziellen Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen
  • Es wird befürchtet, dass die Übernahme von inhaltlicher Verantwortung und Finanzierung durch die Sozialversicherungsträger zu einem faktischen Rückzug der öffentlichen Hand führt
  • Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit fehlt
  • Die Zusammensetzung des Kuratoriums der Stiftung
  • Zu geringe Beteiligung von Betroffenen und PatientInnenvertretern
  • Der Bereich der Sekundär- und Tertiärprävention spielt eine untergeordnete Rolle

Der Bundesrat, der sich am 18. März mit dem Gesetzentwurf beschäftigt hat, kritisierte die Vorlage ebenfalls. Sie weise Überregulierungen auf, die nicht mit dem Ziel des Bürokratieabbaus übereinstimmten. Besonders kritisch von der Länderkammer wird die geplante Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung gesehen. Die Errichtung dieser Stiftung stehe im Gegensatz zu den Forderungen der Länder, einfache und transparente Organisationsstrukturen zu schaffen und den bürokratischen Aufwand zu verringern. Der Bundesrat ist damit den zustimmenden Empfehlungen seiner Ausschüsse für Gesundheit, für Arbeit und Sozialpolitik sowie für Frauen und Jugend nicht gefolgt und hat Einwendungen erhoben mit dem Ziel, eine grundsätzliche Überarbeitung des Gesetzentwurfs herbeizuführen. Das Bundesgesundheitsministerium muss nun versuchen, den unterschiedlichsten Positionen der Länderressorts, weiteren Einwendungen der Sozialversicherungsträger und den vielfältigen Änderungswünschen der Verbände aus der Anhörung vom 9. März 2005 Rechnung zu tragen.

Der Gesundheitsausschuss hat am Mittwoch, 20. April, gegen die Stimmen der Union und der Liberalen die Vorlage angenommen. In der abschließenden Ausschussberatung wurde - so stand in der Pressemeldung des Deutschen Bundestages - noch einmal deutlich, dass zwar alle Fraktionen der gesundheitlichen Prävention ein größeres Gewicht einräumen wollen, die Meinungen aber in der Frage der Umsetzung dieses Anliegens auseinander gehen. Kritisch beurteilten beide Oppositionsparteien die Frage der Finanzierung aus Beitragsmitteln. Am Freitag, 22. April, fand die 2. und 3. Lesung im Bundestag statt. Auf dem Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) in München am 23. April sagte ein Ministeriumsbeamter, dass das Gesetz am Freitag im Bundestag verabschiedet wurde. Da ohnehin mit einem Vermittlungsverfahren gerechnet werden muss, kam es zu keinen größeren Änderungen mehr. Ob das Gesetz dann noch vor der Sommerpause die Hürde im Bundesrat nehmen kann, bleibt abzuwarten.

 


[1]Gesellschaft für gemeindepsychologische Forschung und Praxis e.V. (GGFP), German Network for Mental Health (GNMH), Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP), Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. (DGVT)