Wie geht es weiter mit den Eckpunkten zur Krankenhausfinanzierung?
Krankenhaushilfe als Vehikel fürs Präventionsgesetz?[1]
Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hat Recht: Die Krankenhausreform entwickelt sich zum „Megathema“ für die Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl. Das haben alle Parteien erkannt. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat bereits am 27. Februar 2013 ihre diesbezüglichen Reformvorstellungen konkretisiert. Die Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion steht kurz vor dem Beschluss eines entsprechenden Positionspapiers.
Die Regierungskoalition ist zwar (noch?) nicht mit einem ausgereiften Reformprogramm zum Krankenhausbereich auf dem Markt. Dafür hat sie in einem Eckpunktepapier ein Akut-Hilfsprogramm für die Krankenhäuser beschlossen, das diesen kurzfristig eine Entlastung bei ihren finanziellen Problemen bringen soll.
Mit einem selbstständigen Gesetzentwurf zur Änderung der Krankenhausfinanzierung ist eher nicht zu rechnen. Im Gegenteil: Nicht ohne Kalkül dürfte die Koalition die Finanzspritze für den Krankenhausbereich im Zusammenhang mit einem der bereits laufenden Gesetzgebungsvorhaben realisieren. Gerüchtet wird in Berlin schon seit längerem, dass die Krankenhausfinanzierungsregelung an den Entwurf zu einem Präventionsförderungsgesetz angehangen werde könnte, den das Bundeskabinett am 20. März beschlossen hat. Bislang hatten gesundheitspolitische Beobachter dem Gesetzentwurf für ein Präventionsförderungsgesetzkaum Chancen eingeräumt, noch in dieser Legislaturperiode den Weg in Bundesgesetzblatt zu schaffen. Zwar bedarf der Entwurf nicht der Zustimmung des Bundesrates, die Regierungskoalition musste jedoch befürchten, dass er durch die zugunsten der Opposition bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat in den Vermittlungsausschuss geraten und dort „geschoben“ werden würde, bis das Ende der Legislaturperiode erreicht und er damit der so genannten Diskontinuität endgültig zum Opfer fiele.
Doch mit größerem Widerstand dürfte im Bundesrat bei der Akut-Finanzhilfe für die Krankenhäuser nicht zu rechnen sein und das könnte dem Präventionsförderungsgesetzentwurf eine Zukunft geben. Schließlich dürften die klammen Länder, die bis auf wenige Ausnahmen ihren Investitionsverpflichtungen im Krankenhausbereich gar nicht oder allenfalls unzureichend nachkommen, „ihren“ Krankenhäusern nicht die schon sehnlichst erwarteten finanziellen Segnungen vorenthalten wollen. Wahrscheinlich angesichts des großen Auditoriums auf dem Frühlingsempfang der Deutschen Krankenhausgesellschaft am 19. März in Berlin durch seine Diskussionspartner in einer Diskussionsrunde „genötigt“, hatte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Professor Karl Lauterbach, dort schon erklärt, dass man „einen Vorschlag, der auch nur im Ansatz brauchbar“ sei, „im Bundesrat positiv beraten“ werde. Woraufhin Mitdiskutant Jens Spahn sofort geschickt kommentiert hatte, dies sei „der wichtigste Satz des Abends“ gewesen.
Verwunderlich ist deshalb auch nicht mehr, dass Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr mit überraschender Geschwindigkeit die Eckpunkte zur Krankenhausfinanzierung nicht nur vorgestellt hat, sondern gleichzeitig auch die Zustimmung der Koalitionäre auf Bundesebene wie auch der CDU-geführten Bundesländer eingeholt hat. Schließlich musste die Koalition verhindern, dass die SPD mit eigenen Vorstellungen auf den Markt geht, bevor die Regierungskoalition „geliefert“ hat.
Nun könnten die Länder in die Zwickmühle geraten, das Präventionsförderungsgesetz ohne allzu große Blessuren durchgehen lassen zu müssen, um die Krankenhausregelung zu erhalten. Nicht umsonst hat Bahr immer wieder sehr selbstbewusst Zuversicht signalisiert, dass das Präventionsförderungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode Realität wird. Allerdings dürften im Detail – vorausgesetzt das Szenario kommt – vielleicht auch die CDU-geführten Länder noch ein Wörtchen mitreden wollen. Zumindest dürften diese Länder ihnen unliebsame Regelungen des Präventionsgesetzes im Schulterschluss mit ihren Länderkollegen herauskicken wollen, denn als reine Steigbügelhalter für ein Gesetz aus dem Bahr-Ministerium werden sie vielleicht auch nicht herhalten wollen.
Die in den Eckpunkten zur Krankenhausfinanzierung vorgeschlagenen Maßnahmen sollen in den Jahren 2013 und 2014 zu einer geschätzten Entlastung der Krankenhäuser von rd. 880 Mio. Euro führen. Dazu wird folgendes Zahlentableau aufgezeigt:
Maßnahme | Erlössteigerung 2013 in Mio. Euro | Erlössteigerung 2014 in Mio. Euro |
Versorgungszuschlag | 250 | 500 |
Anteilige Tariflohnrefinanzierung für 2013 (basiswirksam) | 20 bis 40 | 20 bis 40 |
Hygiene-Förderprogramm
| 15 | 40 |
Summe | rd. 300 | rd. 580 |
Nachfolgend die zentralen Vorschläge der „Eckpunkte zur Krankenhausfinanzierung“ der Regierungskoalition:
Versorgungszuschlag
Zur Stabilisierung der Versorgung verbleibt das Einsparvolumen, das sich in den Jahren 2013 und 2014 aus dem vorhandenen Mehrleistungsabschlag ergibt, dem Krankenhausbereich. Es wird als Versorgungszuschlag je Fall an alle Krankenhäuser verteilt. Den Krankenhäusern stehen dadurch in den Jahren 2013 und 2014 zusätzlich rd. 750 Mio. Euro zur Verfügung.
Hierdurch wird bereits ab dem Jahr 2013 die Wirkung der doppelten Degression für den Krankenhausbereich neutralisiert.
Zur Begrenzung des Mengenzuwachses wird bei Krankenhäusern, die Mehrleistungen vereinbart, für die Jahre 2013 und 2014 am Mehrleistungsabschlag festgehalten.
Voller Orientierungswert ab 2014
Um die tatsächlichen Kostensteigerungen der Krankenhäuser in stärkerem Umfang als bisher bei den Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen berücksichtigen zu können, wird den Vertragsparteien auf Bundesebene erstmals für das Jahr 2014 der Verhandlungskorridor bis zum vollen Orientierungswert eröffnet. Der Veränderungswert bildet die Obergrenze für die Verhandlung der Landesbasisfallwerte und die Krankenhausbudgets von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen.
Sofern der Orientierungswert die Grundlohnrate unterschreitet, gilt zudem zukünftig die dann höhere Grundlohnrate.
Je 0,1 Prozentpunkt, den die Landesbasisfallwerte und die Krankenhausbudgets von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen wegen der Erhöhung der Obergrenze höher vereinbart werden, entstehen allen Kostenträgern Mehrausgaben in Höhe von rd. 70 Mio. Euro.
Anteilige Tariflohnrefinanzierung für 2013
Im Vorgriff auf die ab 2014 geltende höhere Verhandlungsobergrenze werden noch im Jahr 2013 die für das Jahr 2013 vereinbarten Tarifsteigerungen bei den Landesbasisfallwerten und den Krankenhausbudgets von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen erhöhend berücksichtigt. Die oberhalb der Obergrenze liegenden maßgeblichen durchschnittlichen Tarifsteigerungen werden hälftig finanziert.
Hygiene-Förderprogramm
Zur Unterstützung der Krankenhäuser bei der erforderlichen zügigen Ausstattung mit ärztlichem und pflegerischem Hygienepersonal in medizinischen Einrichtungen gemäß Infektionsschutzgesetz wird ein Hygiene-Förderprogramm aufgelegt.
Bis zum Auslaufen der Übergangsfrist des Infektionsschutzgesetzes (Ende 2016) wird die Neueinstellung von ausgebildetem ärztlichem und pflegerischem Hygienepersonal durch zweckgebundene Zuschüsse gefördert. Die Fördermittel verbleiben auch nach der Übergangsfrist dauerhaft dem Krankenhausbereich. Auch die Personalkosten von qualifiziertem Hygienepersonal, das seit Inkrafttreten der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes neu eingestellt wurde, werden zukünftig gefördert.
Darüber hinaus wird die Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegekräften zu qualifiziertem Hygienepersonal zukünftig gefördert.
Die Gewährung der Fördermittel für Einstellungen und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erfolgt insbesondere auf der Basis der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen.
Das Hygiene-Förderprogramm ist grundsätzlich bis 2016 angelegt und entlastet die Krankenhäuser in diesem Zeitraum um insgesamt rd. 160 Mio. Euro. Die Weiterbildung von Fachärzten für Hygiene und Umweltmedizin wird bis 2020 mit weiteren rd. 20 Mio. Euro gefördert.
Die Eckpunkte beschränken sich nicht auf ein kurzfristig wirkendes Hilfsprogramm für die Krankenhäuser, sondern zeigen auch eine mittelfristige Perspektive auf. Da findet sich ein Hinweis, der zum Standardrepertoire der Krankenhauspolitik auf der Bundesebene gehört: „Die Länder müssen ihrer Finanzverantwortung für die Krankenhausinvestitionen im Rahmen der Daseinsvorsorge gerecht werden.“
Die Koalition spricht sich dafür aus, die Mengensteuerung bei Krankenhausleistungen auf eine neue Grundlage stellen. Grundlage sollen die Ergebnisse des auf der Bundesebene vergebenen Forschungsauftrages sein. Dabei sollen die Leistungsdynamik und bestehende Einflussgrößen analysiert sowie gemeinsame Lösungsvorschläge erarbeitet werden.
Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) kann dem Hilfsprogramm für die Krankenhäuser keine positiven Seiten abgewinnen. Der Großteil der jetzt angekündigten zusätzlichen Mittel diene nicht der Verbesserung der Versorgung, kritisiert Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-SV. Er spricht von dem Einsatz einer Förderungsgießkanne. Er bezeichnet es als einen „völlig falschen Weg“, hunderte von Millionen Euro pauschal über alle Krankenhäuser auszuschütten, da die Mehrheit der Kliniken in Deutschland schwarze Zahlen schreibe und teilweise gute Gewinne mache.
Ganz anders sieht das Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Er begrüßt ausdrücklich die finanziellen Hilfen für die Krankenhäuser. Es sei ein Akuthilfsprogramm mit Komponenten einer faireren Krankenhausfinanzierung. Der Vergütungszuschlag für 2013 bringe den Krankenhäusern eine wichtige Teilentlastung, bleibe aber in seiner Höhe hinter dem finanziellen Hilfsbedarf zurück.
[1]Quelle: gid – Gesundheitspolitischer Informationsdienst, 18. Jg., Nr. 8, 11.04.2013; Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.