Wieso sind Psychotherapeut*innen nicht als Koordinator*innen in ihrem Kompetenzbereich zugelassen worden?
Der G-BA hat am 15.8. ein neues Disease-Management-Programm (DMP) für Depression beschlossen, das die Versorgung von chronisch depressiv erkrankten Patient*innen verbessern soll. Dieses an sich gute Programm hat aber leider den gravierenden Nachteil, dass die Berufsgruppe der Psychotherapeut*innen als tragende Rolle in der Behandlung dieser Patient*innengruppe nicht ausreichend mit einbezogen worden ist. Die Verhinderung, uns Psychotherapeut*innen als Koordinator*innen des DMPs für unsere Patient*innen zuzulassen, ist für mich sachlich nicht nachvollziehbar.
Diagnostik erfordert Zeit
Psychotherapeut*innen sind neben den anderen spezialisierten Facharztgruppen am besten in der Lage, die für die Aufnahme ins DMP erforderliche umfassende Diagnostik durchzuführen. Als Koordinator*innen sind im neuen DMP aber nur Psychiater*inne und Hausärzt*innen zugelassen worden. Inwieweit aber Hausärzt*innen aufgrund fehlender zeitlicher Kapazität dazu vergleichsweise in der Lage sind, bleibt m. E. fraglich. Hinzu kommt, dass die Hausärzt*innen Schwierigkeiten haben, Nachfolger zu finden und die Ressource „Hausarzt*ärztin“ nicht auf Kosten von Standesdünkel zusätzlich unnötig verknappt werden sollte. Herr Hecken, der unparteiische Vorsitzende des G-BAs, hat diesen Ausschluss der Psychotherapeut*innen als Koordinator*innen des DMPs mit den langen Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz begründet. Vor dem Hintergrund, dass Psychotherapeut*innen Sprechstunden verpflichtend zeitnah durchführen, wirkt dieses Argument fragwürdig.
Mit der Psychotherapiereform 2017 sollte eine zeitnahe Versorgung durch Psychotherapeut*innen erreicht werden. Sollten die Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz sich nicht, wie politisch erhofft, durch diese Reform reduzieren, wäre das Problem gesondert, z. B. mit einer Erhöhung der Sitze für Psychotherapeut*innen, zu lösen.
Das Argument von Herrn Hecken verdeutlicht im Grunde, dass wir zu wenige niedergelassene Psychotherapeut*innen haben und deswegen im Rahmen des DMP Depression auf deren fachliche Kompetenz verzichtet werden muss. Dies kann eigentlich auch nicht im Sinne von Herrn Spahn sein, der die Versorgung der schwer psychisch erkrankten Patient*innen durch Psychotherapeut*innen stärken möchte.
Keine Psychotherapie für die sehr schwer erkrankten depressiven Patient*innen im Rahmen des DMPs
Unverständlich wirkt auch im DMP der Ausschluss der psychotherapeutischen Versorgung für die am schwersten depressiv Erkrankten (s. 1.5.1.1 f), Beschlusstext DMP Depression): „ Depressive Patientinnen und Patienten mit psychotischen Merkmalen sollten in jedem Fall eine medikamentöse Therapie erhalten. Dabei sollte eine Kombinationstherapie aus Antidepressiva und Antipsychotika erwogen werden.“
Für Patient*innen mit psychotischen Symptomen ist leider die psychotherapeutische Versorgung nicht vorgesehen. Dabei haben gerade diese Patient*innen genauso ein Recht auf Psychotherapie und wir Psychotherapeut*innen sind auch hier durchaus in der Lage, die ambulante Therapiefähigkeit bei dieser Patient*innengruppe einzuschätzen.
Überfordern digitale Selbstmanagement-Programme schwer depressive Patient*innen?
Der Einsatz von evaluierten digitalen Selbstmanagement-Programmen ist sicher zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung zu überlegen. Inwieweit jedoch gerade schwer chronisch depressive Patient*innen in der Lage sind, von solchen Programmen zu profitieren, bleibt fraglich.
Wenn schon der Alltag nicht zu bewältigen ist, wie soll dann die Teilnahme an so einem Programm gelingen? Und anstatt therapeutische und somit menschliche Hilfe zu bekommen, sind die Patient*innen mit einem Programm und dabei mit ihren verzerrten Wahrnehmungen alleine konfrontiert. Wer von den Patient*innen aus ärztlicher und psychotherapeutischer Sicht tatsächlich geeignet erscheint, bleibt abzuwarten.
Ein Therapeut*innen- /Verfahrenswechsel bei fehlender Besserung nach 3 Monaten ist möglich
Das DMP Depression sieht auch eine Verlaufskontrolle bei Psychotherapie (s. 1.6.1 Verlaufskontrolle bei Psychotherapie, Beschlusstext DMP Depression) vor: „Bei einer psychotherapeutischen Behandlung ist das Therapieansprechen regelmäßig zu beurteilen. Dabei soll geprüft werden, ob der Behandlungsumfang sowie das gewählte Behandlungsverfahren geeignet sind. Bei psychotherapeutischer Behandlung ist bei fehlender Besserung nach spätestens drei Monaten die weitere Konsultation eines entsprechend spezialisierten Leistungserbringers zu prüfen.“
Diese Art der Verlaufskontrolle ist m. E. grundsätzlich für die psychotherapeutische Behandlung nicht geeignet und geht insbesondere an der Problematik der chronisch depressiv erkrankten Patient*innen vorbei. Wenn die Versorgung chronisch depressiver Patient*innen verbessert werden soll, dürfen die Patient*innen nicht unter Erfolgsdruck gesetzt werden. Eine Überprüfung des psychotherapeutischen Behandlungserfolges nach drei Monaten suggeriert den Patient*innen, dass eine Verbesserung in der Zeit zu erwarten ist. Zudem wird diese Überprüfung dann von anderen Facharztgruppen (Psychiater und Hausärzte als Koordinatoren) durchgeführt, die so in den therapeutischen Prozess eingreifen können, was zu einem zusätzlichen Problem in der Behandlung werden kann.
Wann wird eine sachorientierte Kooperation den kompetitiven Standesdünkel des G-BA ablösen?
Ein gutes DMP Depression geht nur kooperativ und gemeinsam und nie als Lotsensystem durch Ärzt*innen, dafür sind unsere Kompetenzen als Psychotherapeut*innen zu unterschiedlich. Der Standesdünkel muss zum Wohl unserer Patient*innen überwunden werden.
Dr. Ulrike Wilhelm, Lünen