Zähes Ringen um die Vergütung der Psychotherapeuten
KV Westfalen-Lippe stellt wegen Sozialgerichts-Urteil alle Honorarbescheide ab dem zweiten Quartal 2002 unter Vorbehalt
Um sich gegen die möglichen finanziellen Folgen einer höchstrichterlichen Entscheidung zur Vergütung der Psychotherapeuten abzusichern, stellt die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen- Lippe (KVWL) alle Honorarbescheide ab dem zweiten Quartal 2002 unter Vorbehalt. Das kündigte der KVWL-Vorsitzende Dr. Ulrich Thamer am Samstag auf der Vertreterversammlung an. Das Sozialgericht Dortmund (SG) hatte im Juli die Regelungen des Bewertungsausschusses zur Berechnung des Mindestpunktwertes für psychotherapeutische Leistungen und einen Passus des Honorarverteilungsmaßstabs der KVWL für rechtswidrig erklärt. Gegen dieses Urteil sind die KVWL und die Kassenärztliche Bundesvereinigung in die Berufung gegangen.
Anders als bei der zugelassenen Sprungrevision zum Bundessozialgericht, die das Verfahren beschleunigt hätte, gebe es in der Berufung vorm Landessozialgericht die Möglichkeit eines erneuten Sachvortrags, so Thamer. Dort wollen KBV und KVWL unter anderem ihre Einwände gegen den vom SG eingeforderten durchgängigen linearen Kostensatz von 40,2 Prozent vorbringen.
In der KVWL dürfe es keine "Mitglieder 2. Klasse" geben, forderte der Psychotherapeut Manfred Singmann. "Beim jetzigen HVM haben wir noch nicht mal die theoretische Chance, ein den anderen Arztgruppen vergleichbares Einkommen zu erzielen." Er plädierte dafür, möglichst rasch eine BSG-Entscheidung für die Jahre ab 2000 herbeizuführen.
"Für den Fall, daß das Sozialgerichtsurteil letztinstanzlich bestätigt wird, werden wir die notwendigen finanziellen Mittel entsprechend der gültigen Beschlusslage unserer Vertreterversammlung bei den Kostenträgern einfordern", sagte KVWL-Chef Thamer. Die KVWL müsse aber für den Fall vorsorgen, dass die Kassen dieser Forderung nicht oder nicht ganz nachkommen. Deshalb sei der Vorbehalt in den Honorarbescheiden notwendig. Die notwendigen Rückstellungen für den Zeitraum 2000 bis 2002 belaufen sich auf 25 Millionen Euro, sagte KVWL-Justitiar Dr. Gernot Steinhilper der "Ärzte Zeitung". Bis zur BSG-Entscheidung könnten es rund 64 Millionen Euro werden.
Im Extremfall - wenn der Mindestpunktwert in Westfalen-Lippe von 8,2 Pfennig auf zehn Pfennig angehoben würde - müssten die KVWL-Ärzte ein Prozent ihres Honorars zurückzahlen. "Das halte ich aber für unwahrscheinlich", sagte Steinhilper. Der vom SG bemängelte HVM-Passus soll im Dezember von der VV geändert werden.