Landesgruppe Baden-Württemberg
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Nachrichten aus der Landesgruppe
Bericht der Landesgruppe Baden-Württemberg (Rosa Beilage zur VPP 4/2017)
Am Freitag, den 20.10.2017 und Samstag, den 21.10.2017 fand erneut eine Vertreterversammlung (VV) der LPK-BW statt. Als festen Programmpunkt der VV finden sich Informationen über die Reform der Psychotherapeutenausbildung durch den Präsidenten Dr. Munz: Inzwischen liege ein Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor, das ein Masterstudium plant, die bisherigen PP und KJP werden dort zu einem Beruf zusammengefasst. Die Approbation erfolge bereits nach Studium, allerdings sind die Rahmenvorgaben für das Studium noch nicht geklärt. In Modellstudiengängen soll die Befugnis zur Medikamentenverordnung erworben werden können. Unklar ist u.a. noch Name des Berufs, die Übergangsregelungen für derzeitige KJP und die Möglichkeit eines Quereinstiegs in die Ausbildung. Vor allem fehlen noch dringend notwendige sozialrechtliche Anpassungen im Sozialrecht, um die anschließend geforderte Weiterbildung, die zum Fachkundeerwerb führen soll, ausreichend finanziert umsetzen zu können.
Weitere TOPs des ersten Tags waren eine Online-Befragung zur Psychotherapie-Richtlinie, die geplante Quotenregelung für Geschlechter in der BPtK und Psychotherapie mit Internetnutzung.
Das Wichtigste vom Samstag: Nach dem Bericht des Vorstands erfolgte die Aussprache. Dies nutzte unsere DGVT-Liste "VT & mehr" für einen Antrag, den Herr Gönner einbrachte. Darin wird die bessere Finanzierung für Gutachten außerhalb der Richtlinienpsychotherapie gefordert, z.B. bei Honoraren der DRV. Alle Vertreter stimmten dieser Forderung zu und es gab die Zusage, dass dieses Thema zur BPtK mitgenommen wird.
Haushalt: Nach der Beitragserhöhung schloss der Haushalt mit deutlichem Plus ab. Der Überschuss wurde in Rücklagen gegeben.
Vom Haushaltsausschuss (HHA) wurde der Verlauf einiger Haushalts-Kennzahlen vorgestellt. Während die meisten Haushaltsposten über die Jahre nur mäßig stiegen, war der Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit deutlich angehoben. In der Diskussion dieses Anstiegs wurde u.a. auf die gebührenfreien Fortbildungen zu Fragen der psychotherapeutischen Arbeit mit Flüchtlingen hingewiesen, was Verständnis fand.
Die Arbeit des HHA bei der Bearbeitung von Ermäßigungsanträgen des Kammerbeitrags wurde erstmals in dieser Periode vorgestellt. Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt der HHA im Rahmen seines Ermessensspielraums auch die Zahl der Kinder eines Antragstellers. Dadurch sind oft Ermäßigungen oder Erlassentscheidungen möglich, die von der absoluten Höhe des Schwellenwertes nicht gedeckt sind. Auch soziale Notfälle wurden beispielhaft vorgestellt, in der Regel erfolgte ein Beitragserlass.
Satzungsänderung zur Wahlordnung: Diese wurde mit großer Mehrheit angenommen. Die Änderungen in aller Kürze: Statt einer Stimme hat nun jeder Wähler drei Stimmen. Die drei Stimmen müssen auf einen Wahlvorschlag verteilt werden, können auch kumuliert werden. "Bei der Verteilung der zu vergebenden Sitze auf mehrere Wahlvorschläge ist das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers unter Berücksichtigung der Stimmenzahlen für die einzelnen Listenwahlvorschläge anzuwenden." Vorteil: Der Wähler hat nun die Möglichkeit, insgesamt drei Personen, die er gut findet, mit Stimmen zu berücksichtigen und damit die Reihenfolge der Gewählten auf der Liste zu beeinflussen. Er ist weiterhin auf eine Liste begrenzt. Ob es im Ergebnis eine Änderung bringt? Wir dürfen gespannt sein.
Änderung der Gebührenordnung: Es wird eine Anpassung der Gebühren erläutert, es entsteht weiterhin kein Gewinn aus den Gebühren für die Akkreditierung von Veranstaltungen, sowie für die Ausstellung des Fortbildungszertifikats. Diese Kammerleistungen sind also längst nicht kostendeckend. Da manche Kammermitglieder bestimmte Leistungen nicht brauchen (ein Fortbildungszertifikat braucht geschätzt die Hälfte der Mitglieder), wird beim Zertifikat nun berücksichtigt, dass nach dem Verursacherprinzip Gebühren vertretbar sind. Dies wurde hinterfragt, der Änderungsantrag dazu abgelehnt, der ursprüngliche Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.
Die Änderung der ERKO betrifft die geänderte Praxis bezüglich Flugreisen: da diese in der Regel teurer sind, werden diese schon seit Jahren nicht mehr vom Vorstand genehmigt. Weiter können notwendige Übernachtungen jetzt auch bei Privatunterkünften mit 20 € abgerechnet werden. Die Reisezeiten für abrechnungsfähige Übernachtungen wurden leicht angepasst. Alle stimmen zu!
Verschiedenes: eine Zusatzentschädigung nach der Kinderregelung wurde noch nicht beantragt. Diese Auskunft gibt es vom Vorstand auf Nachfrage. Wer sich nicht erinnert: Diese Satzungs-Änderung bei der letzten VV hatte ich (Renate Hannak-Zeltner) kritisch gesehen, da mir angesichts unserer großzügigen Entschädigungsordnung ein zusätzlicher Kinderbetreuungsbetrag mit 15 €/Stunde "on top" nicht einleuchtete. Offensichtlich sehen es auch die Anwesenden in der VV so (darunter einige mit kleinen Kindern, die antragsberechtigt gewesen wären). Die weitere Entwicklung dieses Haushaltspostens wird beobachtet.
Renate Hannak-Zeltner,
Landessprecherin Baden-Württemberg,
in der Kammer gewählte Vertreterin und Mitglied im HHA
Silke Kurreck,
Landessprecherin Baden-Württemberg
Landessprecherinnen
Silke
Kurreck
Alexandra
Bach
Kammerdelegierte
- Günter Ruggaber
- Judith Arnscheid