Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern
Veranstaltungen/Termine
Einladung zur Veranstaltung „Aktuelle Informationen zur Telematikinfrastruktur“ am 30.11.2023
Einladung zur Veranstaltung „Aktuelle Informationen zur Telematikinfrastruktur“ am 26.10.2023
Nachrichten aus der Landesgruppe
Bericht der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern (Rosa Beilage zur VPP 2/2017)
Die angestellten oder verbeamteten DGVT-Mitglieder mögen es verzeihen, aber es gibt hier keine berufspolitischen Neuigkeiten aus ihrem Feld zu berichten, außer ein paar Zahlen: bei 1,2 Mio. BürgerInnen gibt es in M.-V. 29 Akutkrankenhäuser mit 25MVZ plus 12 Nebenstellen und über 300 Ermächtigungen.
Dafür gibt’s bei den Niedergelassenen umso mehr Neues zu berichten. Angefangen bei der Informationsveranstaltung der KV M.-V. zur Richtlinien-Reform am 22. März in Rostock, als noch immer keine EBM-Legendierung der neuen Leistungen vorlag, aber die Pflichten, sie vorzuhalten, bereits festgezurrt wurden. Die Vermittlungspflicht der Terminservicestelle für Sprechstunde und Akutbehandlung begann ja ungeachtet aller Verzögerungen für die KV am 1. April. Trotz all dieser Zumutungen für den Betrieb der PT- und KJP-Praxen ging die Einführung ab 1.4. dann relativ unspektakulär vor sich. Obwohl dann sogar noch etwas hinzukam: die Verschlechterung des Honorars für die bislang attraktivste Therapiegruppengröße von 4 Teilnehmern wird praktisch durch die Honorarsteigerungen für größere Gruppen nicht aufgewogen, so sehr die Selbstverwaltungsorgane es uns glauben machen wollen. Letztlich sucht und findet wohl jeder sein Arrangement mit den neuen Regeln, die ja durchaus auch Verbesserungen mit sich brachten. Eine konstruktive Nutzbarmachung der neuen Regelungen lässt sich nicht so gut verwirklichen, hingegen dürften sich die meisten eine defensive Marschroute zurechtgelegt haben. Damit dürften die an sich begrüßenswerten Innovationen wie Sprechstunde und Akuttherapie auch aus PatientInnensicht leider wohl kaum einen guten Start haben.
Die letzten Neuigkeiten können von der Berufsverbandssitzung der KV M.-V. am 3. Mai in Schwerin vermeldet werden.
Zum aktuellen Politischen erörterte der KV M.-V.- Vorstandsvorsitzende Herr Rambow die bisherigen gesundheitspolitischen Bundestagswahl-Positionen der Parteien. Bei der AfD finde man die Wörter ‚Arzt‘, ‚Patient‘ oder ‚Krankenversicherung‘ nicht im Wahlprogramm. Die FDP halte am Dualen Krankenversicherungs-System fest, plädiere für die Abschaffung der Budgetierungen, fordere mehr Wettbewerb zwischen den Kassen z. B. in Form von Selektivverträgen. Die Grünen positionieren sich mittlerweile für einen behutsamen Einstieg in die Bürgerversicherung, zuförderst via Gleichschaltung von EBM und GOÄ. Sie wollen Gesundheitsdaten auch digital geschützt sehen (Zweckbindung und Datensparsamkeit), die Pat. sollen die Kontrolle darüber zurückerhalten (Einwilligungsvorbehalt). Auch die SPD will mit der Gleichschaltung von EBM und GOÄ sowie der Krankenversicherungs-Wahlfreiheit für PrivatpatientInnen einen sanften Einstieg in die Bürgerversicherung. Weiter tritt sie für eine integrierte Bedarfsplanung in Länderhoheit ein. Für Arzneimittel plant sie Kosten/Nutzen-Vorgaben auch für Bestandsmedikamente. Last but not least will sie die „Digitale Revolution“ im Gesundheitswesen ausrufen. Die Linke will einen harten Schnitt hin zur Bürgerversicherung inklusive Pflegevollversicherung, darüber hinaus die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze. Privatisierung soll gestoppt, Krankenhäuser rekommunalisiert werden, Polikliniken das Rückgrat ambulanter Versorgung bilden, Arztsitze gleichmäßiger verteilt und Überversorgung damit abgebaut werden. Selektivverträge will man abschaffen, die Psychotherapie soll gefördert und ausgebaut werden. PatientInnen-VertreterInnen sollen Stimmrechte in den Selbstverwaltungsgremien bekommen. Die CDU bekennt sich zwar zur Selbstverwaltung und Freiberuflichkeit im dualen Kassensystem, will aber z. B. „den Pharma-Dialog fördern“, was unterm Strich wohl weiterhin Stützung der Großindustrie bedeutet. Der Kassenwettbewerb soll mit festgeschriebenem AG-Beitrag sowie begrenztem AN-Zusatzbeitrag bei vereinfachtem Risikostrukturausgleich ohne „manipulationsanfällige“ ambulante Diagnosen weitergehen. Ambulante und stationär erbrachte Leistungen sollen einheitlich vergütet werden, innerhalb einer sektorenübergreifenden regionalen Versorgungsplanung mit „geöffneten“ Krankenhäusern und gestärktem Selektivvertragswesen. Lobbyistisch angehaucht wirkt der Plan einer Impfpflicht für Kinder, mit Apotheken als Impfstätten. Die CDU will die Gesundheitswirtschaft durch Digitalisierung ausbauen, das Fernbehandlungsverbot öffnen („virtueller Hausarzt“) und Markteintrittsprobleme der Telemedizin beseitigen. MVZ und die ASV sollen gefördert werden. Medizin-Studienplätze sollen mit Verpflichtung auf eine Region vergeben werden. Die CSU will zusätzlich noch weg von den Kopfpauschalen.
Insgesamt zeichnen sich 3 gesundheitspolitische Top-Themen ab: erstens die Bürgerversicherung (SPD, Grüne, Linke), zweitens die Vereinheitlichung der Vergütungssysteme (alle außer FDP) sowie drittens die Digitalisierung und Telemedizin.
In der Landespolitik hat das Wirtschaftsministerium gesundheitspolitisch die Hosen an. Neben neuen Aktivitäten um das nach Bürgerprotesten (und hohem AfD-Stimmenanteil) wiederbelebte, eigentlich schon abgewickelte Krankenhaus Wolgast herum (inklusive Portalpraxis) will man eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung in Angriff nehmen, Prof. Hoffmann von der med. Uni Greifswald darf das koordinieren.
Die Honorarverhandlungen für M.-V. 2017 erbrachten wieder vergleichsweise gute Zuwächse. In seiner 383. Sitzung hatte der Bewertungsausschuss (BA) eine bundesweite Punktwert-Honorarsteigerung von 0,9 % ausgehandelt. Die Veränderungsraten für hiesige Demografie liegen bei 0,45 %, für die Morbidität bei 1,8 %. Nur Thüringen und Sachsen-Anhalt haben 2017 höhere Werte. Unter 50/50-Verrechnung ergab das insgesamt 1,13 % Honorarsteigerung. Hierzu konnte erneut (mit dem 30/70-Argument) ein Nachschlag von 0,27 % herausverhandelt werden. Die Versichertenentwicklung in M.-V. lag bei 0,0 %. Dann konnten noch ein paar Stützungs-Punktwerte hinzuverhandelt werden, für die FachärztInnen z. B. ein Zuschlag auf die Pauschale für fachärztliche Grundversorgung (PFG) von 2,0 Cent (von dem der Psychotherapie hier im Lande Jahr für Jahr ihr gerechter Anteil vorenthalten wird ?). Dafür wurde das chronisch unterfinanzierte Teilbudget unserer nichtgenehmigungspflichtigen Leistungen wieder aufgestockt (ca. + 2 Ct. pro Punkt), um hier den Punktwert nicht unter die -15%-Grenze fallen zu lassen müssen.
Summarisch kann man das Verhandlungsergebnis HVM 2017 auf einen + 2,74 % Mittelzuwachs beziffern, für die Somatiker sind’s wegen Stützungen des Medikationsplans und Impfens sogar 3,94 %.
Da vom E-BA in seiner 50. Sitzung im Rahmen der Richtlinien-Reformbeschlüsse empfohlen wurde, ab dem 1. April 2017 neben den neuen Leistungen auch die Gesprächsziffer 22220/23220 extrabudgetär zu finanzieren (aufgrund einer möglichen Substitution durch die Sprechstunde und Akutbehandlung), stünde einer Vergütung der 22220/23220 zum vollen Orientierungspunktwert (bis zu ihrer Rücküberführung in die MGV 1/2019 – 4/2019) eigentlich ab dem 1.4. 2017 ohnehin nichts mehr im Wege, aber: als kassenseitiger Bereinigungspunktwert wurde vom E-BA der Orientierungspunktwert (> 10 Ct.) festgehalten, von der KV M.-V. war aber nur ca. 6,6 Ct. + 2 Ct. Stützung = 8,6 Ct. ausgezahlt worden. Unser Teilbudget (ca. 0,8 Mio. €) würde dann also überproportional stark (50 %) bereinigt, der Punktwert für die verbleibenden (ca. 2/3) nichtgenehmigungspflichtigen Leistungen würde auf ca. 4,6 Ct. zu fallen drohen. Herr Martensen hat bereits Verhandlungen mit der GKV im Lande zwecks einer adäquateren Bereinigung aufgenommen. Er hofft, dass bis zum Auszahlungszeitpunkt des 2. Quartals die Angelegenheit längst in trockenen Tüchern ist.
In diesen Zusammenhang passen die ersten Infos von der Terminservicestelle bei der KV - M.-V. zur Lage vom 1.4.-21.4., also den ersten drei Wochen. Es kam zu 114 Vermittlungs-Wünschen, davon allein 50 für Psychotherapie (43%), vermittelt werden konnten 39 der 114 Fälle. Unterm Strich klagen die MitarbeiterInnen über die insgesamt doppelte Menge an Vermittlungswünschen und insbesondere über bei den Psychotherapie-Fällen dreimal so lange Gesprächszeiten, die zudem wesentlich belastender seien. Die lokalen Schwerpunkte seien die gleichen wie im ersten Jahr zuvor, die Städte (Schwerin > Rostock > Neubrandenburg > Bad Doberan). Fachlicher Schwerpunkt waren da auch schon die P-Fächer (PsychiaterInnen, NeuologInnen, NervenärztInnen) mit 44 %igem Anteil. Im ersten Jahr mussten insgesamt nur 12 Fälle an Krankenhäuser vermittelt werden.
Noch schnell die Kennzahlen der Psychologischen PsychotherapeutInnen-Honorare in 2016: durchschnittlich 76.000 € Honorar kam pro KollegIn zur Auszahlung (2015: 72.000 €), eine Steigerung um + 5,9%. Da das Wandbild mit der Tabelle aller Fachgruppen nur kurz gezeigt wurde, fehlen hier leider die Zahlen der KJP wie der ärztlichen KollegInnen.
Zurück zur Bundesebene: das Inkrafttreten der neuen fachärztlichen EBM-Kapitel wurde nun auf 2019 verschoben, der BA will sie am 30.9. 2018 beschließen. Herr Rambow meinte, man könne in der Verzögerung auch eine Chance sehen, mehr Zeit für neue Strategien zu haben. Viele Fachgruppen seien ‚ausfinanziert‘, nur über Nachweise neuer Leistungsanteile könnten diese Honorarzuwächse ausverhandeln.
Bei der Schaffung der Telematik-Infrastruktur (TI) wurde schon zu lange verzögert, der Gesetzgeber hatte dann hohe Strafzahlungen angedroht. Deswegen wird die Gematik komme was wolle zum 30. Juni 2017 die Betriebsbereitschaft der TI erklären, auch wenn dann noch nix steht bzw. wohl noch keine Geräte käuflich zu erwerben sein werden. Wegen dem ab 1. Juli 2018 verpflichtenden Versicherten-Stammdaten-Management (VSDM) legte ein Schiedsamt bereits die Finanzierungsvereinbarung TI fest. Darin stehen die Erstattungs-Höchstbeträge, die man nur im ersten Ausrüstungsquartal (3 / 2017 ?) zu 100 % bekommen würde: 2600 € für den Connector, 435 € für stationäres wie mobiles Kartenlesegerät, 900 € für die Praxis-Arbeitsausfallzeiten der Installation. 7,50 € monatlich kostet ein E-HBA bei der APO-Bank, dann braucht man natürlich noch einen DSL-Anschluss in der Praxis. Doch zu all dem später mehr …
Nun noch ein paar Informationen zum „Gesundheitsland“ Meck-Pomm:
Krankentage: Die meisten gibt es in Mecklenburg-Vorpommern
Einer Statistik der Techniker Krankenkasse (TK) von 2016 zufolge haben die Arbeitnehmer im bundesweiten Vergleich in Mecklenburg-Vorpommern die meisten Fehltage gehabt. Dabei wurden unter den Mitgliedern der TK durchschnittlich 19,5 krankheitsbedingte Fehltage ermittelt, in Brandenburg waren es 19,1 und in Sachsen 18,8 Tage. Am wenigsten Fehltage hatte Baden-Württemberg mit 12,4. Der Bundesdurchschnitt lag bei 15,3 Fehltagen, wobei psychische Erkrankungen, Atemwegsinfektionen und Krankheiten des Muskelskeletts die Hauptursachen für Fehltage waren. Insgesamt hat die TK nach eigenen Angaben 4,9 Millionen Mitglieder.
Mecklenburg-Vorpommern hat höchste Arzneikosten
Laut Verband der Ersatzkassen (vdek) hat Mecklenburg-Vorpommern die höchsten Arzneimittelkosten pro gesetzlich Versichertem in Deutschland. Pro Kopf seien es im Vorjahr 778 Euro gewesen, wie der Verband mitteilte. Insgesamt hätten die niedergelassenen Ärzte im Land Medikamente im Wert von 1,13 Milliarden Euro verschrieben, 5,7 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Damit wurden pro Versichertem 23 Euro mehr ausgegeben als beim Zweitplatzierten Hamburg, wo der Gesamtwert mit 1,14 Milliarden Euro ähnlich hoch war. Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt mit 606 Euro waren es in MV 28 Prozent mehr, im Vergleich zu Schleswig-Holstein mit Kosten von 515 Euro sogar 51 Prozent mehr. Besonders groß war der Medikamentenumsatz bei der Behandlung von chronischen, entzündlichen Krankheiten wie Rheuma und Schuppenflechte, Krebsmittel, Antidiabetika und antithrombotische Arzneimittel.
Land rechnet mit Hilfen für 1500 Psychiatrie-Geschädigte
In Mecklenburg-Vorpommern wird mit rund 1500 Psychiatrie-Geschädigten der DDR gerechnet, die Unterstützung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ erhalten können. Die Anlauf- und Beratungsstelle „Heimerziehung in der DDR“ der Stiftung arbeitet seit Januar 2017 in Schwerin bei der Landesbeauftragten für Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR, Anne Drescher. Die Stiftung unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche zwischen 1949 und 1990 in Heimen der Behindertenhilfe Unrecht und Leid erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden. Ziel der Stiftung ist es, das widerfahrene Leid der Betroffenen öffentlich anzuerkennen und die finanzielle Benachteiligung auszugleichen. Mehr Informationen gibt es auf der Webseite: www.landesbeauftragter.de
Jürgen Friedrich
Landessprecher Mecklenburg-Vorpommern
KV-Wahl | Kammerwahlen
Wahlen zur Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer: Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen
Vom 26. Oktober bis 14. Dezember 2023 wird die Delegiertenversammlung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) zum fünften Mal gewählt. Die DGVT und der DGVT-BV stellen in allen fünf Ländern Kandidat*innen. Alle Informationen zu unseren Kandidat*innen und dem Wahlprogramm finden Sie im Flyer. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen zur Wahlveranstaltung „Aktuelle Informationen zur Telematikinfrastruktur“ (Referent: Falk Hummel) am Donnerstag, 26.Oktober 2023, 18:00 – 19:30 Uhr als Videokonferenz. Die Einladung finden Sie hier.
Hier finden Sie den Flyer der DGVT-Kandidat*innen zur aktuellen OPK-Wahl.
In Brandenburg kooperieren wir mit dem VPP/BDP.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten Sie ganz herzlich zur Veranstaltung "Perspektiven der Psychotherapie in Ost und West" am Dienstag, 20.01.2015 von 20.00 - 21.30 Uhr im DGVT-ABZ Rostock (APR, Goethestr. 8, 18055 Rostock (100 m vom Hbf)) einladen.
Worum soll es an diesem Abend gehen? 2015 wird für die deutsche Psychotherapie ein politisch besonders spannendes Jahr. Unser Vorstandsmitglied, Heiner Vogel, wird ein Update zur aktuellen Entwicklung in der psychotherapeutischen Versorgung (Honorarsituation, Bedarfsplanung, Versorgungsstärkungsgesetz, Reform der Psychotherapeutenausbildung, Tarifverträge) geben. Der Folienvortrag wird ca. 45 Min. dauern. Im Anschluss möchten wir Sie zur Diskussion einladen.
Zum Vortragstag, dem 20. Januar, geht die 3. Briefwahl der Delegierten der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer in ihre letzte Woche. Die Mecklenburg-Vorpommerschen Kandidaten der DGVT, Dr. Jürgen Friedrich (PP) und Dipl.-Päd. Johannes Weisang (KJP), wollen in der Diskussion gerne auch Ihre Fragen zur OPK und allem, was dazugehört, beantworten. Wir haben diesen 12. Abend der Rostocker Reihe auch deswegen initiiert, weil die Möglichkeit zur offenen Aussprache mit den Kandidaten demokratisch wichtig ist, auch wenn der Briefwahlzeitraum leider immer mitten in die Weihnachtszeit fällt.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie als Kammermitglieder um Ihre Wahlbeteiligung – jede Stimme zählt!
Bitte nehmen Sie an der Wahl teil!
Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Kommen am 20.01.2015!
(Gerne können Sie sich einen Sitzplatz reservieren:
mecklenburg-vorpommern(at)dgvt(dot)de )
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Friedrich, Johannes Weisang
Kandidaten DGVT und DGVT-Berufsverband zur OPK-Wahl
Landessprecher
Jürgen Friedrich
Kammerdelegierter
- Jürgen Friedrich