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Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern

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Bericht der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern (Rosa Beilage zur VPP 4/2017)

17. November 2017
 

OPK vor Ort

Am 20.09. fand die jährliche Regionalveranstaltung der OPK statt, wie schon oft, in Rostock. Zu Gast war von der KV M.-V. Frau von Schütz, stellv. Vorsitzende, Herr Dr. Höftmann und Frau Voglau. Aber nun erst mal Neues aus der OPK: ab 2018 wird man seine Fortbildungsnachweise auch online übermitteln können. Mit einer ‚OPK-App‘ wird man seine Teilnahme an akkreditierten Fortbildungsveranstaltungen mittels QR-Code selbst online registrieren können. Auch der genaue Punktestand wird einsehbar sein, die Datenübertragung ist zur Sicherheit verschlüsselt. Auch unabhängig von der App wird man künftig bestimmte Anträge online stellen können. Automatisch werden wir Erinnerungen z. B. an die Dauer des Fortbildungszeitraums bekommen.

Zahlen und Fakten: Ende August hatte die OPK mit 4475 Mitgliedern 337 mehr als ein Jahr zuvor. Ein großer Teil sind Neuapprobierte, insbesondere die KJP nehmen zu. Mit 558 Mitgliedern blieb M.-V. das ‚kleinste‘ der 5 Länder. 53 % der Mitglieder üben eine KV-Niederlassung aus, 34 % sind angestellt oder verbeamtet. Wo arbeiten Letztere? Das wurde bez. September 2016 fokussiert ausgewertet, Mehrfachnennungen waren möglich. In Kliniken 662 (17% Zuwachs in 2016, Overall waren‘s nur 7%), Reha 239 (14%), Beratungsstellen 224 (1%), Somatik 136 (26%), Praxisanstellung 84 (155%!!), Klinikambulanzen 65 (85%!) und in der ‚Sucht‘ 61 (24%). In Beratungsstellen stagnierte es, sonst überproportionale Zunahmen, besonders in Praxen und Ambulanzen.

Dem entsprechend startet die OPK ein Projekt „Psychotherapeuten im Krankenhaus“, das wird auch auf dem OPK-Angestelltentag am 19.9.2018 Thema sein. In M.-V. sei mit einer Novellierung des Krankenhausgesetzes zu rechnen, aber nicht vor 2018, im einberufenen Arbeitskreis Psychosomatik ist die OPK dabei, es geht u. a. um Personalausstattungs-Mindeststandards sowie Leitungsfunktionen.

„Neue Herausforderungen in der psychotherapeutischen Versorgung“ unter diesem Titel formulierte die OPK sektorübergreifend ihre Arbeitsperspektive. ‚Richtlinie‘ und ‚Befugnisse‘ sind dafür die Stichwörter bei den Niedergelassenen, werden auch neue Fortbildungsthemen. Wohl Ende 2017 werden Soziotherapie- und Reha-Verordnung scharfgeschaltet, April 2018 wird die Sprechstunde für PT-PatientInnen obligatorische Voraussetzung. Und in nicht allzu ferner Zukunft wird es eine neue Bedarfsplanungs-Richtlinie geben, wohl mit kleinräumigerer Beplanung unserer Sitze.

Zur Richtlinien-Reform schiebe ich mal eine Bilanz ein, aus PatientInnen-Sicht: Fast ohne Informierung über die neuen Rechte und Möglichkeiten ergab sich eine gewisse Flexibilisierung des Therapieangebots. Nach schnellerem Zugang zur Indikationsstellung folgt seltener vollwertige Psychotherapie. Aus Sicht der BehandlerInnen: Nach administrativem Chaos-Start dauerhaft deutlich mehr Verwaltungsbürokratie, weniger Zeit für echte Psychotherapie, ungünstige Umorganisation der Praxisstrukturen erforderlich, keine dem Mehraufwand entsprechenden Mehreinnahmen. Keine wesentlichen Verbesserungen hinsichtlich Gruppentherapien, Behandlung von ChronikerInnen oder Rezidivprophylaxe. Insgesamt: die zaghaften kleinen Fortschritte werden von neuen Reglementierungen getrübt, mit Schneckentempo werden PsychotherapeutInnen weiter unmündig gehalten, das Ganze wird den gesellschaftlichen Entwicklungen bei weitem nicht gerecht.

Die OPK schlug vor, die bürokratischen Vorgaben, insbesondere die Zweiteilung der KZT, zu überarbeiten und das therapeutische Angebot, insbesondere für ChronikerInnen, zu ergänzen sowie Hürden der Gruppentherapie abzubauen. Um die Argumentationsgrundlage für all das zu festigen, sind wir alle gehalten, an der BPTK-Umfrage ab November teilzunehmen!

Neben den bereits herunterladbaren Info-Materialen von OPK, BPTK oder KBV sowie Berufsverbänden will die OPK ab 2018 Broschüren der regionalen Angebotsstrukturen, insbesondere zum Komplementären, erstellen und bittet dafür um unsere, also Ihre, Mithilfe (Mail genügt!).

Jetzt schon positioniert hat sich die OPK hinsichtlich einer ihrer Kernaufgaben, der Berufsaufsicht. Berufsrechtlich kann man sich auf ihre Aussage stützen, die Einholung eines ärztlichen Konsiliarberichts (z. B. bezüglich Kontraindikationen) vor einer Akutbehandlung sei weder fachlich noch rechtlich pauschal in jedem Fall notwendig. Im individuellen Fall kann das, nach eigener fachlicher Einschätzung, selbstverständlich notwendig werden. Zwingend eingeholt sein muss ein ärztlicher Konsiliarbericht erst vor Beginn einer Richtlinien-Psychotherapie. Die Richtlinien-Neuerungen heben zwei Berufspflichten in neuem Licht hervor: die Aufklärung der PatientInnen sowie die Dokumentation der Behandlung. Es muss jetzt über deutlich mehr verschiedene Behandlungs-Abschnitte aufgeklärt werden, immer auch mündlich (der Aufklärungsbogen PTV 10 allein reicht nicht) und das muss natürlich schriftlich dokumentiert sein, inklusive der informierten Einwilligung des Patienten/der Patientin. Würde man all das ‚präventiv‘ in die erste Sprechstunde hineinpacken wollen, wäre zum einen diese klinisch ‚gesprengt‘, zum anderen die Aufklärung nicht patientInnengerecht, man muss das vielmehr Schritt für Schritt begleitend tun und dokumentieren. Noch ein Hinweis speziell für KJP: Sprechstunde ausschließlich mit Angehörigen reicht nicht zur Feststellung der Behandlungs-Indikation!

Herr Dr. Höftmann von der KV M.-V. berichtete erste Zahlen von der Terminservicestelle (TSS) bei der KV M.-V. unter Einbezug der PsychotherapeutInnen seit dem 1.4. 2017. Vorab: von den 404 in der Arztsuche gelisteten Psychotherapeutischen BehandlerInnen haben 381 ihre Erreichbarkeitszeiten gemeldet, aus technischen Gründen wären diese bislang nicht in der Online-Arztsuche eingetragen, also für Suchende erst bei Anruf in der jeweiligen Praxis erfahrbar. In dem knappen ersten halben Jahr bis zum 15.9. 2017 bearbeitete die TSS 953 Vermittlungsgesuche, davon wurden 275 abgelehnt und 660 vermittelt. Davon betrafen die Psychotherapie 29 % der Gesuche (275), 28 % der Ablehnungen (76) und 30 % der Vermittlungen (199). Für die Vermittlung waren 476 Anrufe gemacht worden, leider seien die Erreichbarkeitszeiten nicht durchgängig eingehalten worden. Insgesamt wurde unsere Fachgruppe aus dem Stand Spitzenreiter, gefolgt von den NeurologInnen (22 %) und InternistInnen (12 %). Die Telefonate mit den um Psychotherapie Nachsuchenden sollen übrigens deutlich länger und belastender gewesen sein, so die ersten Eindrücke der Servicekräfte. Ab 1.10. 2017 böten Krankenhäuser ‚ambulante Nachsorge‘, das wird jedoch wohl kaum den Vermittlungs-Druck von unseren Schultern nehmen.

Sitzung des beratenden Fachausschusses für Psychotherapie der KV M.-V.

Sie fand am 27.9. 2017 im Schweriner Hauptsitz der KV statt. Die KVler wurden anlässlich der Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls als Erstes von Frau DP Bahnsen daran erinnert, dass immer noch in der KV M.-V. Arztsuche die ‚Psychosomatische Grundversorgung‘ anbietenden ÄrztInnen weder uns PsychotherapeutInnen noch den PatientInnen erkenntlich sind. Nachvollziehbarerweise erschwert das unsere neue Aufgabe, PatientInnen in den Sprechstunden auch mal weiterzuvermitteln. Auch mit der Einrichtung eines Psychotherapie-Beauftragten des KV-Vorstandes (das gäbe es wohl bei den KVen in Hessen und Schleswig-Holstein schon) ist man noch nicht zu einem Resultat gekommen, ein Vertragsentwurf liege jedoch vor.

Dann berichtete Herr Groth (EDV) anschaulich zur Telematik-Infrastruktur. Im November soll es dazu im Lande drei Schulungsveranstaltungen geben, ich erspare uns technische Details, zumal ja mit einer Terminverschiebung seitens der Bundesregierung gerechnet wird.

Wenn wir dann irgendwann mal so ein stationäres Kartenterminal in der Praxis haben werden, wird man dort damit die Gesundheitskarten aktiv mit Inhalten beschreiben können, das war mir noch nicht so klar. Zum Geschäftlichen: man werde alles außer der eigenen Identifizierungskarte aus einer Hand vom Praxisverwaltungssystem (PVS)-Anbieter kaufen können. Aufpassen müsse man zum einen mit der Kündigungsfrist des jetzigen Safenet-Anbieter Vertrages, zum anderen mit unserem vertraglichen Zahlungszeitpunkt (und in Abhängigkeit davon unserem Zahlungsbetrag) an den künftigen Anbieter. Der solle erst dann sein, wenn das erste Mal ein Versichertenstammdatenmanagement (VDSM) durchgeführt wurde, denn erst genau dann werde die KV den Erstattungsbetrag festlegen und automatisch erstatten. Zurück zu unserer Identifizierungskarte als HeilbehandlerIn: da gehe entweder eine SMC-B Karte oder ein EHBA. Nix verstehen? Dann googeln! Wichtig: erst wenn die SMC-B Karte freigeschaltet sei, solle man den Installationstermin vereinbaren. Sonst funzt’s nich.

Zurück in die Gegenwart: ab dem 1.10. würden Versichertenkarten vom Bautyp ‚G1‘ nicht mehr einlesbar sein, wohl aber die vom Bautyp ‚G1+‘. Wo’s nicht klappt mit dem Einlesen: halt die fürs PVS nötigen Daten von der Karte abschreiben, ein altes Einlesegerät könnte auch gehen. Fürs Ersatzverfahren einfach einen Abrechnungsschein (Rückseite vom Überweisungsschein) rudimentär ausfüllen und unterschreiben lassen.

Als Nächstes berichtete Herr Martensen zur ‚Honorarsituation‘. Unsere nicht genehmigungspflichtigen Leistungen (ngpL) werden ja seit 2015 im Rahmen des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) im Lande gestützt, seit 2016 mit 2 Cent pro Punkt, zuletzt (Q1 2017) auf 8,29 Cent. Sprechstunde, Akutbehandlung und Strukturzuschlag sind von dieser Unterhonorierung nicht tangiert, denn sie sind ab 1.4. 2017 ausbudgetiert. Eine Klage der KBV führte ja zu einer rückwirkenden Anpassung deren Punktbewertungen, bestehen blieb aber der Ausschluss der Pauschale für Fachärztliche Grundversorgung (PFG), auch falls Akutbehandlungen abgerechnet werden. Die PFGs selber wurden in der Summe um 10 Punkte erhöht. Ebenfalls bis einschließlich Q4/2018 extrabudgetär vergütet wird das ‚Psychotherapeutische Gespräch‘. Das ist schön und macht Sinn, Kehrseite der Medaille ist aber, dass wegen deren erwarteter Substituierung durch Sprechstunde und Akutbehandlung das ca. 13 % unserer Honorare ausmachende Teilbudget beschnitten bzw. überproportional bereinigt (mit Orientierungspunktwert statt ausgezahltem Punktwert) wird. Es (800 T€) schnurrt infolge dessen auf ca. die Hälfte zusammen, was erwartbar für die verbliebenen 2/3 unserer ngpL (Anträge, Entspannung, Hypnose, Tests, biogr. Anamnese, vertiefte Exploration etc.) nicht reichen wird. Der Punktwert dafür sinkt auf ca. 4,6 Cent plus die Stützung, die KV erwartet 6,03 Cent für diese ca. 8 Mio. Abrechnungspunkte. Die KV M.-V. versuche das nachzuverhandeln, aber bislang seien die Kassen stur geblieben. Damit wären wir wieder klar unter der Marke von -15 % des Orientierungspunktwerts, ab der unser BFA mit dem BFA der FachärztInnen Verhandlungen über Stützung aus deren MGV-Budget verlangen kann.

In arztzentrierter Sichtweise erscheint die Richtlinien-Reform unterm Strich finanziell dennoch lohnend. Akutbehandlung und Sprechstunde haben uns im zweiten Quartal rund 10 Mio. neue Abrechnungspunkte eingebracht, die wie weitere ca. 3 Mio. Punkte zum vollen Orientierungspunktwert vergütet werden. Richtlinien-PT Sitzungen wurden ziemlich gleich viele wie im Vorjahresquartal gemacht, nur die Probatorik wurde mit ca. 5 Mio. Punkte um die Hälfte weniger. Jedoch stagnierte unser rechnerischer Overall Punktwert (10,11 Cent in Q2 2017, 10,12 in Q2 2016) letztlich, trotz der OPW-Erhöhung jenes Jahres um ca. 0,1 Cent (netto sinkt unserer also um diesen Betrag). Die knappe halbe Million mehr Honorar entspricht also direkt entsprechend längeren Arbeitszeiten. Was bei unseren somatisch tätigen KollegInnen nicht der Fall sein dürfte, da verkürzen sich eher die sogenannten ‚Schnitt-Naht Zeiten‘, was nichts anderes heißt als: man leistet schneller. Dieser feine Weg bleibt uns aber leider verwehrt, wir haben ja zeitgebundene Leistungen. Dann hoffen wir mal, dass wenigstens die neuen Aspekte unserer Arbeit als angenehmer bzw. abwechslungsreicher empfunden werden und nicht der gestiegene Bürokratieanteil dominiert.

Dann wurde auf 2018 ausgeblickt, der OPW steigt auf 10,6543 Cent (+1,18 %); die Veränderungsraten dürften in M.-V. bis zu ca. +1 % bringen, für die Einbudgetierung der Nichtärztlichen PraxisassistentInnen gehen davon aber wieder ca. – 0,4 % ab. Hintergründe kann man in meinem Bericht von der Konzertierten Aktion der KBV in dieser Ausgabe nachlesen. Die Demografie-Änderungsrate wurde für M.-V. auf +0,25, die Morbiditäts-Änderungsrate auf 1,12 festgelegt. Das Resultat unterm Strich wird in M.-V. wohl noch verhandelt, ich tippe mal auf 1,9% MGV-Zuwachs des HVM.

Der AOK NordostSelektivvertrag zur Stützung der neuen Leistungen auf drei Quartale, ich berichtete, wird für das aktuell abzurechnende zweite Quartal 2017 wohl eine Stützung um ca. 5,6 Cent pro Punkt bedeuten, es sind ca. 1,8 Mio. unserer Punkte, die diese Stützung erfahren. Das tut gut und motiviert ein wenig mehr für die neuen Leistungen, wäre aber besser, wenn die anderen Kassen dem guten Beispiel nachfolgen würden.

Neue Bundessozialgerichtsurteile (B 6 KA 36/16 R u. B 6 KA 29/16 R) ziehen Kreise bis nach M.-V.. Für 2007er Quartalsabrechnungen werde der Bewertungsausschuss wohl den Mindestpunktwert geringfügig auf ca. 9 Pfennig anheben müssen, die 120 WiderspruchsführerInnen dieser Quartale können also mit gewissen Nachzahlungen für ihre gpL rechnen. Für 2008 gibt’s aber leider nix nach.

Der KV M.-V. werde indes der Berg an ruhenden Widersprüchen zu groß, der Vorstand berate, bald was dagegen zu tun. Es ruhen Widersprüche von 1999 an, bis 2004 ca. 100 pro Jahr. Herr Rambow will sie jahreweise von links angehen, bis 2009. Es gehe nicht um den Verwaltungsaufwand. Ruhend stellen könne ja dann auch das Gericht. Innerhalb der KV sei das eigentlich eine Bevorzugung. Die Ausschussvorsitzende Frau Franz hielt dem entgegen: „Wir sollten das hier hinkriegen.“ Wenn nicht, steht wohl bald die Initialisierung von Musterklagen an.

Dr. Höftmann berichtete uns dann über die Terminservicestellen (vgl. oben).

Jürgen Friedrich
Landessprecher Mecklenburg-Vorpommern

 
 

 

KV-Wahl | Kammerwahlen

Wahlen zur Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer: Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen

Vom 26. Oktober bis 14. Dezember 2023 wird die Delegiertenversammlung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) zum fünften Mal gewählt. Die DGVT und der DGVT-BV stellen in allen fünf Ländern Kandidat*innen. Alle Informationen zu unseren Kandidat*innen und dem Wahlprogramm finden Sie im Flyer. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen zur Wahlveranstaltung „Aktuelle Informationen zur Telematikinfrastruktur“ (Referent: Falk Hummel) am Donnerstag, 26.Oktober 2023, 18:00 – 19:30 Uhr als Videokonferenz. Die Einladung finden Sie hier.

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Hier finden Sie den Flyer der DGVT-Kandidat*innen zur aktuellen OPK-Wahl.
In Brandenburg kooperieren wir mit dem VPP/BDP. 


Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

wir möchten Sie ganz herzlich zur Veranstaltung "Perspektiven der Psychotherapie in Ost und West" am Dienstag, 20.01.2015 von 20.00 - 21.30 Uhr im DGVT-ABZ Rostock (APR, Goethestr. 8, 18055 Rostock (100 m vom Hbf)) einladen. 

Worum soll es an diesem Abend gehen? 2015 wird für die deutsche Psychotherapie ein politisch besonders spannendes Jahr. Unser Vorstandsmitglied, Heiner Vogel, wird ein Update zur aktuellen Entwicklung in der psychotherapeutischen Versorgung (Honorarsituation, Bedarfsplanung, Versorgungsstärkungsgesetz, Reform der Psychotherapeutenausbildung, Tarifverträge) geben. Der Folienvortrag wird ca. 45 Min. dauern. Im Anschluss möchten wir Sie zur Diskussion einladen. 

Zum Vortragstag, dem 20. Januar, geht die 3. Briefwahl der Delegierten der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer in ihre letzte Woche. Die Mecklenburg-Vorpommerschen Kandidaten der DGVT, Dr. Jürgen Friedrich (PP) und Dipl.-Päd. Johannes Weisang (KJP), wollen in der Diskussion gerne auch Ihre Fragen zur OPK und allem, was dazugehört, beantworten. Wir haben diesen 12. Abend der Rostocker Reihe auch deswegen initiiert, weil die Möglichkeit zur offenen Aussprache mit den Kandidaten demokratisch wichtig ist, auch wenn der Briefwahlzeitraum leider immer mitten in die Weihnachtszeit fällt. 

In diesem Zusammenhang  bitten wir Sie als Kammermitglieder um Ihre Wahlbeteiligung – jede Stimme zählt!  

Bitte nehmen Sie an der Wahl teil!

Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Kommen am 20.01.2015!
(Gerne können Sie sich einen Sitzplatz reservieren: 
mecklenburg-vorpommern(at)dgvt(dot)de ) 

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Friedrich, Johannes Weisang
Kandidaten DGVT und DGVT-Berufsverband zur OPK-Wahl 

Flyer zum Download

 

 

Landes­sprecher

Jürgen Friedrich

Kammerdelegierter

  • Jürgen Friedrich