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Bericht von der 28. Kammerversammlung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK)

18. November 2020

Unsere DGVT(-BV)-Landessprecher*innen und DGVT(-BV)-Kammerdelegierte in der OPK Janine Manthey (Thüringen) und Jürgen Friedrich (Mecklenburg-Vorpommern) berichten hier umfassend von der Kammerversammlung der OPK am 9. und 10. Oktober 2020.

 

Historische Ereignisse jährten sich während der Kammerversammlung am 9. und 10. Oktober 2020: Vor 31 Jahren fand eine große Demonstration in Leipzig statt, die wesentlich zur Wiedervereinigungsdynamik beitrug. Vor einem Jahr gab es den Anschlag in Halle, dem immer noch zu viele, und gleichzeitig glücklicherweise weniger Menschen als vom Täter erhofft, zum Opfer fielen. Aktuell erfolgte zunächst die Entlastung des Vorstandes für 2019. Finanziell sei die Kammer gut aufgestellt und trotz des ausgefallenen Ostdeutschen Psychotherapeutentags gibt es keine Nöte in dem Bereich der Finanzen. Die Arbeit der Geschäftsstelle, insbesondere in der ersten Ausnahmezeit der Pandemie, wurde gewürdigt: mit viel Engagement habe man die bestehenden Herausforderungen gemeistert.

Es folgte der Bericht des Vorstandes. Große Aufgabe für die Kammer ist die politische Vernetzung. Hier ist insbesondere in der Umsetzung der Psychotherapeut*innenreform mancher Verwaltungsstruktur noch nicht klar, welcher Handlungsbedarf besteht. Hier wünschte sich der Kammervorstand noch mehr Kontakte in die fünf Länder, auch wenn auf vielen Ebenen schon funktionierende Kooperationen unterstützend für unsere Belange erreicht wurden.

In der Umsetzung der Reform hin zum Psychotherapiestudium sind insbesondere private Hochschulen sehr aktiv und wollen schon bald auch das Masterstudium aufnehmen. Daher wird es zeitlich eng, um die entsprechenden Regelungen für die Weiterbildung zu initialisieren. So könnten schon 2024/2025 erste Neuapprobierte Kammermitglieder werden. Im Gespräch mit den zuständigen Landesministerien hat sich gezeigt, dass die Selbstverwaltung, also die OPK als kompetenter Partner, gestärkt werden soll. Die OPK wird dann Kammer für drei Berufsgruppen sein. Ihr Name bleibt bestehen.

Im Weiterbildungsspektrum der OPK soll Kindeswohlgefährdung perspektivisch eine größere Rolle spielen. Im Bereich Qualitätssicherung ist der Vorstand der OPK dicht an den Entwicklungen im Niedergelassenensektor (Wegfall des Gutachterverfahrens) und nimmt größtmöglichen Einfluss, damit perspektivisch das neue QS-Verfahren für Kassenpsychotherapeut*innen realitätsnahe und für Patient*innen nutzbringend wird. Der Vorstand tritt dafür ein, dass dann Gutachter*innen der Profession im MDK tätig werden. Fraglich bleibt, welche Auswirkungen der Wegfall des Gutachterverfahrens auf die Honorare haben wird. Einbudgetierung in HVM und RLV könnte möglicherweise dann unsere KV-Honorare limitieren.

Bei mehr als 5000 Mitgliedern (2007: 1746 Kammermitglieder, heute: 5356) waren nur wenig mehr als 20 Verfahren vom Beschwerdeausschuss zu bearbeiten. Angeregt wurde von einer Kammerdelegierten, die ehrenamtliche Richterin ist, mehr Wissenschaftlichkeit und weniger empathische Äußerungen in unsere schriftlichen Berichte einzubringen.

2021 zieht die OPK-Geschäftsstelle um; sie muss sich vergrößern. Und der Psychotherapeutenausweis kommt.

Bei einer von verschiedenen Ministerien ausgehenden Aktion zur psychischen Gesundheit war unglücklicherweise an die Kammern keine Anfrage gerichtet worden. Dies zeigt, wie viel Arbeit wir als Interessensvertreter*innen unseres Berufs weiter vor uns haben, um bei uns betreffenden Themen involviert zu werden.

Ein heiß diskutiertes Thema dieser Sitzung war, ob und wie PiAs mehr in die Kammerarbeit einzubeziehen sind. Rechtliche Grundvoraussetzungen (das Sächsische Heilberufekammergesetz sowie die Satzung der OPK) wurden vorstandsseitig vorangestellt. Danach erfolgte ein Vortrag der PiA-Vertreterin Frau Seide zu den Wünschen und Vorstellungen der PiAs. Im Diskussionsverlauf zeigte sich, dass zumindest kommunikative Verbesserungen adäquat wären. OPKler*innen empfanden ihr eigenes, intensives Engagement für die PiAs als von diesen nicht wahrgenommen. Im Grundtenor schien von der Kammerversammlung indes eine stärkere Einbindung im formal vertretbaren Rahmen gewünscht. Die von der OPK veranstalteten Treffen genügen dafür offensichtlich nicht. Wichtig ist natürlich auch zu berücksichtigen, wo die Zuständigkeiten und Möglichkeiten der OPK liegen. Präsident Gregor Peikert resümierte: Welche Fragen haben die PiAs an die OPK? Für konkrete Konfliktvermittlung sei die Kammer meist nicht zuständig, könne aber vermitteln und beraten sowie mitteilen, wer zuständig ist. An mancher Stelle seien eher Gewerkschaften und Berufsverbände adäquate Ansprechpartner*innen. Den Bruch zwischen den zukünftigen PtWs und den PiAs, der durch die Vollmitgliedschaft der PtWs entstehen werde, könne man nicht heilen. An die PiA-Vertreterin Frau Seide wird die Bitte herangetragen, wiederkehrende Fragen zu übermitteln. Der Vorstand nahm das Anliegen in Summe mit, um nochmal zu beraten, wie die OPK unter Wahrung der demokratischen und rechtlichen Prinzipien Möglichkeiten / Initiativen zur Zusammenarbeit einflechten kann. Unser Heilberufekammergesetz lasse die Öffnung für eine Gastmitgliedschaft indes nicht zu. Der Vorstand wird sich mit dem Anliegen der PiAs nochmal beschäftigen, Ausschüsse werden das Thema nochmal aufgreifen. Zur nächsten KV könne wieder ein*e PiA-Vertreter*in eingeladen werden.

Dann erfolgte ein Beschluss zur Änderung der Fortbildungsordnung: Nachweiszeiträume haben sich verändert, insbesondere auch durch die Corona-Pandemie. Zur bürokratischen Erleichterung für Mitglieder und Verwaltung soll die grundsätzliche Nachweispflicht unbürokratischer gestaltet werden. Bescheinigungen werden nur noch erstellt, wenn der Nachweis angefragt wird.

Zur Änderung der Berufsordnung lag ein weiterer Beschlussantrag vor, er wurde angenommen: Auch wenn nur ein sorgeberechtigter Elternteil von Minderjährigen Patient*innenkontakt initialisiert, dürfen Psychotherapeut*innen diesen Kontakt demnächst zur weiteren Abklärung des Vorliegens einer krankheitswertigen Störung nutzen. Zum notwendigen persönlichen bzw. ausreichenden digitalen Kontakt ergaben sich Umformulierungen, die durch neue Gesetze und Alltagsrealitäten erforderlich wurden, ebenso zu Datenschutzaspekten. Die Mitwirkung an Forschungsprojekten, die ausschließlich über elektronische Kommunikationsmedien Behandlung beinhalten, soll jedoch weiter durch die Kammer genehmigt werden müssen.

Zum Aspekt des Kontaktes bei Einwilligung nur eines Elternteils in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie wurde intensiv und kontrovers diskutiert. Es geht hier um eine Möglichkeit, die sehr verantwortungsvoll gelebt werden muss, da sie im Richterrecht nicht unstrittig ist. Hier soll es auch in Fortbildungsangeboten nochmal genauere Einlassungen geben.

Die Präsenztherapie ist für alle weiterhin der Goldstandard. Gleichzeitig müsse unter Berücksichtigung der (Corona-)Gegebenheiten als auch spezifischer Ausnahmefälle, möglich sein, dass Sprechstunden oder Probatorik auch rein mittels Kommunikationsmedien realisierbar sind. Das ermöglicht nun die geänderte Berufsordnung. Das setzt natürlich nicht die PT-Richtlinie außer Kraft. Diese ist weiter zu beachten. Es folgte zu guter Letzt von Delegiertenseite ein Plädoyer für die Wichtigkeit der BO, die in den Reihen der Kammermitglieder scheinbar noch unzureichend präsent sei. Auch die Ausbildungsteilnehmer*innen bräuchten hier möglicherweise mehr Wissen.

Der Vorstand referierte Vorstellungen zu den Veränderungen der Kammerstruktur aufgrund der PTARG-Gesetzesreform. Drei Optionen für die Wahlkörper in den fünf Ländern wurden vorgestellt: Ein Beruf (Gleichheitsansatz), zwei Tätigkeitsfelder (Trennung nach PP-/KJP-Tätigkeitsschwerpunkt), oder drei Berufe (PP, KJP, PT). Bis zur Kammerwahl 2024 muss eine neue Wahlordnung in Kraft sein. Die gestalterische Verantwortung hierfür liegt bei der Kammer. Die begonnene Diskussion ist vielschichtig und muss fortgesetzt werden. Im Laufe der Jahre wird es z. B. allmählich immer mehr ‚neue‘ Psychotherapeut*innen und immer weniger ‚alte‘ PP / KJP in unserer Kammer geben, deren Interessen nicht immer deckungsgleich sein werden. Vorstand und betroffene Ausschüsse werden sich mit dem Thema intensiv beschäftigen müssen.

Die Weiterbildung der neuen Psychotherapeut*innen ist ebenso bald zu regeln und braucht einiges an zu bedenkenden Aspekten.

Die nächste OPK-Kammerversammlung findet im April 2021 statt, hoffentlich auch dann ‚live‘.

Janine Manthey und Jürgen Friedrich

DGVT(-BV)-Landessprecher*innen
DGVT(-BV)-Kammerdelegierte in der OPK

 
 

 

KV-Wahl | Kammerwahlen

Wahlen zur Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer: Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen

Vom 26. Oktober bis 14. Dezember 2023 wird die Delegiertenversammlung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) zum fünften Mal gewählt. Die DGVT und der DGVT-BV stellen in allen fünf Ländern Kandidat*innen. Alle Informationen zu unseren Kandidat*innen und dem Wahlprogramm finden Sie im Flyer. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen zur Wahlveranstaltung „Aktuelle Informationen zur Telematikinfrastruktur“ (Referent: Falk Hummel) am Donnerstag, 26.Oktober 2023, 18:00 – 19:30 Uhr als Videokonferenz. Die Einladung finden Sie hier.

Ein Bild, das Text, Screenshot, Software, Computersymbol enthält. Automatisch generierte Beschreibung

Hier finden Sie den Flyer der DGVT-Kandidat*innen zur aktuellen OPK-Wahl.
In Brandenburg kooperieren wir mit dem VPP/BDP. 


Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

wir möchten Sie ganz herzlich zur Veranstaltung "Perspektiven der Psychotherapie in Ost und West" am Dienstag, 20.01.2015 von 20.00 - 21.30 Uhr im DGVT-ABZ Rostock (APR, Goethestr. 8, 18055 Rostock (100 m vom Hbf)) einladen. 

Worum soll es an diesem Abend gehen? 2015 wird für die deutsche Psychotherapie ein politisch besonders spannendes Jahr. Unser Vorstandsmitglied, Heiner Vogel, wird ein Update zur aktuellen Entwicklung in der psychotherapeutischen Versorgung (Honorarsituation, Bedarfsplanung, Versorgungsstärkungsgesetz, Reform der Psychotherapeutenausbildung, Tarifverträge) geben. Der Folienvortrag wird ca. 45 Min. dauern. Im Anschluss möchten wir Sie zur Diskussion einladen. 

Zum Vortragstag, dem 20. Januar, geht die 3. Briefwahl der Delegierten der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer in ihre letzte Woche. Die Mecklenburg-Vorpommerschen Kandidaten der DGVT, Dr. Jürgen Friedrich (PP) und Dipl.-Päd. Johannes Weisang (KJP), wollen in der Diskussion gerne auch Ihre Fragen zur OPK und allem, was dazugehört, beantworten. Wir haben diesen 12. Abend der Rostocker Reihe auch deswegen initiiert, weil die Möglichkeit zur offenen Aussprache mit den Kandidaten demokratisch wichtig ist, auch wenn der Briefwahlzeitraum leider immer mitten in die Weihnachtszeit fällt. 

In diesem Zusammenhang  bitten wir Sie als Kammermitglieder um Ihre Wahlbeteiligung – jede Stimme zählt!  

Bitte nehmen Sie an der Wahl teil!

Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Kommen am 20.01.2015!
(Gerne können Sie sich einen Sitzplatz reservieren: 
mecklenburg-vorpommern(at)dgvt(dot)de ) 

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Friedrich, Johannes Weisang
Kandidaten DGVT und DGVT-Berufsverband zur OPK-Wahl 

Flyer zum Download

 

 

Landes­sprecher

Jürgen Friedrich

Kammerdelegierter

  • Jürgen Friedrich