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Interessenvertretung 
Angestellte

Die Fachgruppe "Angestellte" beschäftigt sich mit der Situation von Angestellten im institutionellen psychosozialen Kontext. Eines der aktuellen Themen der Fachgruppe ist "Dienste in Kliniken".
Ein Fokus der Fachgruppe liegt auf dem Tarif- und Arbeitsrecht und der gerechten Ausgestaltung von Vergütungen.

Tätigkeiten in Kliniken, Rehaeinrichtungen, Beratungsstellen, psychosozialen Einrichtungen, im Straf- und Maßregelvollzug, in psychotherapeutischen Praxen und MVZs und weiteren psychosozialen Feldern sind von den rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen her komplex. Mitglieder der Fachgruppe sind sowohl im Ausschuss "Psychotherapeut*innen in Institutionen" bei der Bundespsychotherapeutenkammer sowie in der Fachkommission PP/KJP bei verdi aktiv.

Informationen für Angestellte

 
Aktuell  • Angestellte

Bericht zum Tag der Angestellten am 10. Oktober 2020

17. November 2020

Heiner Vogel, DGVT(-BV)-Landessprecher in Bayern und Sprecher der DGVT-BV-Fachgruppe Angestellt berichtet vom Tag der Angestellten am 10. Oktober 2020, zu dem drei Referent*innen zu verschiedenen Themen der Angestellten eingeladen waren: Gisela Neunhöffer, Fachreferentin für Psychiatrie bei ver.di thematisierte die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL). Dr. Harry de Maddalena, Psychotherapeut und Personalrat am Uniklinikum Tübingen gab einen Überblick bzgl. der tariflichen Eingruppierung von Psycholog*innen, PP, KJP und PiAs. Willi Drach, Psychologischer Psychotherapeut, Bundesfachkommission PP/KJP ver.di, erörterte, inwiefern angestellte Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen im Spannungsfeld zwischen Direktions- und Berufsrecht stehen. Hier gelangen Sie zum Bericht, in dem auch die Folienvorträge aller Referent*innen verlinkt sind.

 

Zum ersten Informationstag für Angestellte luden DGVT-BV Bayern und VPP Bayern gemeinsam ein. Die ursprünglich als Hybrid-Veranstaltung (mit Präsenz- und Online-Teilnahmen) in München geplante Veranstaltung wurde aufgrund der aktuellen Situation ausschließlich als Videokonferenz angeboten. Dadurch meldeten sich vermehrt Teilnehmer*innen aus dem ganzen Bundesgebiet an, alle nannten im Rahmen einer spannenden Vorstellungsrunde ihre Tätigkeitsfelder und -orte, die vorwiegend an Kliniken waren. Nach Begrüßung und Einführung durch Susanne Berwanger(VPP/BDP) übernahm Heiner Vogel, unser DGVT(-BV)-Landessprecher in Bayern und Sprecher der DGVT-BV-Fachgruppe Angestellte die Moderation der Veranstaltung und führte strukturiert durch das Programm.

Im ersten Vortrag stellte Gisela Neunhöffer, Fachreferentin für Psychiatrie bei ver.di, die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) vor, die seit dem 1. Januar 2020 geltendes Recht ist. Zur Bewertung dieser PPP-RL bleibt festzuhalten, dass die Struktur der vorherigen Psych-PV übernommen und nur an wenigen Stellen angepasst wurde. Positiv bewertete ver.di die größere Verbindlichkeit der neuen PPP-RL. Kritisiert wird dagegen die lange Übergangsfrist, bis das geforderte Personal von den Kliniken bereitgestellt werden muss. Dies spiegele auch wider, dass die Vorgaben aus der alten Psych-PV bzgl. Personal nicht umgesetzt wurden. Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen können aufeinander angerechnet werden, weshalb in der Vergangenheit Psychotherapeut*innen auf unbesetzten Ärzt*innen stellen arbeiteten. Diese Anrechnung ist weiterhin ohne Obergrenze möglich. Wichtig wäre, zukünftig Grenzen und Sanktionen im Falle einer Nicht-Einhaltung der Mindestpersonalvorgaben umzusetzen.

Im zweiten Vortrag gab Dr. Harry de Maddalena, Psychotherapeut und Personalrat am Uniklinikum Tübingen einen Überblick bzgl. der Tariflichen Eingruppierung von Psycholog*innen, PP, KJP und PiAs. Psycholog*innen in der Forschung sind laut TV-L in die EG 13, EG 14 oder EG 15 einzuordnen. Psychologische Psychotherapeut*innen (PP und KJP mit Approbation) sind laut TVöD und TV-L in die EG 14 einzuordnen, auch in verschiedenen anderen Tarifverträgen gibt es inzwischen eigene Einstufungen für PP/KJP. Das ist ein guter Anfang, der aber noch längst nicht sachgerecht ist, wie de Maddalena am Vergleich mit Facharztgehältern aufzeigt. Dieser Vergleich ist schwierig, weil für Fachärzt*innen in den meisten Tarifverträgen andere Vorgaben gelten (höhere Arbeitszeiten, reduzierte Sozialleistungen), dennoch gibt es ein drastisches Gehaltsgefälle, so dass ver.di sich auf die Forderung nach EG15 für PP/KJP festgelegt hat. Nur ist die Umsetzung natürlich schwierig und nicht zuletzt vom Engagement der ver.di-Mitglieder in den Betrieben bzw. der PP/KJP bei ver.di abhängig, wie de Maddalena am Beispiel seines eigenen Klinikums anschaulich machen konnte.

Im dritten Vortrag beleuchtete Willi Drach, Psychologischer Psychotherapeut, Bundesfachkommission PP/KJP ver.di, inwiefern angestellte Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen im Spannungsfeld zwischen Direktions- und Berufsrecht stehen. Das Direktionsrecht ergibt sich aus dem Arbeitsrecht, der Arbeitgeber ist dazu berechtigt, seinen Arbeitnehmer*innen Anweisungen zu erteilen. Für Psychotherapeut*innen regelt zusätzlich auch eine bindende Berufsordnung die Art und Weise der Berufsausübung. Probleme ergeben sich bspw. wenn Beschäftigte Anweisungen nicht akzeptieren, da sie diese für einen Verstoß gegen das Berufsrecht halten. Wenn sich dies aber als ‚Irrtum‘ herausstellt, hat das arbeitsrechtliche Sanktionen. Folgen Beschäftigte wiederum einer Anweisung, die sich später als Verstoß gegen das Berufsrecht herausstellt, unterliegen sie berufsrechtlichen Sanktionen. Kritisch gesehen wird, dass Gerichte in schwierigen Fragen eher

 
 
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