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Interessenvertretung 
Niedergelassene

Die Fachgruppe "Niedergelassene" beschäftigt sich mit allen Themen, die für Vertragspsychotherapeut*innen relevant sind. Die KV-Politik gibt uns hier regelmäßig neue Themen vor.

Zentrale Themen sind: Praxisorganisation, Auswirkungen von Gesundheitsreformen auf die psychotherapeutische Versorgung, sinnvolle Versorgungsmodelle, die eine gute ambulante Versorgungsqualität gewährleisten.

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DGVT-BV-FAQ: Änderungen im Rahmen des Ausbaus der Gruppenpsychotherapie aufgrund des Beschlusses des G-BA

22. Dezember 2020
 

FRAGE:
Welche Änderungen ergeben sich im Rahmen des Ausbaus der Gruppenpsychotherapie (bspw. antragsfreie Kurzgruppen)?

ANTWORT:
Der G-BA hat einige wichtige Änderungen zur Gruppenpsychotherapie beschlossen. Die Psychotherapie-Richtlinie wird entsprechend ergänzt. Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung wird als neues niedrigschwelliges Versorgungsangebot („antragsfreie Kurzgruppe“) eingeführt. Außerdem dürfen künftig bestimmte Gruppensitzungen auch zu zweit geleitet werden.

Die Änderungen können voraussichtlich im Januar 2021 in Kraft treten. Es folgt dann noch die Vergütungshöhe, die der Bewertungsausschuss zu beschließen hat (für die neue Kurzgruppe und die Gruppentherapie durch zwei Psychotherapeut*innen).

Antragsfreie Kurzgruppe

Neu eingeführt wird eine niederschwellige Kurzgruppe („gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung“). In bis zu vier Sitzungen à 100 Minuten (alternativ: acht Sitzungen à 50 Minuten) sollen sich Patient*innen künftig über diese Form der Psychotherapie informieren und praktische Erfahrungen sammeln können. Das Angebot ist antragsfrei. Es kann auch als sog. problem- oder krankheitsspezifische Kurzgruppe gestaltet werden.

Probatorische Sitzungen (im Rahmen einer Gruppe)

Probatorische Sitzungen sind nun auch in der Gruppe möglich. Voraussetzung ist eine Indikation für eine gruppenpsychotherapeutische Behandlung (ausschließlich Gruppe oder auch in Kombination mit einer Einzel-Psychotherapie).

Gruppe auch mit zwei Psychotherapeut*innen

Gruppen können zukünftig auch von zwei Psychotherapeut*innen angeboten werden. Eine solche Gruppe darf bis zu 14 Patient*innen umfassen.

Weitere Infos auf der Homepage der BPtK: https://www.bptk.de/g-ba-beschluesse-zur-gruppenpsychotherapie/>https://www.bptk.de/g-ba-beschluesse-zur-gruppenpsychotherapie/

Ausführliche Erläuterungen zu den neuen Regelungen:  https://www.kbv.de/html/1150_49398.php>https://www.kbv.de/html/1150_49398.php

Den G-BA-Beschluss finden Sie hier:

https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/913/

 

 

 

 

 

 
 
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