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Kassenwatch – Hilfe in der Kostenerstattung

Hinweise und Ratschläge zur Kostenerstattung aus der Community und von unseren Expert*innen

Mit der Plattform „Kassenwatch“ und der interaktiven Falldatenbank möchte der DGVT-Berufsverband Mitglieder bei Anträgen auf Psychotherapie in der Kostenerstattung unterstützen und dazu beitragen, problematische Umgehensweisen der Kassen mit Anträgen auf Kostenerstattung aufzudecken. Das Kassenwatch-Team, bestehend aus zwei Psychotherapeutinnen und einer Juristin, hat seit Beginn des Projekts über 200 Fälle bearbeitet, die auf der Plattform nachzulesen sind. Es entstehen laufend neue Formulare, Texte und Handlungsempfehlungen für die konkrete Arbeit in der Kostenerstattung. In einem regelmäßigen Newsletter berichtet das Kassenwatch-Team über wichtige Themen für die Kolleg*innen, die in der Kostenerstattung tätig sind.

Zur Plattform kassenwatch.de

 

Kassenwatch-News

 
Kostenerstattung/Kassenwatch

Therapieplatzsuche – Ihr Beratungsanspruch durch Ihre Krankenkasse

27. Oktober 2022

Schaubild, Formulierungsvorschlag & Schreiben zu Ihrer Unterstützung

 

Die Suche nach einem Psychotherapieplatz gestaltet sich für Versicherte oft als schwierig und ist mit langen Wartezeiten verbunden. Viele Versicherte wissen dabei gar nicht, dass sie auch einen Anspruch auf Unterstützung bei der Suche durch ihre Krankenkasse haben. Kassen dürfen z.B. auch sog. Vermittlerfirmen einsetzen, die die Beratung von Versicherten zu Leistungen der Kasse übernehmen. Auch eine solche Beratung können Versicherte in Anspruch nehmen. Die Krankenkassen sind gesetzlich (nach § 14 SGB I) dazu verpflichtet, über Sozialleistungen zu beraten, die den Versicherten zustehen. Psychotherapie stellt eine solche Sozialleistung dar.

Wir haben hier für Sie ein Schaubild entwickelt, nach dem Versicherte sich um eine Aufklärung und Beratung durch ihre Krankenkasse nach §§ 13 und 14 SGB I bemühen können. Zudem finden Sie einen Formulierungsvorschlag, mit dem Ihre Patient*innen gegenüber Ihrer Krankenkasse eine Aufklärung und Beratung nach §§ 13 und 14 SGB I einfordern können. Zuletzt stellen wir ein Schreiben zur Verfügung, mit dessen Hilfe die Versicherten eine unzureichende Beratung gegenüber der Krankenkasse nachweisen und dokumentieren können.