DGVT-60min am 09.07.2024
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09.07.2024 |
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19:30 - 20:30 Uhr |
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Online per Zoom |
Kontakt:
Bei Rückfragen melden Sie sich gern per E-Mail unter:
hessen(at)dgvt-bv(dot)de
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Anmeldung |
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Bitte melden Sie sich bis zum 8. Juli 2024 über dieses Anmeldeformular an. Die Zugangsdaten erhalten Sie in einer separaten Mail kurz vor dem Treffen.
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Liebe Kolleg*innen,
die DGVT-/BV-Landesgruppen Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland führen ihre digitale Veranstaltungsform DGVT-60min fort. Monatlich wollen wir in einer ZOOM-Konferenz berufspolitische Themen diskutieren und Fragen der Mitglieder beantworten.
Wir laden Sie herzlich ein zum nächsten Termin am Dienstag, 9. Juli 2024, 19:30 – 20:30 Uhr.
Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer & Vizepräsidentin der Landespsychotherapeutenkammer RLP, zusammen mit Kathrin Macha, DGVT-/BV-Landessprecherin RLP, Karl-Wilhelm Höffler, DGVT-/BV-Landessprecher Hessen und Mitglied im Vorstand der Psychotherapeutenkammer Hessen, und Kerstin Burgdorf (DGVT-BV-Bundesgeschäftsstelle) werden Fragen von niedergelassenen und angestellten Kolleg*innen beantworten.
Folgende Themen schlagen wir bei diesem Treffen zur Diskussion vor:
- Neue Regelung zu Intervisionsgruppen
- Psychotherapeut*innen und Psycholog*innen bei + vor + im Gericht und im Hinblick auf polizeiliche Ermittlungen:
- Wenn ich bei Gericht hinzugezogen werde (zu Gericht geladen werde), in welcher Form (Gutachter*in, Zeug*in der Verteidigung, Zeug*in der Anklage)?
- Muss ich vor Gericht erscheinen? Muss ich eine Aussage machen?
- Unterliegen Straftaten meiner Patient*innen auch der Schweigepflicht?
- Wie muss eine Schweigepflichtentbindung formuliert sein, dass ich sie akzeptieren darf?
- Der Anwalt eines Patienten fordert mich auf, ein Schreiben für das Gericht zu verfassen, in dem Diagnose, psychopathologischer Befund und eine Heilungsprognose enthalten sein sollen. Bin ich dazu verpflichtet?
- Gibt es besondere Regeln für Strafverfahren gegen Minderjährige?
- Sind neben Strafverfahren andere Verfahren denkbar (z. B. Prozesse um Schmerzensgeld wegen zugefügtem psychischem Leid)? Wie verhalte ich mich dort?
- Wie ist das Vorgehen, wenn ich eine Fremdgefährdung durch meine Patient*in vermuten kann?
- Abrechnung eines Nichtraucher-Trainings – wie kann man das machen?
- Muss ich ein Qualitätsmanagementsystem (QM) für meine Praxis erarbeiten, auch wenn ich keine Zertifizierung in dem Bereich anstrebe?
- Weitere Themen und Fragen der Teilnehmer*innen
Bitte melden Sie sich bis zum 8. Juli 2024 über dieses Anmeldeformular an. Die Zugangsdaten erhalten Sie in einer separaten Mail kurz vor dem Treffen.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen,
Andrea Benecke, Kathrin Macha und Karl-Wilhelm Höffler
Landessprecher*innen Rheinland-Pfalz / Hessen
DGVT und DGVT-BV