Einladung DGVT-60min
|
17.10.2023 |
|
19:30 Uhr |
|
Online per Zoom |
Kontakt:
Bei Rückfragen melden Sie sich gern per E-Mail unter:
|
Anmeldung |
|
Bitte melden Sie sich per E-Mail bis zum 16. Oktober 2023 an: |

Liebe Kolleg*innen,
die DGVT-/BV-Landesgruppen Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland führen ihre digitale Veranstaltungsform DGVT-60min fort. Monatlich wollen wir in einer ZOOM-Konferenz berufspolitische Themen diskutieren und Fragen der Mitglieder beantworten.
Wir laden Sie herzlich ein zum nächsten Termin am Dienstag, 17. Oktober 2023 um 19:30 Uhr.
Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer & Vizepräsidentin der Landespsychotherapeutenkammer RLP, zusammen mit Kathrin Macha, DGVT-/BV-Landessprecherin RLP, Karl-Wilhelm Höffler, DGVT-/BV-Landessprecher Hessen und Mitglied im Vorstand der Psychotherapeutenkammer Hessen, und Kerstin Burgdorf (DGVT-BV-Bundesgeschäftsstelle) werden Fragen von niedergelassenen und angestellten Kolleg*innen beantworten.
Dieses Mal möchten wir Einzelfragen besprechen, die von Kolleg*innen in der Niederlassung immer wieder thematisiert werden:
- Dürfen wir die Diagnostik von Patient*innen an Praxis-Mitarbeiter*innen delegieren?
- Darf ich als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in Erwachsene mit geistiger Behinderung behandeln?
- Wie viel Zeit muss zwischen dem Ende einer Richtlinienpsychotherapie (KZT oder LZT) verstreichen, bis wieder eine Akutbehandlung durchgeführt werden kann?
- Kann ich in der tatsächlichen Durchführung der Sitzungen von den ursprünglichen Angaben im Antrag bezüglich der Anzahl der Rezidivprophylaxe-Sitzungen abweichen und falls ja: muss ich dafür etwas gesondert dokumentieren oder bei der Krankenkasse anzeigen oder beantragen?
- Wie viele probatorische Sitzungen kann ich grundsätzlich durchführen?
- Reicht eine Z-Diagnose (beispielsweise Z73, „Burnout“) aus, um eine Kurzzeittherapie zu beantragen?
- Eine Psychotherapie muss aufgrund eines beruflichen Auslandsaufenthalts des Patienten mehr als 6 Monate unterbrochen werden. Verfallen die Stunden?
- Ich muss die Therapie mit einer/m Patient*in vorzeitig beenden. Was muss ich bzgl. der Begründung beachten?
- Kann ich meinem Steuerberater meine Rechnungen und Kontoauszüge zusenden? Auch wenn dort Patient*innennamen enthalten sind?
- Was ist zu beachten beim Krankenkassenwechsel des/r Patient*in?
- Ich habe von einem Praxistestament und Möglichkeiten zur Vollmacht über die Praxis, wenn man selbst beeinträchtigt ist, gelesen. Können Sie mich hier mit Informationen unterstützen?
- Weitere Themen und Fragen der Teilnehmer*innen
Bitte melden Sie sich bis zum 16. Oktober 2023 zur Veranstaltung an, sodass wir Ihnen die ZOOM-Zugangsdaten zusenden können: hessen@dgvt.de oder rheinland-pfalz@dgvt.de.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen,
Andrea Benecke, Kathrin Macha und Karl-Wilhelm Höffler
Landessprecher*innen Rheinland-Pfalz / Hessen
DGVT und DGVT-BV
________________________________________