Einladung DGVT-60min der DGVT/BV-Landesgruppen Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
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23.09.2025 |
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19:30 – 20:30 Uhr |
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Online per Zoom |
Kontakt:
Bei Rückfragen melden Sie sich gern per E-Mail unter:
hessen(at)dgvt-bv(dot)de
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Anmeldung |
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Bitte melden Sie sich bis zum 22. September 2025 hier an ⇒ Anmeldung.
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Liebe Kolleg*innen,
die DGVT/BV-Landesgruppen Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland führen ihre digitale Veranstaltungsform DGVT-60min fort. Monatlich wollen wir in einer ZOOM-Konferenz berufspolitische Themen diskutieren und Fragen der Mitglieder beantworten.
Wir laden Sie herzlich ein zum nächsten Termin am Dienstag, 23. September 2025, 19:30 – 20:30 Uhr.
Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer & Vizepräsidentin der Landespsychotherapeutenkammer RLP, zusammen mit Kathrin Macha, DGVT/BV-Landessprecherin RLP, Karl-Wilhelm Höffler, DGVT/BV-Landessprecher Hessen und Mitglied im Vorstand der Psychotherapeutenkammer Hessen, und Kerstin Burgdorf (DGVT/BV-Bundesgeschäftsstelle) werden Fragen von niedergelassenen und angestellten Kolleg*innen beantworten.
Folgende Themen schlagen wir bei diesem Treffen zur Diskussion vor:
- Neues aus der Bundes-Gesundheitspolitik und aus der BPtK
- Rechtliche Fragen aus dem psychotherapeutischen Alltag
- Kann ich mit meinen Patient*innen auch via SMS-Kurznachrichten oder WhatsApp kommunizieren?
- Muss ich für meine Psychotherapiepraxis Rundfunkbeitrag zahlen?
- Bin ich durch die Mitgliedschaft im DGVT-Berufsverband automatisch rechtsschutzversichert?
- Hinweise der Gothaer Versicherung zum Thema der sog. „Nachhaftung“ - relevant für Berufe, in denen auch nach Aufgabe des Berufs bzw. nach der Praxisaufgabe (Ruhestand) möglicherweise noch Haftungsfragen aufkommen können, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, aber erst später entdeckt oder gemeldet werden (z.B. Behandlungsfehler-Vorwurf, Auskunftspflichten, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten).
- Ich habe heute für einen Patienten eine Bescheinigung geschrieben, der zuletzt 2015 bei mir in Behandlung war; ich würde im Normalfall die gesamte Akte/Daten Ende 2025 löschen – muss ich durch diesen erneuten Kontakt nun alles bis 2035 aufheben, also erst 2035 löschen oder gilt die eigentliche Behandlung weiterhin als 2015 abgeschlossen?
- Ich muss die Therapie mit einer*m Patient*in vorzeitig beenden. Was muss ich bzgl. der Begründung beachten?
- Einladung zum DGVT-BV Tag der Angestellten am 22.11.25
- Weitere Themen und Fragen der Teilnehmer*innen
Bitte melden Sie sich bis zum 22. September 2025 hier an ⇒ Anmeldung. Die Zugangsdaten erhalten Sie in einer separaten Mail kurz vor dem Treffen.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Andrea Benecke, Kathrin Macha und Karl-Wilhelm Höffler
Landessprecher*innen Rheinland-Pfalz / Hessen
DGVT und DGVT-BV