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Themenbereich

QS-Verfahren ambulante Psychotherapie NRW

Am 18.01.2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein neues Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter („QS-Verfahren ambulante Psychotherapie“ – QS AmbPT) beschlossen.

Dieses sieht zunächst eine sechsjährige regionale Erprobungsphase in der KV Nordrhein und der KV Westfalen-Lippe vor (Start 2025), bevor das Verfahren bundesweit voraussichtlich ab 2031 eingeführt werden soll. Langfristig soll das bisherige Antrags- und Gutachterverfahren im Bereich der ambulanten Psychotherapie ersetzt werden.

Zur Datengewinnung werden von den Psychotherapie-Praxen eine fallbezogene Dokumentation und eine Patient*innenbefragung (Fragebogen) eingesetzt. Hierbei werden alle Erwachsenen-Psychotherapeut*innen verpflichtet, die Kurz- und Langzeittherapien (Einzeltherapie) innerhalb der KV Nordrhein oder der KV Westfalen-Lippe abrechnen. Vom Verfahren ausgeschlossen werden lediglich Personen mit einer Demenz oder einer Intelligenzminderung. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen werden nicht einbezogen in das Verfahren.

Einen ersten instruktiven Überblick, welche Anforderungen an Ihre Dokumentation gestellt werden, erhalten Sie anhand des Dokumentationsbogens, der im Abschlussbericht des IQTIG (in Anhang B7, ab S. 198) enthalten ist. Einen Überblick über das gesamte Verfahren finden Sie auf der Homepage des IQTIG.

Den aktuellen Patient*innenfragebogen („Validierter Fragebogen für Patient*innen zu ihrer abgeschlossenen Psychotherapie“) finden Sie auf der Seite des IQTIG.  Der Patient*innenfragebogen ist durch die Patient*innen am Ende der Therapie auszufüllen (Paper Pencil-Version).

Wir möchten Ihnen auf dieser Spezial-Seite einen Überblick geben über alle für Ihre Praxisorganisation relevanten Themen. Sie finden hier Hinweise, wie eine Implementierung der Anforderungen des QS-Verfahrens in Ihre Praxisabläufe gestaltet werden kann.

Der erste Schritt besteht darin, dass Sie Ihre Patient*innen über das neue QS-Verfahren informieren, sobald der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. Januar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und damit in Kraft tritt. Erst dann müssen Sie handeln. Wir werden Sie hierzu zeitnah informieren.

Wir begleiten das neue QS-Verfahren als Verband äußerst kritisch entlang der Fragestellungen, welche Maßnahmen der Qualitätssicherung sinnvoll sind und in welchem Maße diese vertreten werden können. Falls Sie Fragen zum Prozedere des neuen QS-Verfahrens oder Anmerkungen zu den vom Gesetzgeber vorgesehenen Vorgaben an Sie und Ihre Praxis haben, kommen Sie gerne auf uns zu bv@dgvt-bv.de.

Aktuelles zum QS-Verfahren NRW

QS-Verfahren NRW

DGVT-BV-Info: QS-Verfahren NRW - aktualisierte Checklisten

Das IQTIG hat eine nochmals aktualisierte Form des Dokumentationsbogens bereits im Oktober 2024 veröffentlicht. Wir haben die Informationen mit unseren sog. Checklisten abgeglichen und die neuen Item-Nummern angepasst. Ebenso sind einige Strukturen neu gestaltet worden.

QS-Verfahren NRW

DGVT-BV Info: PVS-Anbieter Software-Umfrage

Für das Modellprojekt QS-Verfahren NRW benötigen Praxen ab 2025 eine Software, um die im Rahmen des QS-Verfahrens erhobenen Daten zu dokumentieren und an die Datenannahmestellen zu übermitteln.

QS-Verfahren NRW

G-BA-Beschluss ist seit dem 01.09.2024 in Kraft

Nun ist der Beschluss des G-BA endlich im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist seit dem 01.09.2024 in Kraft getreten. Wir halten Sie an dieser Stelle  und in unserem Wochenrückblick auf dem Laufenden.

Zur Vorbereitung und notwendigen Umstellung Ihrer Praxisabläufe können Sie sich mit unserem umfangreichen Material auf unserer neuen Themen-Seite  …

Weiterführende Informationen

1. DGVT-BV-Infos

Für das Modellprojekt QS-Verfahren NRW benötigen Praxen ab 2025 eine Software, um die im Rahmen des QS-Verfahrens erhobenen Daten zu dokumentieren und an die Datenannahmestellen zu übermitteln. Zum aktuellen Zeitpunkt ist es jedoch noch unklar, welche Anbieter entsprechende Softwarelösungen zur Verfügung stellen werden. In den vergangenen Monaten haben wir uns bei den verschiedenen PVS-Anbietern aktiv für eine Integration der QS-Datenübermittlung in die bestehenden PVS eingesetzt. Das Ergebnis dieser Bemühungen bei den PVS-Firmen finden Sie im Folgenden grafisch dargestellt.

DGVT-BV-Info: PVS-Anbieter Software-Umfrage

Wir möchten Ihnen im Folgenden einen ersten Überblick geben und Ihnen eine mögliche Implementierung einer Patient*inneninformation zum QS-Verfahren in Ihre Praxisabläufe beschreiben.

Download der DGVT-BV-Info

Der G-BA hat am 26.03.2024 eine Patient*inneninformation zum QS-Verfahren ambulante Psychotherapie (QS AmbPT) veröffentlicht. Wir möchten Ihnen einen ersten Überblick geben und Ihnen eine mögliche Implementierung einer Patient*inneninformation zum QS-Verfahren in Ihre Praxisabläufe beschreiben.

Der G-BA hatte bereits am 21.03.2024 eine „Patienteninformation zum QS-Verfahren zur ambulanten Psychotherapie“ beschlossen (wir berichteten). Den Text, den der G-BA zur Verfügung stellt, können Sie frei nutzen für die Informierung Ihrer Patient*innen, d.h. Sie können den Text im vollständigen Wortlaut oder auch nur Teile des Textes Ihren Patient*innen zur Verfügung stellen.

Sobald der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. Januar 2024 zum QS-Verfahren zur ambulanten Psychotherapie im Bundesanzeiger in Kraft tritt (voraussichtlich Mitte Mai 2024, wir werden Sie zeitnah informieren), müssen Psychotherapeut*innen in den KV-Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe ihre Patient*innen über das neue QS-Verfahren informieren. Hierfür können die psychotherapeutischen Praxen die vom G-BA zur Verfügung gestellte Patienteninformation oder auch selbst erstellte Infomaterialien nutzen.

Der G-BA hat eine sehr umfassende Information für Patient*innen formuliert: „Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung - Patienteninformation zur Datenerhebung bei gesetzlich versicherten Patienten (Ambulante Psychotherapie)“. Eine Version in leichter Sprache wird zeitnah ebenfalls auf der Internetseite des G-BA veröffentlicht.

Der Text des G-BA Informiert ausführlich über folgende wesentliche Fragen, die für Patient*innen relevant sind:

  • Welche Daten werden erhoben?
  • Wie werden die Daten weitergeleitet und geschützt?
  • Wie wird die Patientenbefragung durchgeführt?
  • Was passiert mit den Ergebnissen der Datenauswertung?

Ihre Patient*innen werden u.U. viele Fragen an Sie richten. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie die Patient*inneninformation des G-BA in geeigneter Form in Ihren Praxen ausgedruckt zur Verfügung stellen. Das kann als Aushang oder als ggf. laminierte Leseversion in einem Stehsammler im Wartebereich Ihrer Praxis sein. Zusätzlich sollten Sie jedem /jeder Patient*in einzeln einen Ausdruck (in Papier) der Patient*inneninformation gemeinsam mit dem Behandlungsvertrag überreichen, die einzelnen Punkte auch kurz erläutern und eventuelle Fragen der Patient*innen beantworten.

Die Information der Patient*innen über die Befragung hat im Rahmen der „Aufklärung und Informierung über Psychotherapie“ zu erfolgen. Sie müssen hierfür Zeit einrechnen, die diese zusätzliche Information bedeuten wird für die Aufklärungsgespräche, die Sie mit den Patient*innen vor Beginn jeder Psychotherapie führen. Die Aufklärung sollte bereits mit der ersten Stunde der psychotherapeutischen Sprechstunde durchgeführt werden (die psychotherapeutische Sprechstunde stellt bereits Psychotherapie im rechtlichen Sinne dar).

Der G-BA wirbt bei den Patient*innen in seinem Informationsschreiben dafür, mit der Teilnahme an der Befragung einen wichtigen Beitrag zu leisten, die hohe Qualität der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland und die Patient*innensicherheit zu erhalten und zu verbessern.

Patient*innen können sich bei Fragen zur Patientenbefragung ab dem 1. Januar 2025 an die Hotline des IQTIG 030/58 58 26 570 wenden bzw. unter der Mail-Adresse patientenbefragung-ambpt@iqtig.org ihre Fragen stellen.

Wir erarbeiten aktuell als Verband einen Ablaufplan für Sie, wie Ihre Praxisabläufe ab dem Startschuss (Veröffentlichung des G-BA-Beschlusses im Bundesanzeiger) aussehen sollten, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Sie finden die Unterlagen demnächst auf unserer Homepage.

Wir begleiten das neue QS-Verfahren als Verband äußerst kritisch entlang der Fragestellungen, welche Maßnahmen der Qualitätssicherung sinnvoll sind und in welchem Maße diese vertreten werden können. Falls Sie Fragen zum Prozedere des neuen QS-Verfahrens oder Anmerkungen zu den vom Gesetzgeber vorgesehenen Vorgaben an Sie und Ihre Praxis haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

Mit kollegialen Grüßen

Nina Engstermann, Oliver Kunz und Stefan Engelbrecht
Judith Schild, Sandra Münstermann, Britta Hollenbeck, Wibke Dymel, Philipp Victor und Martin Wierzyk

Landessprecher*innen, KV-Aktive und Kammerdelegierte Nordrhein-Westfalen NRW
DGVT-Berufsverband

Sobald der Text im Wortlaut vorliegt, werden wir diesen für Sie kommentieren und die Implementierung in Ihre Praxisabläufe beschreiben.

Der G-BA hat am 21.03.2024 eine „Patienteninformation zum QS-Verfahren zur ambulanten Psychotherapie veröffentlicht“. Dies berichtet die KBV in den Praxisnachrichten vom 21.03.2024: (…) Sobald der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. Januar 2024 zum QS-Verfahren zur ambulanten Psychotherapie im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, müssen Psychotherapeut*innen in den KV-Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe ihre Patient*innen entsprechend informieren. Hierfür können die psychotherapeutischen Praxen die vom G-BA zur Verfügung gestellte Patienteninformation oder selbst erstellte Infomaterialien nutzen. Eine Version in leichter Sprache wird zeitnah ebenfalls auf der Internetseite des G-BA veröffentlicht (…).

Nachricht der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen

Das neue Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung soll zum 1. Januar 2025 mit einer „regionalen Erprobungsphase“ in der KV Nordrhein und KV Westfalen-Lippe starten.

2. Checkliste QS-Verfahren

Checkliste QS AmbPT als PDF-Dokument
Checkliste QS AmbPT als Word-Dokument

Zur besseren Orientierung haben wir für Sie die Fragen des Patient*innenfragebogens als auch des Dokumentationsbogens für Psychotherapeut*innen in einer umfassenden Checkliste zusammengefasst. Die Checkliste soll Sie durch die Behandlung Ihrer Patient*innen leiten – wir empfehlen, jeden einzelnen Punkt mit dem Datum der Durchführung bzw. Erledigung zu versehen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen vollständig erfüllt werden.

Die Originalfragen wurden von uns nur dort verkürzt, wo es unbedingt notwendig war. Sie finden zu jedem Punkt die Referenzangabe im Frage- oder Dokumentationsbogen. Damit ist es nach Abschluss der Therapie einfach möglich, die Antworten in die QS-Dokumentationssoftware zu übertragen. Die Checkliste ersetzt allerdings nicht die Dokumentation in der Patientenakte oder das Ausfüllen in der Software nach Therapieabschluss. Wir haben die Checkliste um berufsrechtliche Aspekte aus Patientenrechtegesetz und der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer NRW ergänzt.

Die Checkliste dient als Hilfe bei der Dokumentation der im neuen QS-Verfahren für die ambulante Psychotherapie  abgebildeten Prozessqualitätsmerkmale. Sie bietet eine Übersicht über die verschiedenen Teilaspekte einer psychotherapeutischen Behandlung, die im Rahmen des QS-Verfahrens erfasst werden, und kann von Ihnen dabei problemlos in die Patient*innenakte integriert werden. Zusätzlich zu Ihrer Funktion als Erinnerungsstütze dient die Checkliste QS auch dazu, einen Nachweis darüber zu führen, ob und wann Sie die verschiedenen Prozessmerkmale in Ihrer psychotherapeutischen Behandlung umgesetzt haben. Dies erleichtert im Falle eines zu erbringenden Nachweises das Auffinden der entsprechenden Dokumentationen. Wir empfehlen Ihnen die Checkliste QS daher als eine Ergänzung zu Ihrer Dokumentation zu nutzen.

Tipp: Beginnen Sie mit der ausführlichen Checkliste, um sich in das QS-Verfahren einzufinden, und nutzen Sie unsere Mustervorlagen zur Dokumentation. Damit sind automatisch alle Punkte des QS-Verfahrens abgedeckt.

Checkliste QS AmbPT-Kurzversion als PDF-Dokument
Checkliste QS AmbPT-Kurzversion als Word-Dokument

Sobald Sie sich gut in das Verfahren eingefunden haben und Ihnen eine komprimierte Form der Checkliste (z.B. als Aktendeckblatt) ausreicht, können Sie diese Version der Checkliste nutzen, die wir deutlich verkürzt haben (Kurzversion). Sie finden darin weiterhin alle relevanten QS-Aspekte enthalten. Allerdings sind die Checklistenpunkte redaktionell sehr deutlich verkürzt. Es bietet sich an, dass Sie diese Kurzversion der Checkliste laminieren oder in einer Sichthülle aufbewahren, falls Sie digital dokumentieren. Sie können anhand der Checkliste Daten nach Abschluss der Therapie leicht per Suchfunktion wiederfinden. Auch diese Checkliste ersetzt nicht die Dokumentation in der Patientenakte und das Ausfüllen des Dokumentationsbogens in der QS-Dokumentationssoftware nach Abschluss der Therapie.

Tipp: Nutzen Sie die Kurzversion der Checkliste, falls Sie digital dokumentieren oder es Ihnen nicht so wichtig ist, die Details der Langversion der Checkliste vorzuhalten. Nutzen Sie die Mustervorlagen zur Dokumentation digital -damit sind automatisch alle Punkte des QS-Verfahrens abgedeckt.

Aktuell gibt es noch keine Klarheit, wo bzw. mit welchen digitalen/technischen Mitteln nach Abschluss der Therapie der Dokumentationsbogen ausgefüllt werden soll. Das IQTIG hofft auf rege Beteiligung der PVS-Hersteller (z.B. Hasomed, Epikur, Psyprax, Smarty, Tomedo, Psychodat, RED etc.). Im Sinne der Vereinfachung der Datenübertragung aus dem PVS wird sich der DGVT-Berufsverband dafür einsetzen, die Software nahtlos in Ihre PVS-Software zu integrieren. Durch die Erfassung der Abrechnungsziffern ließen sich so z.B. viele QS-Aspekte wie Biografische Anamnese, Testverfahren etc. direkt mit Datum extrahieren. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

3. Materialien für die Praxis (Mustertexte und -formulare)

4. Unterlagen für Ihre Dokumentation (Sitzungsprotokolle)

5. Fragebögen, Testsysteme, Manuale

Es gibt eine Vielzahl von Anbietern von Testsystemen. Einige sind in die Praxisverwaltungsprogramme (PVS) integriert, andere separat als Software oder online nutzbar. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige praxisrelevante Testsysteme vor.

DGVT-BV-Info: Testsysteme

Nachfolgend möchten wir Ihnen einige von uns ausgewählte lizenzfreie (und somit kostenfreie) Testverfahren für die Anwendung in der ambulanten Praxis bei erwachsenen Patient*innen vorstellen. Es handelt sich dabei um vielfach erprobte Testverfahren, die sich bei der Anwendung in der Praxis bewährt haben, d.h. die valide, verlässlich und angemessen für die Behandlung sind sowie in der Durchführung und Auswertung leicht zu handhaben.

DGVT-BV-Empfehlungssammlung: Lizenzfreie Testverfahren PP

6. FAQ-Liste QS-Verfahren für unsere Mitglieder

DGVT-BV-FAQ: QS

Am 18. Januar 2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein neues Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie) beschlossen. Zunächst ist eine sechsjährige, regionale Erprobungsphase in den KV-Bereichen Nordrhein und Westfalen-Lippe geplant. Eine bundesweite Einführung des Verfahrens ist voraussichtlich ab 2031 vorgesehen. Langfristig soll das bisherige Antrags- und Gutachterverfahren in der ambulanten Psychotherapie ersetzt werden. Am 01.01.2025 startet das Modellprojekt zur Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie in Nordrhein-Westfalen. Für Psychotherapie-Praxen ergeben sich vielfältige Fragen. Mit dieser FAQ-Liste möchten wir einige Fragen beantworten.

Die Liste wird laufend aktualisiert.

7. Software

Für das Modellprojekt QS-Verfahren NRW benötigen Praxen ab 2025 eine Software, um die im Rahmen des QS-Verfahrens erhobenen Daten zu dokumentieren und an die Datenannahmestellen zu übermitteln. Zum aktuellen Zeitpunkt ist es jedoch noch unklar, welche Anbieter entsprechende Softwarelösungen zur Verfügung stellen werden. In den vergangenen Monaten haben wir uns bei den verschiedenen PVS-Anbietern aktiv für eine Integration der QS-Datenübermittlung in die bestehenden PVS eingesetzt. Das Ergebnis dieser Bemühungen bei den PVS-Firmen finden Sie im Folgenden grafisch dargestellt.

DGVT-BV-Info: PVS-Anbieter Software-Umfrage