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Der DGVT-Berufsverband

Der DGVT-Berufsverband vertritt die Interessen der Mitglieder in der Gesundheits- und Berufspolitik sowie im gesamten psychosozialen und psychotherapeutischen Feld. Wir setzen uns für unsere Mitglieder insbesondere gegenüber den Kostenträgern (u. a. Krankenkassen) ein. Wir stehen für eine Berufspolitik, die sich an den Interessen und den Rechten von Patient*innen orientiert. Unsere Berufspolitik ist deshalb auch konsequente Umsetzung unserer gesundheits- und sozialpolitischen Haltungen.

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Aktuelle Meldungen

Gesundheitspolitik

DGVT und DGVT-BV befürworten BPtK-Positionspapier: Direktzugang zur Psychotherapie statt starrem Primärarztmodell

Die BPtK stellt in ihrem Positionspapier „Direktzugang zur Psychotherapie sichern – Psychotherapeutische Sprechstunde für gezielte Patientensteuerung optimal nutzen“ dar, warum für Menschen mit psychischen Erkrankungen der Direktzugang zur psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten bleiben muss. Im Positionspapier werden zehn Gründe für die Beibehaltung des Direktzugangs zur Psychotherapie benannt und ausführlich begründet. DGVT und DGVT-BV befürworten Position und Argumentation der BPtK.

Sucht

BPtK kritisiert G-BA-Beschluss und fordert Streichung der rigiden Vorgaben zur Suchtmittelfreiheit in der Psychotherapie

Nach einem Beschluss des G-BA vom 21. August 2025 darf die Psychotherapie bei Patient*innen mit Abhängigkeitserkrankungen länger als bisher dauern, um Suchtmittelfreiheit zu erreichen. Anstatt der bisherigen Regelung, Suchtmittelfreiheit innerhalb von 10 Stunden Behandlung zu erreichen, dürfe dies nun 12 Stunden in Anspruch nehmen. Weitere 12 Stunden können in Anspruch genommen werden, wenn die Suchtmittelfreiheit perspektivisch realistisch ist. Die BPtK kritisiert in ihrer Pressemitteilung diesen Beschluss: „Die starre Forderung nach Abstinenz als Voraussetzung für eine psychotherapeutische Behandlung muss grundsätzlich abgeschafft werden“, sagt BPtK-Präsidentin und DGVT/BV-Landessprecherin Andrea Benecke. 

Stellungnahme

DGVT und DGVT-BV befürworten Verschreibung von Medizinalcannabis nur nach persönlichem ärztlichen Kontakt

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 14. Juli 2025 einen Referentenentwurf zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes vorgelegt. Mit dem Entwurf sollen Einschränkungen bei der Verordnung von Medizinalcannabis eingeführt werden. Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April 2024 gilt Medizinalcannabis nicht mehr als Betäubungsmittel. Weiterer Hintergrund ist die steigende Anzahl an telemedizinischen Plattformen, durch die Interessent*innen Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken durch Ausfüllen eines Online-Fragebogens – ohne persönlichen Ärzt*in-Patient*innen-Kontakt – über Online-Apotheken beziehen können. 

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Wir setzen uns ein für eine bedarfsgerechte psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung und vertreten die berufspolitischen Interessen unserer Mitglieder.

Informieren Sie sich gern über Ihre Vorteile als Mitglied in der DGVT und im DGVT-BV:

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Wissenshappen für die Mittagspause

Lunch&Learn

Kostenfrei für DGVT-BV-Mitglieder: In unseren Lunch&Learn-Videos erfahren Sie in nur 45 Minuten Wissenswertes zu Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und Praxisverwaltungssoftware (PVS).

Zu den Lunch&Learn-Videos in der DGVT-Box

Themen von A bis Z

Informationsmaterialien

Wir erarbeiten stetig aktuelle und hilfreiche Informationsmaterialien für Mitglieder zu einem breiten Spektrum an beruflichen Fragen. Diese finden Sie in der DGVT-Box nach Login in der Rubrik "Service Berufsalltag“ unter „Themen von A–Z".

Zur DGVT-Box

 

Plakat „Hitzeschutz“

Zum Download

Zum Hitzeaktionstag hat die DGVT-Fachgruppe „Planetary Health“ ein Plakat mit allen wichtigen Informationen und Hinweisen zu Hitzegefahren und Hitzeschutz entwickelt. Ein Angebot für Ihre Praxis/Räumlichkeiten:

Download des Plakats „Hitzeschutz“

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