Auf den Mitgliederversammlungen von DGVT und DGVT-BV am 16. und 23. Februar 2024 wurden Berrin Özlem Otyakmaz und Michelle Zentner als neue Mitglieder der Redaktionskommission (RDK) gewählt. Ute Sonntag ist weiterhin Mitglied der Redaktionskommission. Zudem unterstützt Julia Mohl die Arbeit der RDK als kooptiertes Mitglied. Wir wünschen dem neuen Redaktionsteam des DGVT-Verlags einen guten Start!
Die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e. V. und der DGVT-Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e. V. sind Fördermitglied der Psychologists/Psychotherapists for Future (Psy4F). Wir möchten hiermit auf diesen Spendenaufruf aufmerksam machen, bei dem es um die finanzielle Unterstützung zur Realisierung eines besonderen Kunstprojekts geht.
Auf den Mitgliederversammlungen am 16. und 23. Februar 2024 haben die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e. V. und der DGVT-Berufsverband (DGVT-BV) neue Ethische Rahmenrichtlinien verabschiedet. Die Ethischen Rahmenrichtlinien sind Ausdruck von Aufmerksamkeit, Reflektion und Verantwortung der Mitglieder von DGVT und DGVT-BV deren Patient*innen und Klient*innen gegenüber. Mit den Ethischen Rahmenrichtlinien schaffen DGVT und DGVT-BV eine wichtige Orientierung für adäquates ethisches Verhalten im beruflichen Alltag für ihre Mitglieder. Sie stehen für die gesamtgesellschaftliche Perspektive beider Vereine.
Die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e. V. und der DGVT-Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e. V. nehmen Klimaschutz und Nachhaltigkeit sehr ernst, versuchen beides beständig mitzudenken und entsprechend zu handeln. Beide Vereine übernehmen seit ihrer Gründung gesellschaftspolitische Verantwortung. Dazu gehört nun unausweichlich auch die Berücksichtigung der Klimakrise. Auch die Korrelation zwischen dieser und der psychischen Gesundheit von Menschen unterstreicht die Wichtigkeit, das Thema als bundesweiter Fach- und Berufsverband für Psychotherapie, Beratung und psychosoziale Versorgung in den Blick zu nehmen.
KBV und GKV-Spitzenverband haben die Voraussetzungen für die Genehmigungen zur Ausführung und Abrechnung von psychotherapeutischen Leistungen teilweise neu geregelt. Neu sind insbesondere Vorschriften für die neuen Fachpsychotherapeut*innen und die Voraussetzungen für sog. „Zweitverfahren“.
SPD, Grüne und FDP haben ihre Unstimmigkeiten ausgeräumt und sich auf die Details zur Legalisierung von Cannabis geeinigt. Das Gesetz dazu soll am 1. April in Kraft treten. Der veränderte Gesetzentwurf geht nun in das weitere Gesetzgebungsverfahren. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geht davon aus, dass die Verabschiedung im Parlament in der Woche vom 19. bis 23. Februar stattfinden wird. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, das heißt, der Bundesrat wird das CanG nicht komplett aufhalten, sondern allenfalls – durch einen möglichen Einspruch im späteren Verfahren – ein stückweit bremsen können. Die DGVT und der DGVT-BV befürworten den Gesetzentwurf zur Cannabislegalisierung, plädieren jedoch für Erweiterungen von Jugendschutz, Prävention und Suchtbehandlung.
DGVT und DGVT-BV rufen auf zur Aktion des Netzwerks „Hand in Hand" am 3. Februar um 13:00 Uhr in Berlin, Bundestagswiese. Auch der Paritätische Gesamtverband beteiligt sich und über 1339 (Stand 30.1., 14:00 Uhr) weitere Organisationen. Wir sind alle gefragt! Es ist unsere gemeinsame Verantwortung uns für ein solidarisches Miteinander einzusetzen. Aus diesem Grund beteiligen sich auch die DGVT und der DGVT-Berufsverband an der Demonstration und rufen ihre Mitglieder ebenfalls dazu auf mitzumachen.
Die Systemische Therapie ist für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen in Zukunft auch eine Leistung, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen wird. Die entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 28. Februar beschlossen. Für Erwachsene ist das Verfahren Systemische Therapie bereits seit dem Jahr 2020 eine Kassenleistung.
Nachdem am 13. Dezember 2023 der Petitionsausschuss die Petition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung überwiesen hat, wurde dieser Beschluss heute durch den Bundestag bestätigt. Jetzt ist das Bundesministerium für Gesundheit gefordert!