Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat eine Gesetzesänderung im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) vorgeschlagen, um den Verkauf von Lachgas an Jugendliche zu verbieten. Lachgas wird unter Jugendlichen häufig als Partydroge verwendet und ist bislang legal erhältlich. Die gesundheitlichen Risiken für Kinder und Jugendliche werden häufig unterschätzt. Deshalb unterstützen die DGVT und der DGVT-BV den Vorstoß des Bundesgesundheitsministeriums.
Lauterbach fordert auch ein Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens von 14- bis 16-Jährigen. Bislang dürfen Jugendliche bereits mit 14 Jahren Bier, Wein oder Sekt in der Öffentlichkeit trinken, wenn eine sorgeberechtigte Person anwesend ist. Die Begleitung durch die Eltern ändert aber an der Schädlichkeit von …
Die Sommerausgabe unseres Newsletters ist gleichzeitig der Startschuss für die Anmeldung zum 33. DGVT-Kongress. Jetzt reinklicken und anmelden! Zudem berichten wir über die Beteiligung des DGVT-BV als sachkundiger Dritter beim Bundesverfassungsgericht zur mündlichen Verhandlung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen. Die Ausgabe enthält zwei interessante Veranstaltungsangebote des DGVT-BV – Lunch&Learn („DiGA“) und Update Privatabrechnung („DGVT-BV-Event“) sowie die Ankündigung unseres für Mitglieder kostenlosen Web-Seminars zur Psychotherapie in der Kostenerstattung. Spannende Inhalte über die Sommermonate für Sie. Und: Wir stellen Ihnen die neuen PiA-Sprecherinnen der DGVT vor. Wir wünschen Ihnen eine erholsame Sommerzeit und viel Freude beim Lesen!
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. März 2024 eine neue Richtlinie für die interdisziplinäre, koordinierte und strukturierte Versorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher mit komplexem Behandlungsbedarf beschlossen, welche am 09.07.2024 in Kraft getreten ist. Der DGVT-BV begrüßt die neue Richtlinie insgesamt, kritisiert aber, dass bei der Konstruktion der koordinierenden nicht-ärztlichen Person („zuständige Berufsgruppen für die Koordination der Versorgung der Patientinnen und Patienten“) die in den Psychotherapie-Praxen vorhandenen Strukturen ausgeblendet werden.
Am 16. Juli 2024 verhandelte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Frage, ob medizinische Behandlungen gegen den Willen der Patient*innen wie bisher ausschließlich in einem Krankenhaus durchgeführt werden müssen oder ob auch die Option ambulanter Zwangsbehandlungen ermöglicht werden sollte. Der DGVT-Berufsverband (DGVT-BV) nahm als sogenannter sachverständiger Dritter an der mündlichen Verhandlung teil und äußerte seine Bedenken und Empfehlungen zu dieser Thematik.
Die DGVT und der DGVT-BV begrüßen in ihrer Pressemitteilung den interfraktionellen Antrag „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“, der am 4. Juli 2024 im Bundestag beraten wurde.
DGVT und DGVT-BV begrüßen in ihrer Stellungnahme die rechtliche Absicherung der Bundesstrukturen zur Prävention und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch an Kindern und fordern dazu geregelte Kooperationen in der Präventionsarbeit.
In seiner Sitzung vom 05. Juli.2024 hat der Bundesrat die bisher im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vorgelegten Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung als unzureichend kritisiert. Der Bundesrat empfiehlt der Bundesregierung eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung in Weiterbildungsambulanzen sowie zusätzlich auch in Praxen und Kliniken. Diese Empfehlung wird von der DGVT und dem DGVT-BV begrüßt, da ansonsten der psychotherapeutische Nachwuchs und damit die ambulante psychotherapeutische Versorgung gefährdet ist.
Die DGVT und der DGVT-BV haben am 01. Juli 2024 eine Mahnwache zur Suizidprävention unterstützt und ein Schreiben an die Abgeordneten des Bundestages mitgezeichnet. Gemeinsam mit Vertreter*innen anderer Institutionen und Vertreter*innen von Betroffenengruppen wurde so an den Auftrag des Bundesgesundheitsministers erinnert, bis zum 30. Juni 2024 einen Gesetzentwurf zur Suizidprävention vorzulegen und damit auch die gesamtgesellschaftliche Bedeutung dieses Themas nochmals deutlich zu machen. Bis zum 01. Juli lag der Gesetzentwurf nicht vor.