Am 03. Juni 2024 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz, NotfallG) vorgelegt, der am 06. November 2024 im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten wird. Das Notfallgesetz verfolgt dabei zwei Ziele:
Einerseits sollen Notfallpatient*innen bedarfsgerechter versorgt werden, da die Notfallzentren der Krankenhäuser oft mit Patient*innen überfüllt sind, die nicht zwingend im Krankenhaus versorgt werden müssten. Dabei ist eine einheitliche und qualitätsgesicherte Ersteinschätzung des akuten Behandlungsbedarfs der Hilfesuchenden vorgesehen. Andererseits sollen Ärzt*innen auch außerhalb der Sprechzeiten besser erreichbar sein, indem Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, durchgängig eine …
Die DGVT war gleich auf zwei Demos in Berlin: Am 20. September beim Globalen Klimastreik für „Mehr Gleichheit – mehr Klimaschutz – mehr psychosoziale Gesundheit“ und am 16. Oktober 2024 für eine gesetzlichen Regelung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Zu beidem finden Sie Infos in unserer sechsten Ausgabe des DGVT-Newsletters. Außerdem gibt Tobias Büttner in einem Interview Rückblick und Ausblick zur DGVT-Fachtagung „Systemische Therapie meets Verhaltenstherapie“. Zum Weltkindertag hat die DGVT-Fachgruppe KiJu eine ganz besondere Karte entworfen – ebenfalls zu finden im aktuellen Newsletter. Und wir haben für Sie viele fachliche und aktuelle Tagungen, Info-Veranstaltungen, Vorträge und Seminare. Viel Freude beim Lesen und Entdecken!
Im November 2024 soll im Bundestag der Haushalt für 2025 verabschiedet werden. Der Gesetzentwurf des Haushaltsgesetzes 2025 sieht fast eine Halbierung der Mittel für die psychosoziale Versorgung traumatisierter Geflüchteter vor. Die Beratung und Betreuung von Geflüchteten, worunter insbesondere die Psychosozialen Zentren (PSZ) für Flüchtlinge und Folteropfer fallen, soll von 13 auf 7 Mio. Euro gekürzt werden.
Die taz bespricht in dem heute (17.10.2024) erschienenen Artikel „Kein Geld für die Seele“ die Reform der Psychotherapie-Weiterbildung. Autor Hanno Rehlinger verweist darin auf die bisher noch fehlenden gesetzlichen Regelungen einer Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeut*innen. DGVT-Geschäftsführer Günter Ruggaber war mit Rehlinger zum Thema im Gespräch und warnt in seinem Zitat: „Wir können auf der bisher vorgesehenen Finanzierungsgrundlage der neuen Reform niemanden mehr weiterbilden“. Die DGVT setzt sich vehement für eine zeitnahe gesetzliche Regelung ein.
Am 16. Oktober 2024 fand vor dem Deutschen Bundestag in Berlin erneut eine Demonstration zur Forderung einer gesetzlichen Regelung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung statt. Die Veranstaltung wurde von einem breiten Bündnis aus Studierenden, Psychotherapieverbänden, darunter die DGVT, den Psychotherapeutenkammern sowie weiteren Interessenvertretungen unterstützt.
Ziel der Demonstration war es, auf die unzureichende finanzielle Absicherung der zukünftigen Weiterbildung aufmerksam zu machen, da dies die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland gefährdet.
Am 6. Oktober 2024 ist Heinz Liebeck nach kurzer, schwerer Erkrankung im Kreis seiner Familie gestorben. Das ist sehr traurig und soll Anlass sein für diesen kurzen Nachruf.
Nun ist der Beschluss des G-BA endlich im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist seit dem 01.09.2024 in Kraft getreten. Wir halten Sie an dieser Stelle und in unserem Wochenrückblick auf dem Laufenden.
Zur Vorbereitung und notwendigen Umstellung Ihrer Praxisabläufe können Sie sich mit unserem umfangreichen Material auf unserer neuen Themen-Seite einen Überblick über alle für Ihre Praxisorganisation relevanten Themen verschaffen. Sie finden dort Hinweise und Materialien (u.a. FAQs, Sitzungsprotokolle, Checklisten), wie eine Implementierung der Anforderungen des QS-Verfahrens in Ihre Praxisabläufe gestaltet werden kann.
Für das Modellprojekt QS-Verfahren NRW benötigen Praxen ab 2025 eine Software, um die im Rahmen des QS-Verfahrens erhobenen Daten zu dokumentieren und an die Datenannahmestellen zu übermitteln. Zum aktuellen Zeitpunkt ist es jedoch noch unklar, welche Anbieter entsprechende Softwarelösungen zur Verfügung stellen werden. In den vergangenen Monaten haben wir uns bei den verschiedenen PVS-Anbietern aktiv für eine Integration der QS-Datenübermittlung in die bestehenden PVS eingesetzt. Das Ergebnis dieser Bemühungen bei den PVS-Firmen finden Sie im Folgenden grafisch dargestellt.