Die gematik stellt die Telematikinfrastruktur (TI) auf das neue ECC-Verschlüsselungsverfahren um. Praxen sollten zeitnah prüfen, ob ihre TI-Komponenten – wie Konnektor, elektronischer Heilberufsausweis (eHBA), Praxis- oder Institutionsausweis (SMC-B) oder der KIM-Dienst – ECC-fähig sind. Geräte ohne diese Fähigkeit müssen bis Ende des Jahres ersetzt werden. Als zukunftssichere Alternative wird das TI-Gateway empfohlen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert, dass die gematik die Umstellung engmaschig überwacht, da der sichere Betrieb der TI für Anwendungen wie eRezept und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) unverzichtbar ist.
Die Bundesregierung plant im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2026 eine Kürzung der Mittel für die psychosoziale Versorgung Geflüchteter um fast 40% im Vergleich zum Haushalt 2025. Die Beratung und Betreuung von Geflüchteten, worunter insbesondere die Psychosozialen Zentren (PSZ) für Flüchtlinge und Folteropfer fallen, soll von 12 Mio. Euro auf 7 Mio. Euro gekürzt werden. DGVT und DGVT-Berufsverband fordern die Bundesregierung dazu auf, den Koalitionsvertrag einzuhalten und die Psychosozialen Zentren angemessen zu unterstützen.
Nach einem Beschluss des G-BA vom 21. August 2025 darf die Psychotherapie bei Patient*innen mit Abhängigkeitserkrankungen länger als bisher dauern, um Suchtmittelfreiheit zu erreichen. Anstatt der bisherigen Regelung, Suchtmittelfreiheit innerhalb von 10 Stunden Behandlung zu erreichen, dürfe dies nun 12 Stunden in Anspruch nehmen. Weitere 12 Stunden können in Anspruch genommen werden, wenn die Suchtmittelfreiheit perspektivisch realistisch ist. Die BPtK kritisiert in ihrer Pressemitteilung diesen Beschluss: „Die starre Forderung nach Abstinenz als Voraussetzung für eine psychotherapeutische Behandlung muss grundsätzlich abgeschafft werden“, sagt BPtK-Präsidentin und DGVT/BV-Landessprecherin Andrea Benecke.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 14. Juli 2025 einen Referentenentwurf zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes vorgelegt. Mit dem Entwurf sollen Einschränkungen bei der Verordnung von Medizinalcannabis eingeführt werden. Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April 2024 gilt Medizinalcannabis nicht mehr als Betäubungsmittel. Weiterer Hintergrund ist die steigende Anzahl an telemedizinischen Plattformen, durch die Interessent*innen Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken durch Ausfüllen eines Online-Fragebogens – ohne persönlichen Ärzt*in-Patient*innen-Kontakt – über Online-Apotheken beziehen können.
Berlin: 28.07.2025: Pläne zur Reglementierung der Psychotherapie greifen zu kurz: Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen macht eine Reihe von Vorschlägen, wie die Begrenzung von Kassenpraxen oder der psychotherapeutischen Weiterbildung und deren Finanzierung. Zudem schlägt der Verband der Krankenkassen eine externe Steuerung der Psychotherapie vor, bei der jedoch weder die Versorgungsrealität noch die nachgewiesene Wirksamkeit von Psychotherapie Berücksichtigung finden. Zahlreiche Psychotherapie-Verbände weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine effiziente Steuerung bereits jetzt im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde stattfindet!
Mit unserem Juli-Mailing für Mitglieder vom 29.07.2025, das wir gemeinsam mit den VierVerbänden NRW entwickelt haben, möchten wir Sie wieder zu aktuellen Themen informieren, die für Kolleg*innen in NRW relevant sind.
Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) hat erstmals eine Übersicht zu den ausgelieferten Modulen der elektronischen Patientenakte (ePA) veröffentlicht. Psychotherapeut*innen können darin nachlesen, welche Anbieter ihre ePA-Softwaremodule bereits bereitgestellt haben und welche Schulungsangebote verfügbar sind. Die Übersicht richtet sich an alle Leistungserbringer*innen und wird regelmäßig aktualisiert – auch um Angaben von Herstellern außerhalb des Verbands (bvitg).
Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein wurde neu gewählt. Unsere Kandidat*innen von DGVT und DGVT-BV engagieren sich auf der Liste KamOn und stellten sich für den PP- und den KJP-Bereich zur Wahl. KamOn schnitt sehr erfolgreich ab und konnte wieder 9 Sitze gewinnen. Die detaillierten Ergebnisse finden Sie auf der Homepage der PKSH.