Die Kammerwahlen in Niedersachsen wurden ausgezählt, von unseren Listen „VT in Kooperation“ wurden 10 Kolleg*innen in die Kammerversammlung gewählt. Damit haben wir zwei Sitze mehr gewonnen, als zuvor (jeweils einen mehr bei PP und KJP). Gewählt wurden Alexandra Klich (PP), Marie Sophie Oschatz (PP), Dominik Derer (PP), André Podziemski (PP), Jörg Hermann (PP), Jana Dombrowsky (PP), Christine Shepherd (KJP), Katja Udolph (KJP), Mirja Rößner (KJP) und Lale Burgaretta (KJP). Die detaillierten Ergebnisse finden Sie auf der Homepage der PKNDS jeweils für → PP und → KJP.
DGVT und DGVT-BV beziehen Position zur bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025. In ihrem Positionspapier verweisen sie auf die Förderung von sozialer Gerechtigkeit und gleichberechtigter Teilhabe als einem fundamentalen Beitrag zur Prävention psychischer Erkrankungen. Sie fordern zudem ganzheitliche Lösungsansätze in Bezug auf die Klimakrise.
Wir beobachten eine zunehmende Stigmatisierung von psychisch kranken Menschen im Kontext von Gewalttaten. Die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e. V. und der DGVT-Berufsverband Psychosoziale Berufe e. V. (DGVT-BV) wenden sich mit Entschiedenheit gegen die Register-Erfassung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, die als Reaktion auf die Attentate in Magdeburg und Aschaffenburg als Maßnahme zur Gewaltprävention diskutiert wird.
Am 05.02.2025 lud das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zu einem gemeinsamen Termin mit Vertreter*innen der Gematik, verschiedener KVen und PVS-Anbietern ein. Wir haben für Sie an diesem Termin teilgenommen und werden in den nächsten Wochenrückblicken die dort präsentierten Informationen aufbereiten.
Die Pauschalen für Portokosten werden rückwirkend zum 1. Januar von 86 auf 96 Cent erhöht (Anpassung der Pauschalen an die Preisänderungen der Deutschen Post).
Aber: Absenkung der Zuschläge zur Finanzierung unserer Personalkosten! André Podziemski, DGVT-BV-Landessprecher Niedersachsen und Mitglied im BFA Psychotherapie der KV Niedersachsen, informiert hierzu.
Der Bundestag hat in seiner letzten Sitzungswoche ein für unseren Bereich wichtiges Gesetz verabschiedet: das UBSKM-Gesetz. Im Folgenden fassen wir die wesentlichen Inhalte des Gesetzes kurz zusammen.
Die Neufassung der Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten (wir berichteten bereits). Der Bewertungsausschuss hebt darin Einschränkungen im EBM auf. Die neuen Regelungen sehen vor, dass mindestens 50 Minuten der Psychotherapeutischen Sprechstunden und mindestens 50 Minuten der probatorischen Sitzungen weiterhin im unmittelbaren persönlichen Kontakt stattfinden sollen. Dabei wird von der KBV empfohlen, dass insbesondere die erste Psychotherapeutische Sprechstunde und die erste probatorische Sitzung in der Praxis stattfinden.