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Der DGVT-Berufsverband

Der DGVT-Berufsverband vertritt die Interessen der Mitglieder in der Gesundheits- und Berufspolitik sowie im gesamten psychosozialen und psychotherapeutischen Feld. Wir setzen uns für unsere Mitglieder insbesondere gegenüber den Kostenträgern (u. a. Krankenkassen) ein. Wir stehen für eine Berufspolitik, die sich an den Interessen und den Rechten von Patient*innen orientiert. Unsere Berufspolitik ist deshalb auch konsequente Umsetzung unserer gesundheits- und sozialpolitischen Haltungen.

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Aktuelle Meldungen

Kammerpolitik

43. Deutscher Psychotherapeutentag fordert Gesundheitspolitik zum Handeln auf

Am 17. und 18. November 2023 fand in Berlin der 43. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) statt. DGVT und DGVT-Berufsverband waren mit mehr als 20 Delegierten stark vertreten. Die Delegiertenversammlung diskutierte viele wichtige gesundheitspolitische Themen und auch Themen mit allgemeiner gesellschaftspolitischer Relevanz. Es wurden insgesamt zehn Resolutionen verabschiedet. Einen zentralen Raum nahm die Forderung der Delegierten an Prof. Dr. Karl Lauterbach ein, endlich den Koalitionsvertrag umzusetzen und Regelungen zur Psychotherapie, die die Versorgung verbessern, bereits ins Versorgungsgesetz I aufzunehmen.

Digitalisierung

Beratung über Digitalisierungsgesetze im Bundestag

Am 9.11.2023 wurden die beiden von der Bundesregierung geplanten Digitalisierungsgesetze in Erster Lesung im Bundestag beraten. Dabei fanden sowohl das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digitalgesetz, DigiG) als auch das „Gesundheitsdatennutzungsgesetz“ (GDNG) eine grundsätzliche Zustimmung aller Bundestagsparteien. Die Debatte können Sie nachträglich hier in der Mediathek des Deutschen Bundestages ansehen. Nach Abschluss der Ersten Lesung wurden die Gesetzentwürfe nun zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss des Bundestages weitergeleitet. Die Anhörung dort fand am 15.11.2023 statt, sie können Sie hier anschauen.  

Patientenakte

Erstkopie der Patientenakte muss unentgeltlich herausgegeben werden

Das Recht auf Einsichtnahme in die Patientenakte ist in § 630g BGB geregelt. Demnach haben Patient*innen einen Anspruch auf vollständige Akteneinsicht, wenn er/ sie das möchte. Für den Fall, dass der/die Patient*in durch die Akteneinsicht in ihrer Gesundheit gefährdet wäre oder Rechte Dritter dem entgegenstehen, dürften bzw. müsste ggf. die Akteneinsicht verweigert oder die entsprechenden Stellen geschwärzt werden. Die Kopie der Patientenakte darf verweigert werden, wenn Patient*innen über die Maße oft Akteneinsicht und Kopien anfordern oder wenn bereits eine Kopie der Patientenakte ausgehändigt wurde.

 

Stellungnahme

DGVT und DGVT-Berufsverband begleiten Stellungnahmeverfahren zur Erstfassung der „KiJu-Komplexversorgung“ des G-BA

Der DGVT-Berufsverband hat eine Stellungnahme an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Erstfassung der Richtlinie über die „berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf“ abgegeben.

Cannabislegalisierung

Öffentliche Anhörung zum Cannabisgesetz-Entwurf im Bundestag

Die nächste öffentliche Anhörung zum Cannabisgesetz findet heute Abend (06.11.2023) von 17:30 – 19:30 Uhr im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Hier geht’s zur Live-Übertragung im Parlamentsfernsehen:
Deutscher Bundestag – Live

Die BPtK ist als Sachverständige eingeladen (Pressemitteilung der BPtK: https://bptk.de/pressemitteilungen/luecken-in-der-suchtpraevention-und-suchtbehandlung-schliessen/).

Hier finden Sie eine Übersicht der eingeladenen Sachverständigen und Stellungnahmen: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14_gesundheit/oeffentliche_anhoerungen/969440-969440.

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Wir setzen uns ein für eine bedarfsgerechte psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung und vertreten die berufspolitischen Interessen unserer Mitglieder.

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Der DGVT-Verbund

engagiert. stark. solidarisch.

Die zentralen Ziele unseres Verbunds sind die Verbesserung der psychosozialen Versorgung der Bevölkerung und die Weiterentwicklung der Verhaltenstherapie und -modifikation in Forschung, Lehre und Praxis.

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